Das zum Thema Fracking beschlossene Regelungspaket des Bundeskabinetts halte ich für unzureichend, um die Natur hinreichend vor den Auswirkungen dieser Fördermethode zu schützen. Positiv ist zunächst die Beweislastumkehr im Falle von Schäden durch Erdbeben, die von der Erdgasförderung verursacht werden, zu bewerten. Die Beweislast liegt in Zukunft grundsätzlich beim Unternehmer. Die neuen Kriterien, unter denenWeiterlesen