Die dritte Sitzungs- und Plenarwoche in diesem Jahr ist zu Ende gegangen. Auch dieses Mal hat sich der Deutsche Bundestag mit wichtigen Themen beschäftigt. Über einige von ihnen möchte ich an dieser Stelle berichten:
Starke-Familien-Gesetz
Wir haben in erster Lesung das „Starke-Familien-Gesetz“ beraten, womit wir Leistungen für Familien mit Kindern und mit geringem Einkommen verbessern, etwa über eine Erhöhung des Kinderzuschlages auf 185 Euro bis zum Jahr 2021. Der Zuschlag soll in Anlehnung an den Existenzminimumbericht dynamisiert werden. Darüber hinaus wollen wir beispielsweise erreichen, dass der Zuschlag im Zuge der Verwaltungsvereinfachung einheitlich für 6 Monate bewilligt und nicht mehr monatlich geprüft wird. Zusätzliches Erwerbseinkommen der Eltern soll den Gesamtkinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent, statt bisher zu 50 Prozent, mindern. Grundsätzlich sollen mehr Familien mit geringem Einkommen Zugang zu dieser Leistung erhalten. Auch über Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket tragen wir zur Stärkung von Familien bei, so etwa über die Anhebung des Betrags für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr.
Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
Wir haben in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz beschlossen, um die Anzahl der freiwilligen Organspenden durch gezielte strukturelle Maßnahmen in den Krankenhäusern zu verbessern. Unter anderem sieht das Gesetz bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für Transplantationsbeauftragte in Kliniken und neue Vergütungsregelungen für Entnahmekrankenhäuser vor, um die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen dort zu verbessern.
Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden, werden besser dafür ausgestattet. So bekommen Transplantationsbeauftragte ab dem 1. Mai 2019 mehr Zeit für ihre Aufgabe und der gesamte Prozess der Organentnahme wird besser vergütet. Jahr für Jahr warten rund 10.000 Patientinnen und Patienten auf ein Organ. Gleichzeitig ist die Zahl der Organspender seit dem Jahr 2012 kontinuierlich zurückgegangen: Im Jahr 2017 erreichte sie mit 797 Organspendern in Deutschland einen Tiefstand. 2.765 Organe konnten dank dieser Spender 2017 transplantiert werden.
Ein Grund für die anhaltend niedrige Anzahl von Organspendern sind strukturelle Defizite in den Entnahmekrankenhäusern. Um diese zu beheben, hat der Bundestag nun das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende beschlossen. Eine der Maßnahmen betrifft die Transplantationsbeauftragten der Kliniken. Diese brauchen ausreichend Zeit, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Deshalb ist mit dem Gesetz bundeseinheitlich klar definiert, in welchem Umfang sie von ihren sonstigen Tätigkeiten freigestellt werden. Darüber hinaus erhalten Transplantationsbeauftragte künftig mehr Kompetenzen: Sie sollen auf den Intensivstationen regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen. Konkret bedeutet das, dass sie alle notwendigen Unterlagen einsehen dürfen und Zugang zur Intensivstation bekommen.
Ein weiterer Aspekt des Gesetzes betrifft die Vergütung: Der gesamte Prozessablauf der Organentnahme wird besser bezahlt – von der Feststellung des Hirntodes über die intensivmedizinische Betreuung bis hin zur eigentlichen Entnahme. Krankenhäuser, die die notwendige Infrastruktur für eine Organentnahme anbieten, werden zusätzlich vergütet. Der Gesetzentwurf sieht auch die Einrichtung eines neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes und die Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern vor. Außerdem werden neue Regelungen, die zu einer Verbesserung des Austauschs von anonymisierten Schreiben zwischen dem Organempfänger und den nächsten Angehörigen des Organspenders führen werden, verabschiedet. Die Organ-Entnahmekrankenhäuser sollen gestärkt, die Abläufe verbessert, die Transplantationsbeauftragten gestärkt und Angehörige besser betreut werden. Mit verschiedenen Maßnahmen will die Bundesregierung die Zahl der Organspenden erhöhen.
Strategie Künstlische Intelligenz der Bundesregierung.
Mit der neuen Strategie der Bundesregierung zur Förderung der künstlichen Intelligenz in Deutschland und damit zugleich zur Sicherung des Wettbewerbsstandorts sollen bis 2025 Mittel in Höhe von 3 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Durch die Bereitstellung finanzieller Mittel soll eine Hebelwirkung vor allem in Wirtschaft und Wissenschaft und den Ländern ausgelöst werden. Deutschland soll zu einem führenden Standort in der künstlichen Intelligenz ausgebaut werden. So sollen beispielsweise 100 neue KI-Professuren sowie ein deutsch-französisches Forschungs- und Innovationsnetzwerk errichtet werden. Dabei soll die verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung der künstlichen Intelligenz im Mittelpunkt stehen.