Das in dieser Woche vom Deutschen Bundestag zu verabschiedende Qualifizierungschancengesetz beinhaltet eine bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung. Der Beitragssatz wird von 3 Prozent auf 2,6 Prozent gesenkt und die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes und weiterer Leistungen nach dem SGB III maßgebliche Sozialversicherungspauschale wird von 21 Prozent auf 20 Prozent gesenkt.Weiterlesen