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Rückblick der Woche

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    Foto: Büro Wilfried Oellers MdB

    Rückblick der Woche

    Allgemein | 15. März, 2019 | 0

    Die Woche im parlamentarischen Rückblick

    Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

    Das Plenum des Deutschen Bundestages hat eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Die Gesetzesnovelle regelt, dass Fahrverbote nicht mehr erforderlich sind, wenn der Stickoxid-Ausstoß von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten werden. Der eigentliche, europäisch vorgegebene Grenzwert von 40 Mikrogramm gilt selbstverständlich weiterhin.

    Hintergrund dieser Regelung ist: Man kann davon ausgehen, dass in Fällen geringerer Grenzwertüberschreitungen von bis zu 50 Mikrogramm andere Maßnahmen als Verkehrsverbote ausreichen, um den Grenzwert zu erreichen. Für solche Maßnahmen stehen den betroffenen Kommunen 1,5 Milliarden Euro im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ zur Verfügung. Dieses Geld kann beispielweise in die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur oder den öffentlichen Personennahverkehr investiert werden, damit der Grenzwert von 40 Mikrogramm erreicht wird.

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird im Gesetz zudem geregelt, dass insbesondere Fahrzeuge mit geringen Stickoxid-Emissionen – also Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb nur geringe Stickoxid-Emissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro-6-Fahrzeuge – von Verkehrsverboten ausgenommen werden. Hiermit wird auch Rechtssicherheit für Halter geschaffen, deren Fahrzeug mit einer geeigneten Hardware nachgerüstet wird.

    Es ist und bleibt unsere Aufgabe, die europäischen Vorgaben für die Stickoxid-Emissionen einzuhalten. Fahrverbote mit ihren erheblichen Auswirkungen auf die Bürger und die Unternehmen, müssen allerdings das letzte Mittel sein, um die Grenzwerte zu erreichen.

    Die jetzt getroffene Regelung, die Fahrverbote in vielen Fällen verhindert, ist eine gute Nachricht für Bürger, Handwerk und Mittelstand und schafft Rechtssicherheit für die Kommunen.

     

    Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.

    Die gesetzliche Grundlage zur Kontrolle von Diesel-Fahrverboten wurde in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Neben der manuellen Kontrolle soll auch die elektronische Kennzeichenerfassung ermöglicht werden, allerdings nur anlassbezogen und nur mit mobilen Geräten. Erfasst werden soll dabei das Kennzeichen, das Bild des Fahrzeugs, sowie der Ort und die Zeit der Teilnahme am Straßenverkehr. Ergibt die Erfassung, dass das Fahrzeug in die Verbotszone einfahren darf, werden die Daten umgehend gelöscht. Gespeichert werden somit nur Daten von Fahrzeugen, die nicht einfahrtsberechtigt sind, wobei die Speicherfrist zwei Wochen beträgt. Es dürfen nur Daten gespeichert werden, die in Verbindung mit der Kontrolle der Fahrverbote stehen. Zudem bleibt es den Kommunen überlassen, von welcher Methode der Kontrolle sie Gebrauch machen.

    Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG).

    Der Bundestag hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen. Hiermit verbessern wir den Zugang zur medizinischen Versorgung für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit reagieren wir auf den verständlichen Ärger der Bürger über zu lange Wartezeiten auf einen Arzttermin. Künftig unterstützen die Terminservicestellen die Patientinnen und Patienten stärker bei der Suche nach einem Arzt, wodurch sich die Wartezeiten verkürzen werden.

    Für eine schnellere Versorgung und erbrachte Mehrleistungen erhalten Ärzte selbstverständlich eine bessere Vergütung. So bekommen beispielsweise endlich diejenigen Ärzte mehr Geld, die sich nicht scheuen, neue Patienten aufzunehmen: Vorgesehen ist hier eine extrabudgetäre Vergütung. Extra vergütet wird auch, wenn Ärzte offene Sprechstunden anbieten. Erhalten Patienten beim Arzt besonders schnell einen Termin, können die Ärzte zusätzlich zur extrabudgetären Vergütung im Übrigen auch mit Zuschlägen von bis zu 50 Prozent rechnen.

    Wichtig ist uns vor allem, dass die ‚sprechende Medizin‘ einen höheren Stellenwert bekommt. Die bessere Bezahlung dient dazu, dem persönlichen Gespräch zwischen Arzt und Patient mehr Raum zu geben.

    Mit dem Gesetz stärken wir zudem den ländlichen Raum. So können die Bundesländer in dünn besiedelten oder strukturschwachen Gebieten auf Zulassungssperren für Arztpraxen verzichten. Zudem unterstützen wir diejenigen Ärzte, die in wirtschaftlich schwächeren und vertragsärztlich unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, über regionale Zuschläge ganz besonders. Auch das ist uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen gewesen, um auch in Zukunft eine flächendeckende Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Dafür haben wir uns im Koalitionsvertrag stark gemacht und daran werden wir gezielt weiterarbeiten.

    Mit dem TSVG erweitern wir auch die Leistungen der Krankenkassen. Beispielsweise erhöhen wir die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Zahnersatz bereits ab Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent. Außerdem finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen künftig das Einfrieren von Ei- und Samenzellen, wenn ein Patient –  zum Beispiel nach einer Krebserkrankung –  voraussichtlich unfruchtbar sein wird.

    Darüber hinaus haben wir uns als Unionsfraktion im parlamentarischen Verfahren für eine bessere Vergütung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Diätassistenten eingesetzt. Wir schaffen bundesweit einheitliche und angemessene Preise für Heilmittelleistungen und führen die sogenannte Blankoverordnung in die Regelversorgung ein. Auf der Basis einer ärztlichen Verordnung entscheiden dann die Heilmittelerbringer über die Behandlungsmethode sowie über die Häufigkeit und Dauer der Behandlung selbst.

     

    Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.

    Abgeleitet aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wurde in zweiter und dritter Lesung eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches beschlossen. Eingefügt wurde eine bisher fehlende Vorschrift, die regelt, wann öffentlich zugängliche Hinweise auf lebensmittelrechtliche Verstöße zu löschen sind. Die neue Regelung sieht vor, dass nur gesundheitsrelevante Verstöße veröffentlicht werden sollen. Bei Beseitigung des Mangels soll dies ebenfalls unverzüglich veröffentlicht werden. Weiterhin soll eine Löschung der Veröffentlichung von Verstößen nach sechs Monaten erfolgen.

    „Invictus Games“ – Das Sportereignis der versehrten Soldaten als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung nach Deutschland holen.

    Soldaten, die in ihrem Einsatz mehr gegeben haben als die Dienstpflicht verlangt, gebührt Anerkennung. Deshalb hat der Deutsche Bundestag einen Antrag beraten, mit dem wir die Bundesregierung unterstützen, die „Invictus Games“ 2022 nach Deutschland zu holen. Die Wahl der Bundesrepublik als Austragungsort würde deutschen Soldaten ein deutliches Signal der Wertschätzung entgegenbringen. Gleichzeitig würde dies für mehr Anerkennung für den geleisteten Dienst und die dadurch erlittenen psychischen und/oder physischen Beeinträchtigungen sorgen. An den „Invictus Games“ nehmen rund 500 versehrte Soldaten aus 18 Staaten in insgesamt 12 Disziplinen teil.

    Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres.

    Das Parlament hat in erster Lesung ein Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit bei Jugendfreiwilligen- und Bundesfreiwilligendiensten bei berechtigtem Interesse beraten. Demnach liegt ein berechtigtes Interesse etwa vor, wenn Auszubildende ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen zu betreuen haben, schwerbehindert sind und nicht die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit absolvieren können oder vergleichbare schwerwiegende Gründe gegeben sind. Dadurch wird die Teilnahme auch Menschen ermöglicht, die aus gewichtigen Gründen keinem Dienst im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen können. Die wöchentliche Dienstzeit beträgt dabei jedoch mindestens 20 Stunden.

    Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften.

    Im Deutschen Bundestag wurde in erster Lesung das Gesetz zur Stromsteuerbefreiung sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften beraten. Mit dem Gesetzentwurf sollen Steuerbefreiungen für Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern und in sogenannten Kleinanlagen erzeugt wird, im Einklang mit dem EU-Beihilferecht neu geregelt werden. Insbesondere werden wir unserer ökologischen Verantwortung dadurch gerecht, dass wir konkrete Anreize in Form von Steuerbefreiungen für aus einem ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeisten Netz („Grünstromnetz“) und Kleinanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 Megawatt schaffen.

    Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften.

    Der vorliegende Gesetzentwurf wurde mit dem Ziel ins parlamentarische Verfahren eingeführt, den elektronischen Personalausweis zu einem universellen, sicheren und mobil einsetzbarem Identifizierungsmedium zu machen. Bereits jetzt sind der deutsche Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgestattet. Diese sogenannte eID-Funktion ermöglicht dem Karteninhaber, seine Identität gegenüber Online-Diensten nachzuweisen. Dies geschieht, indem der Karteninhaber seinen Ausweis auf ein Lesegerät, etwa ein Smartphone mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation, auflegt und auf Aufforderung seine persönliche Geheimnummer eingibt. Die eID-Funktion ist jedoch bislang nicht für jedermann zugänglich, insbesondere Unionsbürger haben keinen Zugang zur Online-Ausweisfunktion. Außerdem ist diese auch für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, nicht zugänglich. Diesen Problemen hilft der vorliegende Gesetzentwurf ab und enthält darüber hinaus eine Reihe von Neuregelungen mit unterschiedlicher Zielrichtung, beispielsweise zur Anpassung des Pass- und Personalausweisgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Ermöglichung der Weitergabe von Passkopien bei der Beantragung von Visa.

     

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