Die unterzeichnenden Abgeordneten aus dem nordrhein-westfälischen Landtag, dem Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament erteilen der zurzeit diskutierten möglichen Einrichtung eines Atommüllendlagers in der deutsch-belgisch-luxemburgischen Grenzregion eine entschiedene Absage. Wir versichern den Kommunen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, den luxemburgischen Kommunen sowie den hiesigen Städten und Gemeinden, die ebenso diese Planungen ablehnen, unsere Solidarität.
Bis heute ängstigt die Menschen in dieser Grenzregion die unklare Zukunft des Reaktors Tihange 2, der ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Das Atomkraftwerk Tihange ist und bleibt ein Dauerthema der Öffentlichkeit in den betroffenen Regionen und Ländern.
Umso mehr stößt es auf unser großes Unverständnis, wenn derzeit Planungen diskutiert werden, ein Atommüllendlager in direkter Nachbarschaft zu Luxemburg und Deutschland einzurichten. Unter den Standorten sind mit dem Massif de Stavelot, dem Synclinal de Neufchâteau und dem Plateau de Herve Standorte, die zum Teil nur wenige Kilometer von den Grenzkommunen Monschau und Hellenthal sowie unweit von Aachen liegen.
Auch dass die verantwortliche Fachbehörde NERAS (Nationale Einrichtung für radioaktive Abfälle und angereicherte Spaltmaterialien) ein 60-tägiges öffentliches Beteiligungsverfahren bis zum 13.06.2020 befristet, während alle betroffenen Regionen ihre gesamte Aufmerksamkeit und Tatkraft auf die Bewältigung der Corona-Pandemie richten, ist für uns nur schwer nachvollziehbar. Wie soll man in einer Phase, wo die Vermeidung größerer Versammlungen unerlässlich ist, eine ordnungsgemäße öffentliche Anhörung garantieren?
Als Abgeordnete, die diese Region vertreten, bringen wir gemeinsam zum Ausdruck:
(1) Jede Form der Lagerung von hochradioaktivem Atommüll stellt ein großes Risiko dar und kann nur nach intensiver Rücksprache mit allen möglichen Betroffenen geplant werden.
(2) Durch den gemeinsamen geologischen Raum der Eifel- und Ardennenlandschaft ist auch der auf deutscher Seite liegende Teil dieses Naturraums von derartigen Planungen unmittelbar betroffen. Das Roermond-Erdbeben von 1992 mit einer Stärke von 5,9 auf der Richterskala hat die Lage in einem tektonischen Verwerfungsgebiet in jüngerer Vergangenheit deutlich ins Bewusstsein gerufen.
(3) Die ökologische Besonderheit und die touristische Attraktivität des Hohen Venn, einer Hochmoorlandschaft, die in dieser Form europaweit nur hier existiert, würde, wie der gesamte Naturpark Hohes Venn-Eifel, durch Einrichtung eines Atommüllendlagers erheblichen Schaden nehmen. Deshalb muss der Schutz der urwüchsigen Fauna und Flora genauso wie die Erhaltung des touristischen Angebots, an dem sehr viele berufliche Existenzen hängen, eine Wahl möglicher Standorte in der deutsch-belgisch-luxemburgischen Grenzregion ausschließen.
Aus diesen Gründen fordern wir die Durchführung eines angepassten Beteiligungsverfahrens, damit alle Vertreter und Institutionen aus direkt betroffenen Regionen, die dies wünschen, ihren Standpunkt deutlich machen und ihre Sorgen zum Ausdruck bringen können.
Unseren eigenen Standpunkt und unsere Ablehnung der Einrichtung eines Atommüllendlagers in der deutsch-belgisch-luxemburgischen Grenzregion haben wir hiermit ausgeführt und bitten die belgische Föderalregierung, dies in ihre Überlegungen einzubeziehen. Aus den genannten Gründen halten wir die Grenzregion für denkbar ungeeignet als Standort eines Atommüllendlagers.