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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 29. Mai, 2020 | 0

    Diese Sitzungswoche stand im Zeichen der vorsichtigen Rückkehr zur Normalität. Unsere Fraktionssitzung konnte unter bestimmten Vorkehrung und Einhaltung der Hygieneregeln als Präsenzsitzung stattfinden.

    Erstmals seit mehreren Wochen waren auch nicht mehr die Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung der Coronapandemie im Fokus, sondern Vorhaben, die schon länger auf der Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion standen.

    Jetzt heißt es Kopf hoch und Blick nach vorne: Was für einen Staat brauchen eigenverantwortliche Bürgerinnen und Bürger und dynamische Unternehmen? Wo können wir als Standort Deutschland neue Produktivität gewinnen – in der Forschung, in der Bildung und der öffentlichen Verwaltung? Deutschland kann mit den richtigen Prioritäten jetzt vieles richtig machen bei seinem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Neustart.

     

    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias.

    Der Deutsche Bundestag hat das Bundeswehrmandat für den Einsatz vor der Küste Somalias angesichts der fragilen politischen Lage in Somalia bis zum 31. Mai 2021 in zweiter und dritter Lesung verlängert. Der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr ist Teil des gemeinsamen Handelns der Europäischen Union und dient dem Schutz der internationalen Seeschifffahrt sowie der Pirateriebekämpfung vor der Küste Somalias. Zwar hat das Engagement der internationalen Gemeinschaft gegen die Piraterie vor der Küste Somalias schon viel bewirkt, dennoch kommt es weiterhin in unregelmäßigen Abständen zu Piratenangriffen in der Region. Insbesondere die unverzichtbaren Transporte des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sollen durch die Fortsetzung der Mission gesichert werden. Die personelle Obergrenze des Bundeswehrkontingents wird bei 400 Soldaten belassen.

    Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz).

    In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag weitere steuerliche Erleichterungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Zu den Maßnahmen zählt unter anderem die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen auf 7 Prozent, Getränke sind also ausgenommen. Dieser neue Steuersatz wird von 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 gelten. Darüber hinaus werden die bisherige Übergangsregelung zum Umsatzsteuergesetz sowie der steuerliche Rückwirkungszeitraum des Umwandlungssteuergesetzes bis zum 31. Dezember 2022 vorübergehend verlängert. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt werden steuerfrei gestellt. Nicht zuletzt sollen die steuerlichen Rückwirkungszeiträume vorübergehend verlängert werden.

    Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz).

    Ziel des Gesetzes, das der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat, ist es, das Gelingen von Adoptionen zu fördern, damit adoptierte Kinder gut aufwachsen und sich gut entwickeln können. Die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten werden unter anderem durch einen Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle verbessert. Darüber hinaus soll der offene Umgang mit Adoptionen gefördert werden. In familiengerichtlichen Verfahren sollen fachliche Äußerungen künftig nur noch durch eine Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen. Auslandadoptionen werden künftig immer von einer Fachstelle begleitet und unbegleitete Adoptionen aus dem Ausland gänzlich untersagt. Hierfür werden neue Schutzstandards etabliert und ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

    Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes.

    Die Umsetzung eines Teils des Düngekompromisses mit der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie war Gegenstand eines Beschlusses des Plenums in zweiter und dritter Lesung. Es wurde festgelegt, dass für landwirtschaftliche Flächen, die an Gewässer angrenzen und eine Hangneigung von mindestens 5 Prozent haben, eine verpflichtende Begrünung in einem Bereich von 5 Metern zu erfolgen hat. Damit soll das Austragen von Düngemitteln verhindert werden. Diese Flächen sind weiterhin etwa zur Beweidung nutzbar.

    Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge (Gesetz über die jüdische Militärseelsorge).

    Derzeit wird in der Bundeswehr lediglich eine evangelische und eine katholische Militärseelsorge gewährleistet. Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung die Erweiterung dieses bestehenden Angebots um eine jüdische Militärseelsorge beschlossen. Sie soll das Grundrecht der freien religiösen Betätigung der jüdischen Soldaten in der Bundeswehr gewährleisten und ihren Anspruch auf Seelsorge umsetzen.

    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali).

    In dieser Sitzungswoche wurde das Bundeswehrmandat für den bewaffneten Einsatz im Rahmen der EU-Mission EUTM Mali bis zum 31. Mai 2021 in zweiter und dritter Lesung verlängert. Der Schwerpunkt des deutschen Beitrags an dieser Mission bleibt weiterhin Ausbildung und Beratung der malischen Streitkräfte. Er wird aber um einige Aspekte ergänzt. So wird das Einsatzgebiet über das Staatsgebiet Malis hinaus auch auf die übrigen vier Staaten der G5-Sahel (Burkina Faso, Mauretanien, Niger, Tschad) erweitert. Die Ausbildung der malischen Streitkräfte soll zukünftig dezentraler und einsatznäher an gesicherten Orten stattfinden. Dadurch wird sich das deutsche Engagement weiter nach Zentralmali ausdehnen. Zudem wird die bilaterale Ausbildungsmission „Gazelle“ für Spezialkräfte im Niger in das EUTM Mandat eingegliedert. Im Zuge dieser Eingliederung und der zusätzlichen Aufgaben wird die personelle Obergrenze von bisher 350 auf 450 Soldaten erhöht.

    Bericht der Bundesregierung zur Lage und zum deutschen Engagement in Mali/Sahel – Aktuelle Lage, Ziele und Handlungsfelder des deutschen Engagements.

    Angesichts der Entscheidungen über zwei Auslandsmandate in der Region hat die Bundesregierung in dieser Woche umfassend über die Lage und das deutsche Engagement in Mali und der Sahel-Region informiert. Der Bericht gibt ein detailliertes Lagebild über die Entwicklungen seit dem Friedensabkommen von Algier im Jahr 2015 und berücksichtigt dabei die deutsche Beteiligung an der EUTM-Mission, MINUSMA, den zivilen Missionen EUCAP Sahel und EUCAP Niger sowie die allgemeine Entwicklungspolitik und Diplomatie. Der Bericht verweist mit Blick auf das Erreichte, dass die Bedeutung der Sahel-Region für die Sicherheit Europas in den letzten Jahren zugenommen hat. Zugleich hat sich die Sicherheitslage in den meisten Sahel-Staaten sukzessive verschlechtert. Vor diesem Hintergrund benennt die Bundesregierung die Stärkung staatlicher Strukturen und der Sicherheitsarchitektur als das Hauptziel des Engagements. Mittel- und langfristig soll so erreicht werden, dass die Kernstaaten der Sahelregion die Sicherheit auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet wieder weitgehend selbst garantieren können und nachhaltige Entwicklung ermöglicht wird.

    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA).

    Der Bundestag hat das Mandat der Bundeswehr für den Einsatz MINUSMA in Mali bis zum 31. Mai 2021 in zweiter und dritter Lesung verlängert. Die Stabilisierungsmission dient der Sicherung des Friedens sowie der Unterstützung beim Wiederbau des malischen Sicherheitssektors und dem Schutz der Menschenrechte. Die VN-Mission MINUSMA arbeitet eng mit der EU-geführten Mission EUTM Mali zusammen. Die Bundeswehr unterstützt MINUSMA vor allem durch Aufklärungseinsätze sowie logistische Unterstützung beispielsweise durch den Lufttransportstützpunkt in Niamey, Niger. Das Mandat umfasst jedoch nicht die Teilnahme an Operationen zur Terrorismusbekämpfung. Die Bundeswehr fungiert als Anlehnnation für Beiträge weiterer multinationaler Truppensteller, so sind etwa Soldaten aus Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz in das deutsche Kontingent integriert. Die personelle Mandatsobergrenze bleibt unverändert bei 1.100, worunter Soldaten und Polizisten fallen.

    Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz).

    Mit dem Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde, sollen die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege neu strukturiert werden. Dazu wird ein eigener Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung definiert. Die Sicherung der Qualität der Pflege steht im Mittelpunkt, Missbrauchsmöglichkeiten sollen beseitigt werden. Was Ort und Ermöglichung der außerklinischen Intensivpflege angeht, sollen die Wünsche der Versicherten berücksichtigt werden, sofern die Pflege dabei dauerhaft sichergestellt werden kann. Dies wird mindestens jährlich durch den medizinischen Dienst vor Ort geprüft. Darüber hinaus werden die Eigenanteile in der vollstationären Intensivpflege abgesenkt. Weitere Neuerungen betreffen etwa den Bereich der medizinischen Rehabilitation.

    Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen.

    Um eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018 bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern in deutsches Recht umzusetzen, hat der Bundestag wir die notwendigen gesetzlichen Änderungen in erster Lesung beraten. Beschäftigte aus dem Ausland haben künftig nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern ab dem ersten Tag Anspruch  auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sowie etwa auch Weihnachts- und Urlaubsgeld und weitere Prämien. Darüber hinaus gelten für diese Mitarbeiter auch die nationalen Regelungen zum Arbeitsschutz, Hygienevorschriften, Vorschriften zu den Unterkünften und weitere Regelungen, die dem Arbeitsschutz dienen. Nach 12 Monaten sollen künftig alle in Deutschland vorgeschriebenen Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts gelten. Bei begründeten Ausnahmefällen ist eine Fristverlängerung um sechs Monate möglich. Ausgenommen von den Änderungen ist der Straßenverkehrssektor.

    Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE).

    Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung ein Gesetz zur Schaffung eines EU-Instruments, das Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage in Folge des COVID-19-Ausbruchs mindern soll, beraten. Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 2020/672 des Rates vom 19. Mai 2020. Damit sollen EU-Mitgliedstaaten mit günstigen Krediten insbesondere bei Maßnahmen im Bereich der Kurzarbeit oder damit vergleichbaren Instrumenten unterstützt werden. Zur Finanzierung benötigt die EU von allen Mitgliedstaaten Garantien entsprechend ihrem Anteil am EU-Bruttonationaleinkommen, für Deutschland in der Höhe von knapp 6,4 Milliarden Euro. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, die hierfür notwendige Bundesgarantie zu übernehmen. Das Gesetz legt fest, dass der Deutsche Bundestag halbjährig über die Umsetzung des Instruments unterrichtet wird.

    Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes.

    Der Konsum von Tabak ist eines der bedeutendsten vermeidbaren Gesundheitsrisiken unserer Zeit. Es wurde in erster Lesung beraten, wie eine weitere Beschränkung von Tabakwerbung erfolgen kann. Ergänzend zu den bereits bestehenden Werbeverboten z.B. in Hörfunk, Presse und Fernsehen sieht der Entwurf ein Verbot der Außenwerbung für Tabakerzeugnisse vor. Dieses Verbot soll nach Ablauf einer Übergangsfrist am 1. Januar 2022 Anwendung finden. Für Tabakerhitzer soll ein entsprechendes Werbeverbot zum 1. Januar 2023 und für elektronische Zigaretten zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Darüber hinaus wird künftig in Kinos die Vorführung von Werbefilmen für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter lediglich im Zusammenhang mit Filmen erlaubt, die keine Jugendfreigabe haben. Die kostenlose Verteilung von Tabakerzeugnissen im Rahmen von Werbemaßnahmen wird außerhalb von Geschäftsräumen des einschlägigen Fachhandels ab 2021 verboten. Das Gesetz sieht zudem vor, nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen gleichzustellen, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist.

    Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke Hanau – Gelnhausen.

    Mit dem Bericht informiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Vorplanung und die Ergebnisse der frühen Bürgerbeteiligung zum Ausbau des Schienennetzes zwischen Hanau und Gelnhausen. Mit Abschluss dieser Planungsphase liegt eine Vorzugsvariante inklusive erster belastbarer Kostenschätzung vor. Darauf aufbauend wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, bei der weiteren Ausgestaltung des Bauvorhabens die Kernforderungen zum Lärmschutz, zur Barrierefreiheit sowie einer Berichtspflicht umzusetzen.

    Soziale Innovationen stärker fördern und Potenziale effizienter nutzen.

    Soziale Innovationen bieten Lösungen für vielfältige soziale, ökologische und letztlich auch ökonomische Herausforderungen. Das hier vorhandene Potenzial soll weiter ausgebaut und effektiver genutzt werden. Die Bundesregierung wurde dazu aufgefordert, die Rahmenbedingungen für soziale Innovationen zu verbessern und die entsprechenden Akteure stärker zu unterstützen.

     

    Berlin, Deutscher Bundestag, Gemeinde Gangelt, Gemeinde Selfkant, Gemeinde Waldfeucht, Kreis Heinsberg, MdB Wilfried Oellers, Stadt Erkelenz, Stadt Geilenkirchen, Stadt Heinsberg, Stadt Hückelhoven, Stadt Übach-Palenberg, Stadt Wassenberg, Stadt Wegberg

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