Familien sind derzeit besonders gefordert. Sowohl Schulen als auch KiTas sind aufgrund der Virus-Epidemie geschlossen. Wie also die Betreuung der Kinder regeln? Besonders betroffen hierbei sind diejenigen, die aufgrund ihres Berufes in systemrelevanten Berufssparten wie Feuerwehr, Gesundheit, Sicherheit oder Aufrechterhaltung der Grundversorgung auch weiterhin arbeiten müssen und damit das öffentliche Leben weiterhin aufrechterhalten. Diese Menschen haben vielfach Schwierigkeiten, eine Kinderbetreuung zu organisieren. Auch diejenigen, die im Homeoffice arbeiten, müssen Arbeit und Kinderbetreuung bei sich zuhause in Einklang bringen. Um ihnen hierbei Unterstützung zukommen zu lassen, wurden finanzielle Erleichterungen beschlossen.
Für einkommensschwache Familien wird der Kinderzuschlag auf bis zu 185 Euro im Monat erhöht. Maßstab der Berechnungen ist nicht mehr das Elterneinkommen der letzten sechs Monate, sondern das Einkommen des letzten Monats. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.notfall-kiz.de und https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung.
Für die Beantragung des Elterngeldes sind die Voraussetzungen angesichts der Corona-Krise gelockert worden. Die obersten Landesbehörden sind angewiesen, diesbezügliche Anträge möglichst großzügig zu bescheiden. ABER: Zuständig hierfür ist das jeweilige Bundesland. Also fragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde nach.
Im Zuge des erlassenen Kontaktverbotes entstehen in den Familien manchmal Situationen, die nicht mit Geld zu regeln sind. Hierfür gibt es telefonische Hilfe, die anonym und kompetent unterstützen kann:
Nummer gegen Kummer: 116 111
Elterntelefon: 0800 111 0550
„Schwangere in Not“: 0800 404 0020
„Gewalt gegen Frauen“ 0800 011 60 16