In den nächsten Tagen und Wochen werde ich Sie in kurzen Abständen über einige interessante Themenkomplexe aus dem Koalitionsvertrag zwischen den Unions-Parteien und der SPD auszugsweise informieren. Wer ein weitergehendes Interesse an den Inhalten des Koalitionsvertrages hat, kann diesen gerne über meine Homepage einsehen. Heute beginne ich mit dem Thema Familie.
Familienpolitik:
Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu stärken und zu entlasten ist unser Ziel. Wir schreiben Familien kein bestimmtes Familienmodell vor. Wir respektieren die unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens. Wir werden alle Familien finanziell entlasten, die Kinderbetreuung verbessern und mehr Zeit für Familie er möglichen. Dabei wollen wir mehr Transparenz über familienpolitische Leistungen, leichtere Antragstellung und schnellere Bearbeitung von Anträgen auch durch digitale Angebote und Verfahren. Mehr Leistungen für Familien als bisher sollen noch in dieser Legislaturperiode online beantragt werden können.
Das Kindergeld als bewährte und wirksame familienpolitische Leistung werden wir in dieser Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat erhöhen – in zwei Teilschritten (zum 1. Juli 2019 um zehn Euro, zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro). Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend.
Wir werden ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut schnüren: Dazu wollen wir zur Entlastung einkommensschwacher Familien, insbesondere auch Alleinerziehender und kinderreicher Familien, den Kinderzuschlag erhöhen. Gemeinsam mit dem Kindergeld soll der Mindestbedarf des sächlichen Existenzminimums (derzeit 399 Euro) gedeckt werden. Wir werden die harte Abbruchkante abschaffen und sorgen so dafür, dass die Leistung bei steigendem Einkommen langsam ausläuft, so dass vom Einkommen mehr übrig bleibt. Damit wollen wir die Leistungsbereitschaft fördern und Anreize zur Aufnahme und Steigerung von Erwerbsarbeit der Eltern setzen. Dabei müssen wir prüfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderunterhalt und/oder Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können. Die Beantragung dieser Leistung für Familien wollen wir entbürokratisieren und die Antragstellung dort, wo es möglich ist, mit Anträgen auf weitere Leistungen zusammenführen. Wir wollen erreichen, dass Berechtigte die Leistung tatsächlich erhalten. Für Vermögen und Einkommen des Kindes aus Erwerbstätigkeit oder Ausbildungsvergütung werden wir einen Freibetrag schaffen.
Wir wollen, dass Kinder unabhängig vom Elternhaus die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können.
Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Leistungen sollen künftig möglichst pauschal abgerechnet werden. Dort wo es möglich ist, wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen. Unter anderem soll hierzu das Schulstarterpaket aufgestockt werden. Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Im Rahmen des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.
Gerade für Kinder und Familien in belastenden Lebenssituationen kommen Erholung und Entspannung häufig zu kurz. Für sie wollen wir die Familienerholung am Bedarf orientiert weiterentwickeln. Einrichtungen des Müttergenesungswerks sollen sich für Väter und pflegende Angehörige weiter öffnen können. Wir wollen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu unterstützen wir Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Dafür werden wir jährlich laufende Mittel zur Verfügung stellen (2019 0,5 Milliarden, 2020 eine Milliarde, 2021 zwei Milliarden Euro). Hierbei wollen wir sowohl die Vielfalt der Betreuungsangebote beibehalten als auch die Länderkompetenzen wahren. Die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) werden wir hierzu entsprechend umsetzen. Die von uns vereinbarten Ziele im Bereich der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern sind nur umsetzbar, wenn die erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen. Deshalb sollen aus den Mitteln, die den Ländern zur Verfügung stehen, auch weitere Formen der berufsbe gleitenden oder praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern gefördert werden können. Wir werden uns dafür stark machen, dass u. a. die Bundesprogramme Sprachkitas, KitaPlus, Betriebliche Kinderbetreuung und Kindertagespflege fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen. Für die Ausgestaltung wollen wir das Sozialgesetzbuch VIII nutzen. Um diesen Rechtsanspruch bis 2025 zu verwirklichen, bedarf es konkreter rechtlicher, finanzieller und zeitlicher Umsetzungsschritte, die wir in einer Vereinbarung von Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände festlegen werden. Dabei wird der Bund sicherstellen, dass insbesondere der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird.
Der Ausbau dient auch der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vereinbarkeit wollen wir zudem mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ vorantreiben, mit dem wir uns gemeinsam mit unseren Partnern aus Wirtschaft und Gewerkschaften für eine familienfreundliche Arbeitswelt einsetzen.
Die Digitalisierung hilft Eltern, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Diese Chance für mobiles Arbeiten wollen wir nutzen.
Die Zusammenarbeit von Verantwortlichen aus Kommunen, Wirtschaft und Verbänden in lokalen Bündnissen für Familie wollen wir weiterführen.
Wir wollen, dass Eltern und Kinder in einer Trennungsphase gut beraten und begleitet werden. Das Wohl der Kinder muss dabei im Zentrum stehen.
Wir wollen ungewollt kinderlose Paare besser unterstützen und dazu die Maßnahmen der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ unter Beibehaltung der bestehenden Förderkriterien fortführen. Wir wollen die Zuschüsse für Paare aus der Bundesinitiative in ganz Deutschland unabhängig davon gewähren, ob das jeweilige Bundesland sich an dem Programm beteiligt.
Wir wollen ein modernes Adoptionswesen in Deutschland. Unser Ziel ist es, die Strukturen der Beratung und Vermittlung im Adoptionsvermittlungsverfahren zu verbessern.
Für die Integration von Familien mit Migrationshintergrund sind Mütter entscheidend. Deshalb müssen wir einen Fokus auf ihre Integration in Gesellschaft und Erwerbstätigkeit legen. Wir wollen daher das erfolgreiche Programm „Stark im Beruf“ fortsetzen.
Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen. Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hierzu umsetzen. Wir werden gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind.
Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages werden wir in ihrer Arbeit stärken.
Wir werden die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, den Kinderschutz verbessern und die Familien unterstützen. Das bestehende Kinder- und Jugendhilfegesetz hat sich in seiner Grundausrichtung bewährt und hohe Akzeptanz erfahren. Gesellschaftliche Veränderungen und fachpolitische Erkenntnisse bringen es aber mit sich, dass es weiterentwickelt werden muss.
Wir wollen das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislatur periode beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickeln. Ziel muss ein wirksames Hilfesystem sein, das die Familie stärkt und Kinder vor Gefährdungen schützt. Das Kindeswohl ist dabei Richtschnur. Die Unterstützung und Stärkung der elterlichen Erziehungsverantwortung bleibt Anspruch und Auftrag der Jugendhilfe. Die enge Kooperation aller relevanten Akteure muss einen stärkeren Stellenwert einnehmen. Dazu gehört auch, dass im Interesse von fremduntergebrachten Kindern die Elternarbeit und die Qualifizierung und Unterstützung von Pflegeeltern gestärkt und gefördert werden. Ausgehend von den unterschiedlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern sollen die präventiven sozialräumlichen Angebote gestärkt werden. Die Verantwortung bleibt bei den Kommunen und Ländern.
Im Vorfeld einer Gesetzesinitiative werden wir einen breiten Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen führen. Darüber hinaus sollen Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familiengerichtsbarkeit
gesammelt und systematisch ausgewertet werden. Im Rahmen dieser unabhängigen wissenschaftlichen Begleitung sollen sich betroffene Eltern, Pflegeeltern, Kinder und andere vertraulich äußern können. Wir werden diese Auswertung mit Blick auf systemische und strukturelle Veränderungsbedarfe in das weitere Verfahren mit aufnehmen.
Sollten Sie noch tiefer gehende Detailinformationen wünschen, darf ich Sie auf die Verlinkung zum Koalitionsvertrag auf dieser Homepage verweisen.