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Koalitionsvertrag auf den Punkt gebracht – Heute: Finanz- und Steuerpolitik

    Home Allgemein Koalitionsvertrag auf den Punkt gebracht – Heute: Finanz- und Steuerpolitik
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    Koalitionsvertrag auf den Punkt gebracht – Heute: Finanz- und Steuerpolitik

    Allgemein | 2. März, 2018 | 0
    Koalitionsvertrag: Heute geht es um das Thema Steuerpolitik

    Wir werden insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlasten. Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro beginnen. Dadurch werden rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet.

    Steuervereinfachung ist eine Daueraufgabe. Es ist ein wichtiges politisches Ziel, hier Schritt für Schritt voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung zu nutzen. Wir werden das Angebot an die Bürger für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausbauen. Wir streben die Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2021 an.

    Wir wollen eine gerechte Verteilung der Steuerlast bei Ehegatten. Wir wollen Ehegatten über das Faktorverfahren besser informieren und die Akzeptanz stärken. Personen mit Steuerklassenkombination III/V sollen in den Steuerbescheiden regelmäßig über das Faktorverfahren informiert und auf die Möglichkeit des Wechsels zur Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor hingewiesen werden.

    Wir unterstützen in Europa eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern. Hier wollen wir mit Frankreich Initiativen ergreifen, um auch eine Antwort auf internationale Veränderungen und Herausforderungen, nicht zuletzt in den USA, zu geben.

    Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft; Umgehungstatbestände werden wir verhindern. An dem bisherigen Ziel der Einführung einer Finanztransaktionsteuer im europäischen Kontext halten wir fest.

    In Deutschland wollen wir einen gerechten Steuervollzug – von der Steuererhebung bis zur Steuerprüfung. Sämtliche aus einer Straftat erlangten Vermögenswerte und alle rechtswidrigen Gewinne sollen konsequent eingezogen werden.

    Das Erhebungs- und Erstattungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer stellt einen gravierenden Wettbewerbsnachteil für die deutschen Industrie- und Handelsunternehmen sowie für die deutschen Flug- und Seehäfen dar. Wir werden daher diese Verfahren in Kooperation mit den Bundesländern optimieren.

    Wir werden die Rolle des Bundeszentralamtes für Steuern mit entsprechender Ausstattung stärken und weiterentwickeln. Es soll für Gebietsfremde zur zentralen Anlaufstelle für steuerliche Fragen und verbindliche Auskünfte werden.

    Steuerfairness
    Wir wollen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, unfairen Steuerwettbewerb und Geldwäsche effizient und unbürokratisch im nationalen, europäischen und internationalen Rahmen bekämpfen.

    Wir unterstützen ausdrücklich alle Bemühungen für eine gerechte Besteuerung großer Konzerne, insbesondere auch der Internetkonzerne. Dabei setzen wir weiterhin auf internationalen Konsens. Durch weltweit möglichst breite Implementierung der OECD-BEPS-Verpflichtungen sowie -Empfehlungen schaffen wir faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen für grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten.Wir werden unsere Verpflichtungen aus der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie im Interesse des Standorts Deutschland umsetzen, die Hinzurechnungsbesteuerung zeitgemäß ausgestalten, Hybridregelungen ergänzen und die Zinsschranke anpassen.

    Wir werden Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft ergreifen. Zur weiteren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet werden wir gesetzliche Regelungen schaffen, um Betreiberinnen und Betreiber von elektronischen Marktplätzen, die den Handel unredlicher Unternehmerinnen und Unternehmer über ihren Marktplatz nicht unterbinden, für die ausgefallene Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen. Die Betreiberinnen und Betreiber werden wir dazu verpflichten, über die auf ihren Plattformen aktiven Händlerinnen und Händler Auskunft zu erteilen.

    Der Zoll leistet wertvolle Arbeit bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, von Finanz- und Steuerbetrug sowie von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Wir werden den Zoll in allen Aufgabenbereichen, auch bei der Abfertigung internationaler Handelsströme, insbesondere durch Personalmaßnahmen (Stellen, Besoldung) stärken.

    Finanzmarkt und Digitalisierung
    Unsere Finanzmarktpolitik gibt der realwirtschaftlichen Dienstleistungsfunktion des Finanzsektors Vorrang. Indem wir Transparenz schaffen, nachhaltige Wachstumsstrategien fördern und die Krisenfestigkeit der Finanzmarktakteure stärken, verbessern wir die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte. Risiko und Haftung gehören zusammen. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen nicht mehr für die Risiken des Finanzsektors einstehen müssen. Für uns gilt deshalb der Grundsatz: Kein Finanzmarktakteur, kein Finanzprodukt und kein Markt darf in Zukunft ohne angemessene Regulierung bleiben. Dies trägt auch zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte bei.

    Wir setzen uns für eine zielgenaue, wirksame und angemessene Finanzmarktregulierung ein. Daher wollen wir die (Wechsel-)Wirkungen der nach der Finanzmarktkrise beschlossenen Regulierungsmaßnahmen untersuchen. Dabei wollen wir prüfen, ob ihre Ziele erreicht wurden und ob die Regulierung und die Aufsicht nach dem Grundsatz der doppelten Proportionalität ausgerichtet sind. Dort, wo es notwendig ist, werden wir auf eine Nachjustierung auch auf europäischer und internationaler Ebene hinwirken. Wir wollen dabei insbesondere kleine Institute entlasten, soweit von ihnen geringe Risiken für die Finanzstabilität ausgehen.

    Regional tätige Finanzinstitute wie Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Förderbanken sind wichtige Finanzpartner vieler Menschen und Unternehmen in unserem Land. Wir sehen sie als wichtige Säule für die Stabilität im Finanzsystem und kämpfen daher für ihren Erhalt. Wir werden bei der Regulierung danach unterscheiden, ob es sich um Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Förderbanken bzw. kleine und mittlere Privatbanken mit risikoarmen Geschäftsmodellen handelt oder um systemrelevante Großbanken.

    Im Rahmen einer europäischen oder internationalen Lösung streben wir für Finanzinstitute außerhalb des Banken- und Versicherungssektors, z. B. für Hedgefonds und Schattenbanken, einen Kriterienkatalog zur Prüfung ihrer Bedeutung für das Finanzsystem an. Systemrelevante Finanzinstitute sollen verbindlichen Regulierungsanforderungen und einer Aufsicht unterliegen. Gleiches Geschäft muss gleich reguliert werden.

    Wir werden uns für attraktive Rahmenbedingungen am Finanzplatz Deutschland einsetzen und die digitale Infrastruktur für die Finanzmärkte weiter stärken. Angesichts des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU wollen wir den Standort Deutschland für Finanzinstitute attraktiver gestalten. Dazu werden wir es möglich machen, Risikoträger im Sinne von § 2 Abs. 8 Institutsvergütungsverordnung, deren jährliche regelmäßige Grundvergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschreitet, im Kündigungsschutzgesetz leitenden Angestellten gleichzustellen.

    Auch eine kohärente Regulierung und Aufsicht sollen dazu beitragen, Deutschlands Rolle als einer der führenden Digitalisierungs- und FinTech-Standorte zu stärken. Wir werden unnötige bürokratische Hemmnisse beseitigen und dafür sorgen, dass Geschäfte mit gleichen Risiken auch gleich reguliert werden. Um das Potential der Blockchain-Technologie zu erschließen und Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern, wollen wir eine umfassende Blockchain-Strategie entwickeln und uns für einen angemessenen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token auf europäischer und internationaler Ebene einsetzen. Die Möglichkeiten der bargeldlosen Zahlung sollen im digitalen Zeitalter erweitert werden. Anonymes Bezahlen mit Bargeld muss weiterhin möglich bleiben.

    Die Sicherheit der IT-Systeme ist sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für die Stabilität der Finanzmärkte von großer Bedeutung. Die Abwehr von Cyber-Angriffen stellt auch für Finanzdienstleister eine wesentliche Herausforderung dar. Wir wollen die Fähigkeiten der Finanzaufsicht im Bereich Digitalisierung und IT-Sicherheit stärken und auch die Zusammenarbeit mit allen zuständigen Aufsichts- und Sicherheitsbehörden intensivieren.

    Berlin, Deutscher Bundestag, Finanzen, Finanzpolitik, Gemeinde Gangelt, Gemeinde Selfkant, Gemeinde Waldfeucht, Koalitionsvertrag, Kreis Heinsberg, MdB Wilfried Oellers, Stadt Erkelenz, Stadt Geilenkirchen, Stadt Heinsberg, Stadt Hückelhoven, Stadt Übach-Palenberg, Stadt Wassenberg, Stadt Wegberg, Steuern, Steuerpolitik

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