Die Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unverzüglich umsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Menschen mit Behinderungen im Falle einer pandemiebedingten Triage nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden dürfen. Der Gesetzgeber müsse unverzüglich tätig werden und dazu Vorkehrungen treffen. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich ausdrücklich. Auch wenn sich diese Selbstverständlichkeit bereits aus dem Grundgesetz (Art. 3 Abs.Weiterlesen