Anfang Juli hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, sein Konzept für die Einführung einer Infrastrukturabgabe vorgestellt. Seither wird das Konzept intensiv diskutiert. Hierzu erklärt der CDU Bundestagsabgeordnete für den Kreis Heinsberg Wilfried Oellers:
„Bei dem Vorschlag des Bundesverkehrsministers Dobrindt ist zunächst zu betonen, dass es sich um ein Eckpunktepapier handelt. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht eingeleitet worden. Für uns als Parlamentarier ergab sich bisher nicht die Gelegenheit, diese Eckpunkte Miteinander in den entsprechenden Gremien zu diskutieren. Die NRW-Landesgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich mit dem Eckpunktepapier im Rahmen der Klausurtagung Ende August befassen und eine gemeinsame Position erarbeiten.
Eine Pkw-Maut darf in meinen Augen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen. Sie ist kostenneutral zu gestalten und lediglich auf Fernstraßen zu begrenzen, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist. Die Ausweitung der Maut auf sämtliche Straßen ist äußerst kritisch zu bewerten. Hierbei sind insbesondere die Interessen der Grenzregionen hervorzuheben. Grenzregionen werden hierdurch wirtschaftliche Nachteile erleiden, weil der Grenzverkehr eingeschränkt wird und gerade unsere Region durch einen starken Grenzverkehr, geprägt ist, sei es z.B. wegen Fahrten zur Arbeit, zum Erledigen von Einkäufen oder Discobesuche. Darüber hinaus bringt die Ausweitung der Maut finanzverfassungsrechtliche Schwierigkeiten mit sich. Der Bund würde in diesem Fall für die Nutzung von Landstraßen und kommunalen Straßen Gebühren einnehmen. Dies ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Zumal eine solche Ausweitung auch zur Folge hätte, dass die Länder und Kommunen berechtigterweise Ansprüche auf einen Teil der Maut-Einnahmen hätten. Hierzu werden im Eckpunktepapier keine Vorschläge unterbreitet.
Die Maut-Pläne müssen daher noch einmal grundlegend überarbeitet werden und an die Regelung im Koalitionsvertrag angepasst werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Maut nicht zu einer übergroßen Bürokratie führt. Aufwand und Wirkung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.“