„Arbeit und Soziales“ – hinter diesen Worten verbergen sich für alle Bürgerinnen und Bürger wichtige Politikbereiche wie Rente, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenförderung und Inklusion behinderter Menschen. Unsere sozialen Sicherungssysteme, vom Arbeitslosengeld bis zur Rente, müssen weiterentwickelt und zukunftsfest gemacht werden. Die Arbeitswelt wandelt sich und Gewerkschaften, Arbeitgeber und Politik gestalten sie. Die Teilhabe aller Menschen muss sichergestellt werden. Die Arbeit dieses Ausschusses ist von großer Bedeutung für alle Generationen und nah am Menschen.
Ob klassische rechtspolitische Gesetzgebung, zum Beispiel im Familien-, Urheber- oder Strafrecht, oder aktuelle Fragen des Schutzes der Verbraucher, zum Beispiel zu Fahrgastrechten, zu Bankgeschäften oder zur Sicherheit von Vertragsabschlüssen im Internet: Die Mitglieder des Ausschusses für Recht beraten über vielfältige Themen, die alle Bürger betreffen und erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben. Dabei ist die Ausschussarbeit zunehmend von der EU-Rechts- und Verbraucherschutzpolitik bestimmt, denn weder der Internethandel noch die Kriminalität enden an Deutschlands Grenzen. Der Ausschuss berät ferner über eine Beteiligung des Deutschen Bundestags in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Der Richterwahlausschuss entscheidet zusammen mit dem jeweils zuständigen Bundesministerium über die Besetzung der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes.
Nach Artikel 95 Absatz 2 des Grundgesetzes setzt sich der Ausschuss je zur Hälfte aus den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Landesministern und aus vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Der Ausschuss hat demnach derzeit 32 Mitglieder: 16 Landesminister und 16 vom Bundestag berufene Mitglieder. Letztere müssen nicht Abgeordnete des Bundestages sein.
Der Richterwahlausschuss bestimmt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Richter beim Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht. Das Stimmrecht entfällt ausschließlich auf die Ausschussmitglieder (Landesminister und vom Bundestag gewählte Mitglieder). Das jeweils zuständige Bundesministerium besitzt kein Stimmrecht, ihm obliegt lediglich die Vorbereitung der Wahl und der Ausschussvorsitz. Darüber hinaus hat es ein Vorschlagsrecht für Kandidaten und muss gemäß Paragraf 13 des Richterwahlgesetzes einer Entscheidung des Ausschusses noch zustimmen.
Weltweit pflegen die Parlamentariergruppen des Deutschen Bundestages die bilateralen Kontakte zu den anderen nationalen Parlamenten. Ziel ist es, einen kontinuierlichen Dialog mit den Volksvertretungen eines oder mehrerer Partnerstaaten zu führen. Dazu suchen Parlamentarier möglichst oft das Gespräch mit den Abgeordneten und anderen Vertretern der Partnerstaaten, um Informationen, Meinungen und Erfahrungen auszutauschen oder um Themen und Probleme zu erörtern, die im beiderseitigen Interesse liegen. Ergebnisse solcher Begegnungen fließen in die parlamentarische Arbeit ein.
Die Mitgliedschaft in Parlamentariergruppen – maximal 3 Gruppen – ist freiwillig.
Ich bin Mitglied in den folgenden Parlamentariergruppen:
– Deutsch-Niederländische Parlamentariergruppe
– Deutsch-Österreichische Parlamentariergruppe
– Deutsch-Schweizerische Parlamentariergruppe
In der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales werden die anstehenden Gesetzentwürfe, bei denen der Ausschuss Arbeit und Soziales die Federführung hat oder mitberatend eingebunden ist, diskutiert und ggf. notwendige Änderungen auf den Weg gebracht. Darüber hinaus wird die jeweils nächste Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vorbereitet.
Auch außerhalb von Gesetzgebungsverfahren befasst sich die Arbeitsgruppe mit aktuellen Themen und erarbeitet die Stellungnahme der Fraktion. Über aktuelle Entwicklungen und Ergebnisse der Arbeitsgruppe informiert sie die Gesamtfraktion in der Fraktionssitzung.
Für den Bereich des Strafrechts liegt ein Schwerpunkt in der Verbesserung des Opferschutzes. Im Zivilrecht sollen bisherige legislative Wertentscheidungen auch unter digitalen Vorzeichen behauptet werden. Im Verbraucherschutzrecht hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit der Musterfeststellungsklage viel erreicht. In Zukunft plant die AG, das Inkassorecht verbraucherfreundlicher zu gestalten und den Identitätsdiebstahl zu bekämpfen..
Auch außerhalb von Gesetzgebungsverfahren befasst sich die Arbeitsgruppe mit aktuellen Themen und erarbeitet die Stellungnahme der Fraktion. Über aktuelle Entwicklungen und Ergebnisse der Arbeitsgruppe informiert sie die Gesamtfraktion in der Fraktionssitzung.
Die CDU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen ist der Zusammenschluss aller CDU-Abgeordnete aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie ist die größte Landesgruppe der CDU im Deutschen Bundestag. Die Landesgruppe des größten Bundeslandes befasst sich neben den allgemeinen politischen Themen besonders mit solchen, die einen Bezug zum Bundesland Nordrhein-Westfalen haben.
Die Arbeitnehmergruppe engagiert sich für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Leitgedanken der Sozialen Marktwirtschaft. Hierzu befasst sie sich mit Themenfelder, die speziell für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig sind, wie z.B. Rente, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenförderung usw.
Der Parlamentskreis Mittelstand engagiert sich in allen Themenfelder, die die Wirtschaft und die Unternehmen betreffen. Er setzt sich für unternehmerfreundliche Rahmenbedingungen unter Beachtung des Grundsatzes der sozialen Marktwirtschaft ein.
Die Arbeitsgruppe Kommunalpolitik sorgt für die Berücksichtigung der kommunalen Belange in allen Fraktionsgremien, Ausschüssen und im Plenum des Deutschen Bundestages. Sie stellt eine wichtige Verbindung zwischen der bundes- und lokalpolitischen Ebene her.
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