Der Deutsche Bundestag hat das Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetz im Baugewerbe (SOKASiG) in seiner 215. Sitzung beschlossen. Nach den Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichtes vom 21.09.2016 zur Unwirksamkeit von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) von Tarifverträgen im Baugewerbe hat der Gesetzgeber in erster Lesung am 15.12.2016 und am 26.01.2017 in 2. und 3. Lesung mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPDWeiterlesen