Tagesordnungspunkte 19 a und 19 b:
- a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen Drucksache 19/19371 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) Drucksache 19/20145 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 19/20146
- b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Carl Julius Cronenberg, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Für einen unbürokratischen Binnenmarkt – Auslandsentsendungen vereinfachen und Protektionismus bekämpfen – zu dem Antrag der Abgeordneten Pascal Meiser, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Ausbeutung und Lohndumping bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung konsequent unterbinden Drucksachen 19/19259, 19/19231, 19/20145
Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Vielen Dank, Kollege Aumer. – Der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Wilfried Oellers, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wilfried Oellers (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Union zeichnet sich durch ihre Dienstleistungsfreiheit aus, und die Arbeitnehmerentsendung ist ein Beispiel für diese Dienstleistungsfreiheit. Sie hat insbesondere in den letzten Jahren zahlenmäßig enorm zugenommen. Etwa ein Viertel aller Entsendungen europaweit hat mit Deutschland zu tun, entweder weil Arbeitnehmer nach Deutschland kommen oder von Deutschland aus ins Ausland entsandt werden. Deswegen ist dieses Thema gerade für uns hier in Deutschland ein sehr wichtiges. Die europäische Ebene ist im Rahmen der Richtlinie dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gefolgt. Interessant ist – darauf möchte ich hinweisen –, dass es eine Subsidiaritätsrüge der osteuropäischen Staaten gegen diese Richtlinie gab. Erfreulich ist, dass man sich nun trotzdem auf diese Richtlinie verständigen konnte; denn sie verpflichtet alle Nationalstaaten, sie entsprechend umzusetzen, sodass die Mitarbeiter, die in das jeweilige Land entsandt werden, entsprechend den örtlichen Lohngegebenheiten bezahlt werden. Das betrifft insbesondere auch Regelungen zu Überstunden, Mindesturlaubsansprüchen, Ruhezeiten, zur Sicherheit am Arbeitsplatz, zum Gesundheitsschutz und – ein aktuelles Thema in der Fleischbranche – die Rechtsvorschriften für Unterkünfte. Hinzu kommen Zulagen, aber auch Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Bemerkenswert an dieser Regelung ist, dass es verboten ist, die Entsendezulagen mit dem Lohn zu verrechnen. Somit kann es hier nicht zu einem Missbräuchlichen Verrechnen dieser Zahlungen kommen. Wenn die Entsendungen länger als 12 Monate dauern –mit einer möglichen Verlängerung auf 18 Monate –, gilt das gesamte nationale Arbeitsrecht; für uns in Deutschland würde das heißen: bis hin zum Kündigungsschutz.
Daher sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Deutschland entsandt werden, hier gut geschützt und haben klare Rechte. Allerdings wird es wichtig sein, dass bei der Umsetzung auch Entgelttransparenz hergestellt wird. Herr Minister, in diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal meine Bitte an das BMAS richten, dass die entsprechenden Tarifregister und Tarifverträge veröffentlicht werden, damit die Unternehmer die Arbeitnehmer entsprechend vergüten können. Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Minister, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass auch die anderen Länder ihre Lohnstrukturen offenlegen, transparent und einfach zugänglich für die deutschen Unternehmer, die ins Ausland entsenden, und zwar mit Übersetzungen ins Deutsche; denn je kleiner das Unternehmen ist, desto schwieriger ist es für dieses Unternehmen, Tarifverträge aus anderen Ländern übersetzen zu lassen.
Die Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist angesprochen worden, das Programm „Faire Mobilität“ auch. Die Mittel werden nicht nur verstetigt, sondern sogar verdoppelt, und der Anteil des DGB wird von 15 auf 11 Prozent reduziert. Somit kommt der Bund seiner Verpflichtung auf jeden Fall nach. Gestatten Sie mir, in der letzten halben Minute meiner Redezeit als Behindertenbeauftragter meiner Fraktion darauf hinzuweisen, dass wir nicht nur die Mittel für „Faire Mobilität“ verstetigen, sondern auch die Mittel für Werkstatträte Deutschland e. V., den Dachverband, die Vertretung der Werkstattbeschäftigten in Deutschland. Diese Finanzierung wird mit einer konkreten Regelung nun auch für die Zukunft sichergestellt. Darüber hinaus erhalten die Werkstatträte die Möglichkeit – das haben wir auch den Betriebsräten ermöglicht –, in Coronazeiten Beschlüsse per Videokonferenz zu fassen und mithilfe elektronischer Mittel zu tagen. Ich denke, insgesamt ist das ein Gesetzespaket, dem man zustimmen kann. Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)