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Bundestag: Umfangreiche Maßnahmenpakete zum Bewältigen der Corona-Krise

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    Bundestag: Umfangreiche Maßnahmenpakete zum Bewältigen der Corona-Krise

    Allgemein | 24. März, 2020 | 0
    Parlament will insbesondere Hilfen für Unternehmen, Selbstständige, Familien und Mieter beschließen. Die Sitzungswoche des Bundestags steht ganz im Zeichen eines Abmilderns der Corona-Krise.

    Diese Sitzungswoche des Deutschen Bundestages ist sicherlich eine der ungewöhnlichsten in der Geschichte der Bundesrepublik. Die allermeisten Sitzungen fanden in Telefonkonferenzen statt. Alle anderen Sitzungen fanden dann mit deutlich reduzierte Anwesenheit von Abgeordneten statt. Hierdurch wurde im Hinblick auf eine mögliche Übertragungs- und Infektionsgefahr der Personenkontakt auf ein absolutes Minimum beschränkt.

    Dennoch liefen die  Gesetzgebungsverfahren in höchstem Tempo. Die Gesetze wurden innerhalb einer Sitzungswoche von der Einbringung bis zum Abschluss gebracht. Damit trägt der Gesetzgeber der derzeitigen Ausnahmesituation Rechnung, die rasante und gravierende Auswirkungen auf unser Land mit all seinen Bereichen hat.

    Diese umfassenden Maßnahmenpakete stellen nach den Gesetzen in der letzten Sitzungswoche (u.a. Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen) einen weiteren, wichtigen Schritt zur Bewältigung der Corona-Krise dar.

    Die Bewältigung der Pandemie bedeutet einen historischen Kraftakt für die Bevölkerung und Wirtschaft. Dafür hat die Bundesregierung mehrere milliardenschwere Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht. Sie sollen u.a. für Unternehmen und Selbstständige, Angehörige freier Berufe, Familien und Mieter die Auswirkungen der Corona-Krise abfedern.

    Die Maßnahmenpakete im Einzelnen:

    Nachtragshaushalt

    • Nachtragshaushalt: Um angesichts der großen Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft alle notwendigen Maßnahmen durchführen und finanzieren zu können, soll ein Nachtragshaushalt beschlossen werden. Im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie spannen wir in dieser Woche den größten Schutzschirm in der deutschen Geschichte auf: Es geht um den Gesundheitsschutz, den Schutz der Wirtschaft, der Unternehmen und der Arbeitsplätze. Wir müssen in dieser außergewöhnlichen Zeit alles dafür tun, um den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu bewahren.

    Nie zuvor, auch nicht während der Finanzkrise von 2008 bis 2010 und der Eurokrise ab 2010, musste der deutsche Staat ein so hohes Volumen an Liquiditätshilfen, Krediten und Garantien bereitstellen, wie in der aktuellen Corona-Krise. Nie zuvor musste der Bund eine derartig hohe Neuverschuldung für einen Bundeshaushalt in Höhe von 156 Mrd. Euro beschließen und weitere Kreditermächtigungen im Umfang von 200 Mrd. Euro – für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) – erteilen. Hinzu kommen Garantien des WSF für Unternehmen in Höhe von 400 Mrd. Euro sowie eine Erhöhung des Garantierahmens im Bundeshaushalt von aktuell 465 Mrd. Euro auf maximal 1,068 Billionen Euro. Insgesamt hat der Bundestag einen Schutzschirm von rund 1,8 Billionen Euro bewilligt. Das entspricht mehr als der Hälfte des Bruttoinlandsprodukts von rund 3,5 Billionen Euro.

    Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben immer für Haushaltskonsolidierung und solide Staatsfinanzen gekämpft. Es waren sehr erfolgreiche Jahre seit der Finanzkrise. Sechs Jahre in Folge seit 2014 haben wir einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden erreicht. Sie gingen einher mit hohen Wachstumsraten und Lohnzuwächsen sowie niedriger Arbeitslosigkeit. Wir haben es geschafft, die Schuldenquote von über 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf unter 60 Prozent zu verringern. Diese Leistung wird immer mit dem Namen unseren ehemaligen Finanzministers Wolfgang Schäuble verbunden bleiben. Auch wenn es schmerzt, diesen Weg nun vorübergehend aufgeben zu müssen: Dadurch sind wir jetzt in der Lage, von einem niedrigen Schuldenniveau aus, die notwendigen Maßnahmen in der Corona-Krise zu ergreifen.

    Mit dem Nachtragshaushalt 2020 stellen wir die erforderlichen Mittel zum Schutz der Bevölkerung, der Unternehmen und Beschäftigen zur Verfügung. Von den 156 Mrd. Euro des Nachtragshaushalts 2020 entfallen 33,5 Mrd. Euro auf Steuermindereinnahmen, die auf der Annahme eines um 5 Prozent schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts beruhen, sowie 122,5 Mrd. Euro auf zusätzliche Ausgaben, die sich im Wesentlichen wie folgt zusammensetzen:

    – Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmer und Soloselbständige:  + 50 Mrd. Euro

    – Allgemeine Corona-Vorsorge (Globale Mehrausgabe): + 55 Mrd. Euro

    – Garantieausfälle, insb. auslandsbezogen: + 5,9 Mrd. Euro

    – Maßnahmen gegen Corona im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums: + 3,1 Mrd. Euro

    – Erhöhung des Ansatzes für die Grundsicherung (für Selbständige): + 7,7 Mrd. Euro, davon: Kosten der Unterkunft und Heizung. + 2 Mrd. Euro, Arbeitslosengeld II: + 5,5 Mrd. Euro, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: + 200 Mio. Euro

    – Ausweitung des Kinderzuschlags: + 200 Mio. Euro

    – Sanitätsgerät, Medikamente etc. bei der Bundeswehr: + 100 Mio. Euro

    – Zusätzliche Ausgaben im Bundesbildungsministerium für digitale Bildung (+ 15 Mio. Euro) und Gesundheitsforschung (+ 145 Mio. Euro)

    – Hilfe für Deutsche und Unionsbürger im Ausland (Auswärtiges Amt): + 50 Mio. Euro.

    Die CDU/CSU geführte Bundesregierung unternimmt finanziell alles, um die Bevölkerung, Unternehmen und Beschäftigte zu schützen. Klar ist, dass die Hilfsaktionen befristet sind und wir keine staatliche Planwirtschaft wie in der DDR wollen. Nach dem Ende der Corona-Pandemie werden wir die Verschuldung des Bundes Schritt für Schritt zurückführen und uns von staatlichen Beteiligungen an Unternehmen trennen.

    600 Milliarden Euro zur Unterstützung mittlerer und großer Unternehmen

    • Fonds für Eigenkapital- und Kreditmaßnahmen für Unternehmen: Dieser Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll Firmen in existenziellen Schieflagen helfen. Zum einen stellt die Bundesregierung einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro bereit, der es Unternehmen ermöglichen soll, sich am Kapitalmarkt leichter zu refinanzieren. Darüber hinaus sind 100 Milliarden Euro für direkte Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung von Unternehmen vorgesehen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen für Sonderprogramme der staatlichen Bankengruppe KfW bereitstehen. Sofern direkte finanzielle Unterstützung geleistet wird, kann diese mit Bedingungen an das Unternehmen verknüpft werden.

    Unternehmensfortführung trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten

    • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: Normalerweise haben Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit bis zu drei Wochen Zeit, um eine Insolvenz zu beantragen. Diese Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt – Voraussetzung für die Aussetzung ist, dass der Insolvenzgrund auf die Pandemie zurückzuführen ist. Außerdem muss es Sanierungschancen geben. Ähnliche Regelungen gab es schon bei den Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016.

    Infektionsschutz: Einheitliches Handeln bei bundesweiten Epidemien

    • Infektionsschutzgesetz: Damit bei bundesweiten Epidemien rasch und gezielt Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergriffen werden können, soll der Bund im Epidemiefall weitgehende Kompetenzen übernehmen können: Das Bundesgesundheitsministerium soll etwa Schritte zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln oder zur Stärkung der personellen Ressourcen einleiten. Außerdem sollen ärztliche Untersuchungen bei Einreisen nach Deutschland angeordnet werden können.

    Milliarden-Paket für Krankenhäuser

    • Krankenhausentlastungsgesetz: Auch die Kliniken werden durch ein Milliardenpaket entlastet: Die Einrichtungen sollen für jedes Bett, das wegen der Verschiebung planbarer Operationen und Behandlungen zunächst frei bleibt, eine Tagespauschale erhalten. Auch für neu eingerichtete intensivmedizinische Betten mit Beatmungsgerät sollen die Kliniken finanzielle Unterstützung erhalten. Darüber hinaus wird die Verordnung zu Untergrenzen beim Pflegepersonal ausgesetzt und Reha-Einrichtungen dürfen auch Nicht-Corona-Patienten zur akutstationären Krankenhausversorgung aufnehmen. Ziel ist es, die Pflegeeinrichtungen von Bürokratie zu entlasten und befristet finanziell zu unterstützen.

    Erleichterter Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister sowie Hilfen insbes. für Mieter

    • Sozialschutzpaket: Um soziale Härten aufgrund der Corona-Krise abzumildern, werden u. a. die Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung und die Sozialhilfe gelockert. So werden die notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten ab dem 1. März für vier Monate deutlich vereinfacht.
    • Weiter wird auf die vollständige Anrechnung des für freiwillige Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen erzielten Entgelts auf das Kurzarbeitergeld befristet verzichtet.
    • Um die Probleme der Saisonarbeit insbes. in der Landwirtschaft zu mildern wird außerdem befristet die Zeitgrenze für geringfügige Beschäftigung in Form der kurzzeitigen Beschäftigung auf 5 Monate oder 115 Tage ausgeweitet.
    • Schließlich erhalten soziale Dienstleister die Möglichkeit, in Abstimmung mit ihren Leistungsträgern konkrete Beiträge zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise zu leisten. Im Gegenzug werden sie durch die Leistungsträger in ihrem Bestand bis zum 30. September gesichert.
    • In das Arbeitszeitgesetz wird eine Verordnungsermächtigung eingefügt, damit in der Corona-Krise bundeseinheitliche Ausnahmeregelungen vom Arbeitszeitgesetz geschaffen werden können.
    • Und: Um in der Corona-Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, wird die für sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben – diese Regelung wird bis zum Jahresende 2020 befristet.
    • Zeitweise Erleichterungen gibt es auch für Mieter. Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird. Nun soll Mietern wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Pandemie ursächlich für die Nichtzahlung ist. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber bestehen, sie muss nachgezahlt werden. Auch Belastungen aus Verbraucherdarlehensverträgen kann bis zum 30. Juni 2020 durch Stundung Rechnung getragen werden.
    • Um Familien zu unterstützen, die durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen erleiden, wird der Zugang zum Kinderzuschlag (maximal 185 Euro pro Monat) stark vereinfacht. Das Einkommen der Eltern wird nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reicht der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragstellung. Und es wird eine einmalige Verlängerung der Kinderzuschlagszahlung für die Bestandsfälle geben.
    • Schließlich wird für den Fall behördlich angeordneter Kita- oder Schulschließungen nach InfektionsschutzG für Sorgeberechtigte, die die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen müssen, weil keine anderweitige zumutbare Betreuung möglich ist, eine Entschädigungsregelung in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Die Entschädigung wird 67 Prozent des dem erwerbstätigen Sorgeberechtigen entstandenen Verdienstausfalls für längstens sechs Wochen betragen

    Geordnete Strafprozesse trotz Pandemie ermöglichen

    • Justiz: Damit wegen der Corona-Krise keine Strafprozesse platzen, können sie pandemiebedingt länger als bisher unterbrochen werden. Derzeit können Verhandlungen maximal drei Wochen lang ausgesetzt werden, künftig jedoch gelten zwei Monate und zehn Tage.

    Hilfen für Selbstständige, Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige

    50 Mrd. Euro für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer: Bereits vom Kabinett verabschiedet wurden wichtige Soforthilfen: Als unbürokratische und rasche Hilfsleistung für Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen soll es – bei bis zu fünf Beschäftigten – eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro geben, bei bis zu zehn Beschäftigten erhöht sich die Unterstützung auf bis zu 15.000 Euro, bei bis zu 50 Beschäftigten auf 25.000 Euro. Das Ziel ist, mit dem Zuschuss die wirtschaftliche Existenz zu sichern und akute Liquiditätsengpässe aufgrund laufender Betriebsausgaben wie Pacht- oder Darlehenskosten und Leasingraten zu überbrücken. Mit diesem Beschluss soll über eine bundesweit einheitliche Regelung Planungssicherheit für diese Zielgruppe erreicht werden.

    Kurzarbeitergeld & Steuerstundungen

    Diese umfassenden Maßnahmenpakete, die nun auf den Weg gebracht werden, stellen einen weiteren wichtigen Meilenstein zur Bewältigung der Corona-Krise dar. Mit den deutlich erweiterten Regelungen zum Kurzarbeitergeld und den Steuerstundungen für Unternehmen haben Bundesregierung und Parlament bereits in den vergangenen Tagen erhebliche Schritte zum Schutz von Arbeitsplätzen und zur Entlastung der Wirtschaft auf den Weg gebracht.

    Unter dieses Paket ziehen wir aber keinen Schlussstrich. Vielmehr ist dieses Maßnahmenpaket der Anfang zur Bewältigung der Situation. Wir werden die getroffenen Maßnahmen Schritt für Schritt bewerteten und gegebenenfalls ausweiten. CDU und CSU tun alles dafür, dass Deutschland nach der überwundenen Corona-Pandemie so gut dasteht wie zuvor– oder sogar besser.

    Ich habe mich in den letzten Tagen vielfach und auch mit einigem Erfolg bemüht, bei den zuständigen Bundesbehörden, beim Krisenstab des Bundes im Gesundheitsministerium und beim Bundesverteidigungsministerium die Zuweisung von dringend benötigten medizinischen Material für unseren Kreis Heinsberg zu erreichen. Hierdurch konnten die Versorgungsnöte der Krankenhäuser in unserem Kreis an OP-Kitteln und Schutzmasken etwas gelindert, aber noch nicht behoben werden. Ebenfalls umfasste die Hilfe zwei Beatmungsgeräte, sodass zwei weitere intensivmedizinische Betreuungsplätze zusätzlich geschaffen werden konnten.

    Außerdem haben mich in den letzten Tagen vielfach Bürgerinnen und Bürger aus unserem Kreisgebiet und darüber hinaus aus anderen Landesteilen angeschrieben und angerufen, um ihre jeweiligen Notsituationen zu schildern. Soweit es mir möglich war, habe ich mit der Einholung von Informationen und Nachfragen bei zuständigen Stellen helfen können. Anfragen können weiterhin gerne an mich gerichtet werden. Ich stehe jederzeit zu Rückfragen zur Verfügung.

    Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich den Menschen meinen tiefempfundenen Dank und Respekt ausdrücken, die in den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Polizei- und Feuerwehrdienststellen, in den systemrelevanten Einrichtungen der Grundversorgung und in zahllosen anderen Bereichen aufopferungsvolle Arbeit leisten, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu bewältigen. Sie gehen dabei über ihre Leistungsgrenzen hinaus. Ich danke Ihnen aufs Allerherzlichste!

    Ein weiterer, ganz besonderer Dank geht an unseren Landrat Stephan Pusch, der mit seiner unaufgeregten Art, seinem hohen persönlichem Engagement und nicht zuletzt mit seinen Facebook-Posts viel Transparenz in die Maßnahmen der örtlichen Behörden hat fließen lassen, und der einmal mehr die Einheit der Menschen in unserem Kreis Heinsberg beschworen hat. Danke, Stephan!

    Das Ausmaß der Schäden, sowohl menschlich und wirtschaftlich, ist noch nicht absehbar. Auch ein zeitliches Ende ist noch nicht absehbar. Auf Bundesebene arbeiten wir mit Hochdruck daran, die Gesetze zu verabschieden, die die Situation zu meistern helfen. Es werden daher auch weitere Maßnahmen folgen. Wichtig für uns alle wird sein, bei aller Schwierigkeit in jedem Einzelfall mit der Situation besonnen und zielstrebig umzugehen. Zusammenhalt, Besonnenheit und  Tatkraft ist erforderlich, um diese schwere Zeit für die Menschen und unser Land zu bewältigen.

    #hsbestrong

    #hsbestrong, Antrag der Bundesregierung, Berlin, Deutscher Bundestag, Kreis Heinsberg, MdB Wilfried Oellers, Stadt Erkelenz, Stadt Geilenkirchen, Stadt Heinsberg, Stadt Hückelhoven, Stadt Übach-Palenberg, Stadt Wassenberg, Stadt Wegberg

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