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Stellungnahme zum Kabinettsentwurf der Fracking-Gesetzesentwürfe:

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    Stellungnahme zum Kabinettsentwurf der Fracking-Gesetzesentwürfe:

    Allgemein | 13. April, 2015 | 0

    Das zum Thema Fracking beschlossene Regelungspaket des Bundeskabinetts halte ich für unzureichend, um die Natur hinreichend vor den Auswirkungen dieser Fördermethode zu schützen.

    Positiv ist zunächst die Beweislastumkehr im Falle von Schäden durch Erdbeben, die von der Erdgasförderung verursacht werden, zu bewerten. Die Beweislast liegt in Zukunft grundsätzlich beim Unternehmer. Die neuen Kriterien, unter denen die Beweislastumkehr greift, werden zurzeit von den zuständigen Arbeitsgruppen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einer gründlichen Prüfung unterzogen. Gegebenenfalls notwendige Änderungen für diese richtige Weichenstellung im Bereich der Beweislast werden wir im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren fordern.

    Allerdings ist das Regelungspaket in vielen Punkten unzureichend.

    So halte ich die Aufhebung der ursprünglichen Befristung von Probebohrungen bis 2021 sowie die Einsetzung einer Expertenkommission zur Begutachtung der Fracking-Maßnahmen anstatt einer Überprüfung durch den Bundestag für falsch. Eine Entscheidung für oder gegen die Förderung heimischer Schiefergas- und Kohleflözgaslagerstätten muss am Ende von den Parlamentariern entschieden werden. An dieser Stelle darf sich die Politik nicht ihrer Verantwortung entziehen.

    Auch die Orientierung eines Verbots der Fracking-Methode an die Grenze von 3000 Metern ist unsachgemäß. Zunächst liegen viele der infrage kommenden Gasformationen außerhalb dieser Verbotszone. Darüber hinaus berücksichtigt eine Tiefenvorgabe nicht die unterschiedliche Ausprägung der jeweiligen Gesteinsschichten. Eine Tiefenvorgabe kann daher nicht alleine als Maßstab für Verbotszonen herangezogen werden. Vielmehr müssen sich Verbotszonen an die jeweils vorhandenen Gesteinsschichten im Erdreich orientieren.

    Besonders kritisiere ich die Zulassung von schwach wassergefährdenden Frackfluide. Den Einsatz derartiger Stoffe lehne ich ab. Das Lagerstättenwasser ist mit hochgiftigen Substanzen belastet und stellt eine erhebliche Gefahr dar. Eine Aufbereitung und sichere sowie ordnungsgemäße Entsorgung des Lagerstättenwassers ist unbedingt erforderliche.

    Beides zeigt, dass die Fracking-Technologie noch nicht so weit entwickelt ist, dass sie als sicher bezeichnet werden kann und insbesondere die Problemfelder des Lagerstättenwassers und den Einsatz von Frackfluiden gelöst sind.

    Der Schutz des Trink- und Grundwassers hat höchste Priorität. Diesen Schutz kann die Fracking-Technologie nach heutigem Stand der Technik nicht gewährleisten. Solange der absolute Schutz des Trink- und Grundwassers nicht gewährleistet werden kann und die noch offenen Problemfelder nicht gelöst sind, sollte man auf die Fracking-Technologie verzichten.

    Berlin, Deutscher Bundestag, Fracking, Gesetzentwurf, Kreis Heinsberg, MdB Wilfried Oellers

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