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Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG)

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    Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG)

    Allgemein | 9. November, 2018 | 0

    Rund ein Jahr nach der Wahl haben wir am 9. November 2018 das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonalstärkungsgesetz – PpSG) verabschiedet. Damit haben wir ein ganzes Paket an Maßnahmen beschlossen, mit denen wir die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Pflege im Krankenhaus und in der Altenpflege nachträglich verbessern.

    Nachdem wir in der letzten Legislaturperiode mit den drei Pflegestärkungsgesetzen die umfangreichste Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995 durchgeführt und damit die Leistungen für die Pflegebedürftigen selbst und ihre Angehörigen maßgeblich verbessert haben, stehen nun die hauptamtlichen Pflegekräfte im Blick. Mit dem heute beschlossenen Gesetz entlasten wir ihren Arbeitsalltag – und sorgen so auch dafür, dass der Pflegeberuf attraktiver wird. Nicht zuletzt kommen die besseren Rahmenbedingungen in der Pflege auch den pflegebedürftigen Menschen und den Patientinnen und Patienten im Krankenhaus zugute.

    Das PpSG enthält unter anderem folgende Maßnahmen

    Für den Krankenhausbereich:

    • Jede zusätzliche und aufgestockte Pflegestelle am Bett wird ab Januar 2019 von den Kostenträgernfinanziert.
    • Bereits ab 2018 werden zudem Tarifsteigerungen für Pflegekräfte von den Kostenträgern vollständig (anstelle bisher zur Hälfte) refinanziert.
    • Kostenträger finanzieren die Ausbildungsvergütungen für alle im Krankenhausfinanzierungsgesetz genannten Ausbildungsberufe (Gesundheitsfachberufe) in den Krankenhäusern.
    • Der Krankenhausstrukturfonds aus der letzten Legislaturperiode wird fortgeführt und weiter ausgebaut. Dafür steht ab dem Jahr 2019 ein Finanzvolumen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr bis einschließlich 2022 bereit, das je zur Hälfte durch die Länder und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzubringen ist. Damit können z.B. Krankenhausschließungen oder -umbauten finanziert werden. Darüber hinaus sollen darüber künftig auch Investitionen in die IT-Ausstattung oder Ausbildungsstätten für Pflegepersonal gefördert werden können.
    • Zudem soll die Bildung von Zentren in der stationären Versorgung vorangetrieben werden. Dafür wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – also das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland – die besonderen Aufgaben dieser Zentren konkretisieren. Diese können sich zum Beispiel auf eine überörtliche und krankenhausübergreifende Aufgabenwahrnehmung oder auf eine Erforderlichkeit von besonderen Vorhaltungen eines Krankenhauses, insbesondere in Zentren für seltene Erkrankungen, beziehen. Ab 2020 wird die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser vollständig umgestellt –auf eine neue, von den sogenannten Fallpauschalen unabhängige Vergütung. Das dafür vorgesehene Pflegebudget soll die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten in der Patientenversorgung vollumfänglich finanzieren. Damit diese Umstellung auf ein Pflegebudget die Krankenhäuser finanziell nicht überfordert, haben wir mit einem Änderungsantrag nachgebessert: 200 Millionen des aktuellen Pflegezuschlags werden im Jahr 2020 pauschal in den Landesbasisfallwert fließen, indem dieser pauschal um 0,3 Prozent angehoben wird.
    • Gleichzeitig können Kliniken künftig die durch pflegeentlastende Maßnahmen eingesparten Pflegepersonalkosten in Höhe von bis zu drei Prozent erhöhend im Pflegebudget berücksichtigen. Dabei sollen auch rückwirkend ergriffene Maßnahmen mit einbezogen werden. Hiermit haben wir erreicht, dass die Kliniken bereits fest eingeplante Mittel behalten können.
    • Zu einer weiteren Verbesserung der Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäusern soll in Kliniken neben den ab dem 1. Januar 2019 geltenden Pflegepersonaluntergrenzen ein sogenannter Pflegequotient eingeführt werden. Damit soll künftig das Verhältnis zwischen den Vollzeitpflegekräften eines Krankenhauses und dem in dem jeweiligen Krankenhaus anfallenden Pflegeaufwand besser abgebildet und transparent gemacht werden. Krankenhäuser, die eine bestimmte Personalquote unterschreiten, sollen künftig sanktioniert werden können. Näheres regelt das Bundesgesundheitsministerium in einer Rechtsverordnung.
    • Zudem haben wir eine Verbesserung im Alltag von Klinikpatienten herbeiführen können. Als Unionsfraktion haben wir uns nämlich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Krankenkassen künftig auch eine notwendige Unterbringung zum Beispiel von Eltern oder Ehepartnern außerhalb des Krankenhauses zu finanzieren haben. Eine Übernachtung außerhalb einer Klinik kann zum Beispiel bei einem erhöhten Infektionsrisiko oder im Fall von Bettenmangel in der Abteilung notwendig sein.

    Im Bereich der Altenpflege:

    • Insgesamt 13.000 zusätzlich Pflegestellen – und damit 5.000 mehr, als im Koalitionsvertrag vereinbart – werden für die medizinische Behandlungspflege in Altenheimen geschaffen. Die Höhe der Pflegestellen richtet sich nach der Anzahl der Pflegeplätze pro Einrichtung. Diese Stellen werden von der Krankenversicherung pauschal vollfinanziert. Nur in Ausnahmefällen dürfen hierbei Pflegehilfskräfte eingestellt werden, wenn in vier Monaten keine Fachkraft ‎gefunden wurde und die eingestellte Hilfskraft eine Weiterqualifizierung aufnimmt oder fortführt.
    • Im parlamentarischen Verfahren haben wir eingebracht, dass künftig auch in der ambulanten Krankenpflege Tariflöhne nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Das stärkt erheblich unser Ziel, auch in der ambulanten Pflege zu höheren Löhnen zu kommen.
    • Zur Entlastung der Pflegekräfte gibt es einen Zuschuss zur Digitalisierung in der ambulanten und stationären Altenpflege aus der Pflegeversicherung. Jede ambulante und stationäre Pflegeinrichtung kann zwischen 2019 und 2010 einmalig einen Zuschuss für digitale Maßnahmen in der Höhe bis zu 12.000 Euro bzw. 40 Prozent der anerkannten Maßnahme erhalten.
    • Verbindliche Kooperationsverträge: Stationäre Pflegeeinrichtungen müssen künftig Kooperationsverträge mit niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten abschließen (anstelle der bisherigen „Kann-Regelung“). Dadurch soll die ärztliche Versorgung in der stationären Altenpflege noch besser und die Pflegekräfte zusätzlich entlastet werden.
    • Weitere Anfahrtswege in der ambulanten Alten- und Krankenpflege, insbesondere im ländlichen Raum, werden künftig durch einen Wegkostenzuschlag besser vergütet.
    • Pflegende Angehörige erhalten einen verbesserten Zugang zu Leistungen der stationären Rehabilitation. Sie können nach ärztlicher Verordnung auch dann eine stationäre Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen, wenn zuvor keine ambulanten Maßnahmen durchgeführt wurden.
    • Schließlich haben wir mit einem weiteren Änderungsantrag festgelegt, dass besonders pflegebedürftigeoder schwer behinderte Menschen künftig nach ärztlicher Verordnung auch ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse mit dem Taxi zum Arzt fahren dürfen.

    Im Bereich der Altenpflege und im Krankenhaus:

    • Die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege wird gestärkt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen dafür 70 Millionen Euro mehr im Jahr aufwenden. Der Mindestausgabenwert pro Versicherten wird um einen Euro auf 3,15 Euro erhöht.
    • Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf werden für Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege finanziell unterstützt. Für Krankenhäuser stehen dafür von 2019 bis 2024 jährlich bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung. In der Altenpflege stehen dafür von 2019 bis 2024 jährlich bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung.

    Wir werden nicht bei dem heute beschlossenen Gesetz stehenbleiben: Seit Juli 2018 läuft die Konzertierte Aktion Pflege, in der unter der Federführung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB  in fünf Arbeitsgruppen bis zum nächsten Jahr konkrete Vorschläge erarbeitet werden, mit denen wir die Pflege weiter stärken können.

    Dabei steht für uns unter anderem die Frage im Vordergrund, wie wir gemeinsam mit den Tarifpartnern flächendeckende Tariflöhne in der Altenpflege durchsetzen können oder wie wir Pflegekräften aus dem Ausland den Zugang in unseren Arbeitsmarkt erleichtern können. Ebenfalls werden wir die im Koalitionsvertrag zugesagten Schritte beispielsweise zum Ausbau der Kurzzeitpflege angehen.

    Berlin, CDU, CDU/CSU Bundestagsfraktion, Deutscher Bundestag, MdB Wilfried Oellers, Pflege, PpSG

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