a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen Drucksache 19/19371
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Carl-Julius Cronenberg, Michael Theurer,
Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Für einen unbürokratischen Binnenmarkt – Auslandsentsendungen vereinfachen und Protektionismus bekämpfen Drucksache 19/19259
c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Pascal Meiser, Susanne Ferschl, Matthias
W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Ausbeutung und Lohndumping bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung konsequent unterbinden
Drucksache 19/19231
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Nächster Redner ist der Kollege Wilfried Oellers, CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wilfried Oellers (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist Europameister. Nein, ich rede nicht von Fußball, und ich rede nicht von einer anderen Sportart. Ich rede von der Europameisterschaft bei der Entsendung von Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland nach Deutschland. Da reden wir – aktuellere Zahlen gibt es von der Europäischen Kommission nicht – im Jahre 2016 von insgesamt 440 000 Menschen bei einer gesamten Zahl von 2,3 Millionen europaweiten Entsendungen. Und es gibt auch den umgekehrten Fall – und auf den möchte ich gleich ebenfalls noch zu sprechen kommen –, nämlich dass viele Entsendungen von Deutschland hinaus ins EU-Ausland erfolgen. Das betrifft 260 000 Beschäftigte. – Dies einmal vorweg zu den Zahlen. Und jetzt kommen wir zur Umsetzung der europäischen Entsenderichtlinie und der Überarbeitung dieser Entsenderichtlinie in nationales Recht, die unter der Überschrift steht: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Was damit – meine Vorredner haben es schon beschrieben – natürlich vermieden werden soll, ist, dass Lohndumping aus dem Ausland heraus nach Deutschland übergreifen kann. Da findet diese Entsenderichtlinie bzw. deren Umsetzung in nationales Recht auch die entsprechenden Antworten. Für all diejenigen, die Europa hier gerade groß beschrieben haben, will ich auch noch mal auf die Historie dieser Entsenderichtlinie hinweisen; denn dazu kamen ja auch einige kritische Stimmen. Auf diese Entsenderichtlinie hat man sich zwar im Ergebnis geeinigt, aber sie hat bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene zu so starken Diskussionen geführt, dass wir es nachher sogar mit einer Subsidiaritätsrüge zu tun hatten, und zwar von osteuropäischen gegen westeuropäische Staaten. Die osteuropäischen Staaten sagten: Ihr nehmt uns den Wettbewerbsvorteil.
(Carl-Julius Cronenberg [FDP]: So ist es!)
Das müssen wir in Einklang bringen. Entsenderichtlinie heißt, dass wir auf der einen Seite das unionsrechtlich geschützte Dienstleistungsfreiheitsrecht haben, auf der anderen Seite natürlich gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleisten wollen; all dies muss in Einklang gebracht werden. So werden – ich wiederhole jetzt vielleicht einige Punkte, die meine Vorredner schon gesagt haben – durch die Umsetzung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie in nationales Recht bestimmte Standards im Bereich von Lohn insoweit verbessert, dass wir nicht mehr von Mindestlohnsätzen, sondern von Entlohnung sprechen und dass diese nun auch Lohnbestandteile sowie Prämien, Weihnachtsgelder usw. umfasst. Auch geht es um klare Regelungen, was die Anrechnung von Reisekosten, Unterbringungskosten und Verpflegungskosten, was Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Urlaub betrifft. Ja, Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen werden auch hier geregelt. Das nationale Recht ist voll anwendbar bzw. sollte eigentlich schon längst anwendbar sein, bis hin zu den Unterkünften, die wir auch geregelt haben und die auch erwähnt sind. Und wenn eine Entsendung dann länger als 12 bzw. mit einer Verlängerungsmöglichkeit 18 Monate dauert, dann gilt das gesamte deutsche Arbeitsrecht mit all seinen Konsequenzen.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt, es gilt sozusagen für fast niemanden!)
Ich will aber auch auf eines aufmerksam machen. Ich habe eingangs gesagt: Es ist nicht nur die Frage: „Wie kommen Arbeitnehmer hier nach Deutschland rein?“, sondern: „Wie gehen unsere von deutschen Unternehmern entsandten Arbeitnehmer ins Ausland?“. Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte Sie bitten, auf folgende Dinge zu achten: Es wird wichtig sein, dass wir transparente, leicht zu findende und gut aufgestellte Informationsplattformen haben, damit eben auch die Unternehmer, die entsenden, klar wissen, über welche Lohnbestandteile wir reden und was einzuhalten ist. Dabei ist auch der Umstand der Übersetzungen zu berücksichtigen. Natürlich ist Deutsch nicht nur eine der EU-Amtssprachen; es ist auch die meistgesprochene Sprache in der Europäischen Union. Darauf müssen auch die Plattformen entsprechend eingerichtet sein,
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die entsprechenden Plattformen sind auf Englisch und Französisch!)
damit es nachher nicht zu Verwerfungen bzw. zum Nichteinhalten von Recht kommt, weil man etwas nicht wusste oder weil man sich nicht informieren konnte. Wenn das dann auch noch mit Bußgeldern sanktioniert wird, dann muss vorher auf jeden Fall die entsprechende Informationsmöglichkeit vorhanden sein. Das können wir im Ergebnis nicht national regeln, sondern das muss auf europäischer Ebene geregelt werden. Sehr geehrter Herr Minister, ich bitte Sie, auf jeden Fall darauf zu achten, dass dies geschieht. Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)