Berlin, 16. Juni 2020
Bundeskabinett beschließt verschiedene Unterstützungen für WfbM in der Corona-Krise
Zu den Beschlüssen der Bundesregierung vom 12. und 17. Juni 2020, die im Rahmen des Konjunkturpakets auch WfbM zugutekommen, erklärt der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:
„Werkstätten für behinderte Menschen haben in der Corona-Krise keinen leichten Stand. Zwar sind die Beschäftigungs- und Betretungsverbote von den Ländern inzwischen nach und nach gelockert worden. Aber die Lage bleibt schwierig. Viele Werkstätten klagen darüber, dass ihre Rücklagen oft nicht ausreichten, um die Werkstattentgelte weiterzahlen zu können. Und die Werkstattbeschäftigten befürchten Lohnkürzungen und haben Angst vor einem Abrutschen in die Grundsicherung.
Unsere CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist daher sehr froh, dass wir mit dem Konjunkturpaket den Rettungsschirm für die Werkstätten weiter ausbauen. Die Werkstätten erhalten explizit Zugang zum KfW-Kreditsonderprogramm für gemeinnützige Organisationen und zum 25 Mrd.-Euro-Programm für branchenübergreifende Überbrückungshilfen. Vor allem aber: Die Integrationsämter können im Jahr 2020 die Hälfte des normalerweise an den Bund abzuführenden Anteils der Ausgleichsabgabe, also 70 Mio. Euro, einbehalten. Damit können die Integrationsämter die Werkstätten unterstützen, die aktuell besondere Schwierigkeiten haben, die Entgelteinbußen der Werkstattbeschäftigten auszugleichen. Wir geben damit den Werkstattbeschäftigten Sicherheit – auch für die Zeit nach der Krise.“