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Rückblick der Woche KW 25

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    Rückblick der Woche KW 25

    Allgemein | 19. Juni, 2020 | 0

    Mit einem Aufbruchspaket wird Stabilität erhalten, die Konjunktur gestärkt und die Zukunft des Landes gestaltet. Diese Woche wurden wichtige erste Umsetzungsschritte wie beispielsweise das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz und der zweite Nachtragshaushalt beraten. Die eingeschlagene Richtung ist eindeutig: mehr Nachhaltigkeit, mehr Digitalisierung und mehr Unterstützung für Familien. Besonderes Augenmerk liegt auch auf Selbständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Ab dem 1. Juli sollen insgesamt 25 Mrd. Euro an Überbrückungshilfen zur Verfügung stehen – schnell, branchenübergreifend und unbürokratisch. Der momentane und weltweite Wirtschaftseinbruch ist aufgrund seiner Größe und Gleichzeitigkeit historisch einmalig. Eine solch tiefgreifende Krise verlangt andere Antworten als den Hinweis auf den Status Quo – auch und insbesondere in Europa. Jetzt kommt es darauf an, ob Europa gemeinsam die Kraft findet, zukunftsfeste Ziele zu formulieren. Nur ein starkes und geeintes Europa ist bei globalen Herausforderungen wie Umwelt- und Klimaschutz, Migration und internationalem Handel gestaltungsfähig. Es braucht ein klares Bekenntnis für Zukunftsthemen in allen europäischen Initiativen. Nur mit einem solchen Selbstverständnis kann Europa auf Augenhöhe mit anderen großen Akteuren auf der Weltbühne agieren.

    Am 15. Juni 1950 beschloss der Deutsche Bundestag den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europarat. Heute umfasst der Europarat mit Sitz in Straßburg 27 Mitgliedsstaaten und ist neben EU und OSZE eine der zentralen Plattformen für den Dialog europäischer Staaten untereinander und ein wichtiger Anwalt für die Wahrung der Menschenrechte auf unserem Heimatkontinent. Die Gründungsväter des Europarates waren Paul-Henri Spark, Alcide des Gasperi, Robert Schuman, Winston Churchill und Konrad Adenauer. Sie waren von der Hoffnung getragen, mit dem Europarat ein Instrument für den dauerhaften Frieden in Europa gefunden zu haben.

    Nur drei Jahre später fand ein Ereignis statt, das sich als „erster“ Tag der Deutschen Einheit in das Gedächtnis der Bundesrepublik eingegraben hat: Der 17. Juni 1953

    Vereinbarte Debatte aus Anlass des Nationalen Gedenktags an den Volksaufstand in der DDR von 1953.

    Am 17. Juni 1953 kam es an vielen Orten in der DDR zu Arbeitsniederlegungen, Streiks und Demonstrationen, mit denen die Bevölkerung sich gegen Bevormundung in der SED-Diktatur zu Wehr setzte. Nur mit Hilfe sowjetischer Truppen und dem Einsatz von Panzern gelang es den Machthabern, den Volksaufstand unter einem hohen Blutzoll zu beenden. Mit dem brutalen Vorgehen offenbarte das Regime seinen undemokratischen und totalitären Charakter. Eine Abstimmung mit den Füßen in Form von Flucht in die Bundesrepublik und nach West-Berlin setzte mit Macht ein. Die DDR konnte sich acht Jahre später nur mit  dem Mauerbau im Jahr 1961 und einem Schießbefehl stabilisieren. Der Deutsche Bundestag würdigte die mutigen Vorkämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit in diesem Teil Deutschlands in einer vereinbarten Debatte, in der auch der zahlreichen Opfer gedacht wurde.

    Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR).

    Der Deutsche Bundestag hat die Verlängerung des KFOR-Mandates in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die Zielsetzung bleibt dabei unverändert die militärische Absicherung der Friedensregelung basierend auf der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999. Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von KFOR wird durch ein Mandat ermöglicht, dem der Deutsche Bundestag erstmalig am 11. Juni 1999 zugestimmt hat. Seitdem leisten deutsche Soldaten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Region, der aufgrund seines Erfolgs stetig im Umfang reduziert werden konnte. Das Mandat umfasst derzeit noch eine Obergrenze von 400 Soldaten, die beibehalten werden soll.

    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL).

    In dieser Sitzungswoche hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen, eine Beteiligung der Bundeswehr am UNIFIL-Mandat zu verlängern. Deutschland trägt damit weiter zu einer Stabilisierung und Sicherung des Libanon bei, nicht zuletzt mit dem Fähigkeitsaufbau der libanesischen Marine. Da die Region um Libanon, Israel und Syrien weiterhin, etwa durch den syrischen Bürgerkrieg, politisch äußerst fragil und instabil ist, ist eine Verlängerung nötig. Die Obergrenze verbleibt dabei unverändert bei 300 Soldaten.

    Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze.

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf, den der Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat, soll das Außenwirtschaftsgesetz an die Vorgaben des neuen europarechtlichen Rahmens (EU-Screening-Verordnung) angepasst werden. So sollen deutsche, aber auch europäische Unternehmen insgesamt besser vor unberechtigten Übernahmen aus dem Ausland geschützt werden. Die EU-Verordnung regelt die in nationaler Verantwortung liegende Investitionsprüfung. Darüber hinaus wird eine Regelungslücke geschlossen, um die Effektivität der Investitionsprüfung im Hinblick auf rechtliche oder faktische Vollzugshandlungen während des Prüfverfahrens abzusichern. Abflüsse von Informationen oder Technologie, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben können, müssen auch während einer laufenden Erwerbsprüfung zuverlässig verhindert werden können. Die Rechtsfolge der schwebenden Unwirksamkeit des Vollzugsgeschäfts soll zusätzlich durch strafbewehrte Verbotstatbestände ergänzt werden, um auch faktische Vollzugshandlungen wirksam zu unterbinden. Hinzu kommen Änderungen, die sich aus den Erfahrungen der behördlichen Prüfpraxis der letzten Jahre ableiten.

    Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude.

    Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des Energieeinsparrechts für Gebäude in Kraft gesetzt. Das neue Gesetz bündelt zu diesem Zweck bisherige Gesetze und Verordnungen in einem mit dem Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten. Zu diesem Zweck soll der Energiebedarf eines Gebäudes durch einen effizienten baulichen Wärmeschutz auf ein geringes Niveau geführt und der verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Zudem werden mit dem Gesetz die im Rahmen des Klimapakets getroffenen Vereinbarungen rechtlich umgesetzt, wonach in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr gestattet ist. In diesem Gesetz hat der Bundestag den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, einen Abstand von 1.000 m zwischen Windrädern und Wohnbebauung zu regeln. Zudem wird der sogenannte PV-Deckel für den Ausbau von Photovoltaikanlagen aufgehoben, wie es im Koalitionsausschuss beschlossen worden war.

    Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen.

    Um eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018 bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern in deutsches Recht umzusetzen, verabschiedete der Deutsche Bundestag die notwendigen gesetzlichen Änderungen in zweiter und dritter Lesung. Für Beschäftigte aus dem Ausland sollen künftig nach 12 Monaten alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gelten. Betroffene Arbeitnehmer haben damit nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Sie können zukünftig auch etwa Weihnachts- und Urlaubsgeld erhalten. Bei begründeten Ausnahmefällen ist eine Fristverlängerung um 6 Monate möglich. Ausgenommen von den Änderungen ist der Straßenverkehrssektor. Weitere Regelungsbereiche umfassen etwa Fragen der Unterbringung oder die Verstetigung des Projekts „Faire Mobilität.“

    Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (SURE-Gewährleistungsgesetz).

    Das Gesetz zur Schaffung eines EU-Instruments, das Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage in Folge des COVID-19-Ausbruchs mindern soll, wurde in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 2020/672 des Rates vom 19. Mai 2020. Damit sollen EU-Mitgliedstaaten mit Darlehen zu begünstigten Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere bei Maßnahmen im Bereich der Kurzarbeit oder damit vergleichbaren Instrumenten, unterstützt werden können. Zur Finanzierung benötigt die EU von allen Mitgliedstaaten Garantien entsprechend ihrem Anteil am EU-Bruttonationaleinkommen, für Deutschland in der Höhe von knapp 6,4 Milliarden Euro. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, die hierfür notwendige Bundesgarantie zu übernehmen. Das Gesetz legt fest, dass der Deutsche Bundestag halbjährig über die Umsetzung des Instruments unterrichtet wird.

    Fünftes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes.

    In zweiter und dritter Lesung wurden Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen. Zum einen sieht das Gesetz vor, dass Aberkennungen von Leistungen wie die Conterganrente nicht mehr erfolgen, wenn Fehlbildungen nicht eindeutig mit einem thalidomidhaltigen Präparat der Firma Grünenthal GmbH in Verbindung gebracht werden können. Wegen des zunehmenden Zeitablaufs ist der Nachweis in der Regel nämlich nur noch schwer möglich. Außerdem sollen die im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel von 30 Millionen Euro pro Jahr zur Unterstützung Thalidomidgeschädigter zukünftig auch zur Förderung medizinischer Kompetenzzentren verwendet werden können. Durch die Kompetenzzentren sollen die medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote und damit die Lebenssituation für thalidomidgeschädigte Menschen verbessert werden.

    Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

    Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2021 die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater zentral bei der BaFin angesiedelt werden soll. Ziel der Aufsichtsübertragung ist, deren Qualität und Effektivität zu steigern und sie an die Aufsicht über Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit vergleichbarer Tätigkeit anzugleichen. Auf diese Weise soll die Aufsichtsübertragung dem Verbraucherschutz dienen. Die inhaltlichen Aufsichtsanforderungen bleiben hierbei weitgehend unverändert. Die Regelungen werden lediglich aus der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung in einen neuen Abschnitt 11a des Wertpapierhandelsgesetzes übertragen.

    Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützen.

    Die Bundesregierung wurde dazu aufgefordert, den von der Corona-Pandemie voraussichtlich stärker als die Industriestaaten betroffenen, sich entwickelnden Staaten bei der Herausforderung der Überwindung der Corona-Krise noch gezielter zu helfen. Da die Pandemie eine globale Herausforderung darstellt und der Virus bis zur Entwicklung eines Impfstoffs immer aus anderen Ländern zurückkehren kann, sollen für die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe aus dem Nachtragshaushalt angemessene Mittel bereitgestellt werden, um z.B. in Entwicklungs- und Schwellenländern die Gesundheitssysteme zu stärken.

    Rettung der deutschen Schiffbauindustrie.

    Der Bundestag hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Vergabebestimmungen bei der Beschaffung von Behörden- und Forschungsschiffen zu optimieren. Zukünftig sollen Aufträge, die diese Schifftypen umfassen, europarechtskonform möglichst an deutsche Werften vergeben werden. Darüber hinaus hat sich der Bundestag dafür eingesetzt, bei der Beschaffung von Behörden- und Forschungsschiffen verstärkt innovative und umweltfreundliche Technologien zu fördern und innovative, soziale und umweltbezogene Aspekte bei der Beschaffung von Behördenfahrzeugen und Forschungsschiffen stärker einzubeziehen. Außerdem sollen im Rahmen eines angestrebten Konjunkturprogramms für die deutsche Wirtschaft auch die Werften und die Zulieferindustrie berücksichtigt werden.

    Antrag auf Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes.

    Die Corona-Krise ist eine der außergewöhnlichen Notsituationen, die als Ausnahmetatbestand für die Schuldenbremse in Art. 115 Grundgesetz festgelegt wurden. Der Bundestag reagiert auf diese Herausforderung gezielt: Mit einem zweiten Nachtragshaushalt 2020 soll ein Maßnahmenpaket zur Konjunkturbelebung und zur Stützung der Wirtschaft finanziert werden. Um die hierfür notwendigen Mittel im Umfang von 118,7 Milliarden Euro bereitzustellen, hat sich hiermit das Plenum des Deutschen Bundestages befasst. Ein entsprechender Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion enthält ebenfalls den im Grundgesetz vorgeschriebenen Tilgungsplan für die neuen Kredite.

    Entwurf eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 nebst Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020).

    Der Entwurf für den zweiten Nachtragshaushaushalt 2020 wurde in erster Lesung beraten, mit dem die umfangreichen Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 finanziell unterlegt wurden. Bestandteile des Haushaltes sind etwa steuerliche Hilfsmaßnahmen wie die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer oder der vereinbarte Bonus zum Kindergeld in der Höhe von 300 Euro pro Kind mit einem Gesamtumfang von 17,6 Milliarden Euro. Enthalten sind weiterhin Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze für den Gesundheitsfonds und die soziale Pflegeversicherung in der Höhe von insgesamt 5,3 Milliarden Euro. Für Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen werden weitere 25 Milliarden Euro bereitgestellt. Der Bund stärkt durch eine Erhöhung seiner Beteiligung an den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und einem Beitrag zur Finanzierung des ÖPNV mit einem Gesamtvolumen von 13 Milliarden Euro die Finanzkraft von Ländern und Kommunen. Unter anderem sind weiterhin Liquiditätshilfen des Bundes für die Bundesagentur für Arbeit Bestandteil des Haushalts.
    Zusätzlich zu diesen Ausgaben zur Stabilisierung und Konjunkturbelebung umfasst der Nachtragshaushalt außerdem umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Zu nennen sind etwa Mittel für den Energie- und Klimafonds, für die Deutsche Bahn oder die Digitale Infrastruktur.

    Entwurf eines Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets.

    Mit dem Nachtragshaushalt legen wir die Grundlage für einige wichtige Impulse für Wirtschaft und Konsum. Um diese rasch umzusetzen, wurde in erster Lesung ein Haushaltsbegleitgesetz mit den erforderlichen gesetzlichen Grundlagen beraten. Es umfasst etwa Maßnahmen zur Unterstützung des weiteren Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur, zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung oder zur Begrenzung eines zu hohen Anstiegs der EEG-Umlage. Nicht zuletzt regelt das Begleitgesetz die Unterstützung der Länder in der Hilfe für den ÖPNV, da der öffentliche Nahverkehr durch die Coronakrise erhebliche Einnahmeausfälle erleiden musste.

    Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht.

    Der Bundestag hat Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für Pauschalreiseveranstalter in erster Lesung beraten. So soll etwa eine gesetzliche Regelung dafür geschaffen werden, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anbieten zu können. Der Gesetzesentwurf enthält Bestimmungen zur Absicherung dieser Gutscheine gegen die mögliche Insolvenz der Reiseveranstalter.

    Abgabe einer Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft und zum Europäischen Rat am 19. Juni 2020.

    Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nutzte ihre Regierungserklärung, um das Programm der Bundesregierung für die anstehende EU-Ratspräsidentschaft zu erläutern. Angesichts der Corona-Krise und zahlreicher weiterer aktueller Herausforderungen, wie dem Umgang mit dem Brexit und dem zukünftigen Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU, aber auch mit Blick auf das nun beginnenden Verfahren zur Festlegung des EU-Haushalts von 2021-2027 kommt der deutschen Ratspräsidentschaft eine große Bedeutung zu.

    Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches.

    In erster Lesung wurden Änderungen im Strafgesetzbuch beraten, mit denen vor allem der strafrechtliche Schriftenbegriff gemäß § 11 Absatz 3 StGB modernisiert werden sollte, indem dieser zu einem Inhaltsbegriff erweitert wird. Schließlich erfolgt die Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. volksverhetzenden Äußerungen oder Kinderpornographie) heutzutage nicht mehr vorrangig über gedruckte Medien, sondern vor allem digital im Internet. Darüber hinaus wird die Geltung der §§ 86, 86a (Verbreiten von Propagandamitteln und Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) und § 130 StGB (Volksverhetzung) auf Handlungen im Ausland erweitert. Damit sollen vor allem die Fälle erfasst werden, in denen vom Ausland aus Deutsche oder in Deutschland ansässige Personen über das Internet auch in Deutschland wahrnehmbare strafbare Inhalte verbreitet werden.

    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz).

    Um die enorme Herausforderung in der Bewältigung der Corona-Krise zu meistern, hat die Große Koalition weitere steuerliche Maßnahmen gebündelt. Diese wurden in erster Lesung beraten. Eine wesentliche Maßnahme dieses Bündels ist eine befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %. Dies stellt eine Entlastung aller Menschen in Deutschland dar und soll zur Belebung der Konjunktur beitragen. Vorgesehen ist weiterhin, dass Familien je Kind ein Kindergeldbonus von einmalig 300 Euro ausgezahlt wird. Der Freibetrag bei der Gewerbesteuer für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG wird auf 200.000 Euro erhöht. Geplant sind ebenfalls die Ausweitung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025 oder Erleichterungen bei der Verlustberücksichtigung, der Dienstwagenbesteuerung oder der degressiven Abschreibung. Nicht zuletzt sollen Alleinerziehende befristet für die Jahre 2020 und 2021 durch eine Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrages von 1908 auf 4008 Euro unterstützt werden.

    Jahresbericht 2019 der Wehrbeauftragten (61. Bericht).

    In dieser Woche hat die Wehrbeauftragte den Jahresbericht 2019 vorgestellt. Festgestellt wurde, dass die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zwar weiterhin unter den Erfordernissen bleibt, sich bei manchen Waffensystemen jedoch mittlerweile Verbesserungen abzeichnen. Der Bericht sammelt die Kritik aus der Truppe und hebt etwa hervor, dass Personallücken, materielle Mangelwirtschaft und bürokratische Überorganisation vielerorts prägend für die Bundeswehr bleiben. Beispielsweise seien mehr als 20.000 Dienstposten oberhalb der Mannschaftsebene nicht besetzt. Der Bericht plädiert dafür, dass eine dezentrale, ganzheitliche Verantwortungswahrnehmung in Bataillonen, Brigaden und Geschwadern eingerichtet wird.

     

     

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