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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 17. Mai, 2019 | 0

    Eine weitere Sitzungswoche ist zu Ende gegangen. Auch dieses Mal hat sich der Deutsche Bundestag mit wichtigen Themen beschäftigt. Über einige von ihnen möchte ich an dieser Stelle berichten:

    70 Jahre Grundgesetz.
    Wir haben die 70. Wiederkehr des 23. Mai 1949 als Anlass genommen, um in einer vereinbarten Debatte über den Stand und die Perspektive unserer Verfassung im Plenum zu beraten. Das Grundgesetz ist die Geburtsurkunde unseres Staates, auch wenn es 1949 nur in einem Teil Deutschlands in Kraft treten konnte. Es bildet noch immer die Grundlage für unsere parlamentarische Demokratie und unseren Rechtsstaat. Das Grundgesetz hat die Bundesrepublik weit getragen. Wir konnten auf seiner Grundlage die Westbindung und die Soziale Marktwirtschaft errichten und die europäische wie die deutsche Einigung erzielen.

    Inklusives Wahlrecht. 
    Wir haben im Deutschen Bundestag Gesetze verabschiedet, mit denen das inklusive Wahlrecht realisiert worden ist. Die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlrecht und Europawahlrecht für Vollbetreute und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte schuldunfähige Straftäter haben wir gestrichen. Gleichzeitig haben wir flankierende Regelungen zur Wahlassistenz in den entsprechenden Wahlordnungen und im Strafrecht aufgenommen. Damit soll mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden, in welchem Rahmen sich die Wahlassistenz bewegen darf. Die Selbstbestimmung der Wahlberechtigten steht dabei im Vordergrund, Fremdbestimmung wird sanktioniert und damit die Integrität des Wahlrechtes vor Missbrauch geschützt. Damit haben wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seiner Entscheidung vom 21. Februar 2019 umgesetzt. Es freut mich sehr, dass ich als Behindertenbeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an diesem Gesetz mitwirken durfte und dass es nun zur Umsetzung gekommen ist.

    BAföG-Änderungsgesetz. 
    In zweiter und dritter Lesung wurden die geltenden BAföG-Sätze verbessert. Diese sollen zum Beginn des kommenden Schuljahres bzw. des Wintersemesters gelten. Mit einer Anhebung der Einkommensfreibeträge in drei Stufen um insgesamt 16 Prozent ermöglichen wir die angepasste und angemessene Förderung der Studenten und Schüler. Für alle BAföG-Empfänger stellen wir mit der Erhöhung der Bedarfssätze in zwei Stufen 2019 und 2020 um insgesamt sieben Prozent mehr Unterstützung bereit. Weiterhin wird der Wohnzuschlag für Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich angehoben. Mit den geplanten Maßnahmen heben wir den Höchstbetrag der Förderung um gut 17 Prozent von aktuell 735 Euro auf 861 Euro im Jahr 2020 an. Auch bei den Rückzahlungsmodalitäten sind einige Erleichterungen vorgesehen. Wir unterstreichen mit diesem Maßnahmenpaket unseren Anspruch, gerechte Chancen auf Bildung und Aufstieg für alle zu bieten.

    Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung.
    Wir haben ein Gesetz beschlossen, das zu einer durchschnittlichen Anhebung der Vergütung von Betreuern und Vormünden von 17% führen wird. Differenzierungen sind hinsichtlich der Dauer der Betreuung, des gewöhnlichen Aufenthalts sowie des Vermögensstatus des Betreuten vorgesehen. Hinzu kommen gesonderte Pauschalen für einen höheren Betreuungsaufwand für nicht-mittellose Betreute. Rechtstechnisch soll damit eine einfache und Qualitätsaspekte berücksichtigende Anpassung der Vergütung erfolgen.

    Bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht. 
    Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung den Entwurf des „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“, mit dem die Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber besser vollzogen werden soll, beraten. Ziel ist es zudem, Fehlanreize zum rechtswidrigen Zuzug und Verbleib im Bundesgebiet zu beseitigen und härter gegen straffällige Ausländer vorzugehen. Hierfür werden solche vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer künftig nur noch eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ erhalten. Dabei handelt es sich um Personen, die etwa wegen eines Verstoßes gegen die Passbeschaffungspflicht selbst dazu beigetragen haben, dass sie nicht abgeschoben werden können. Eine solche Duldung zieht künftig u.a. ein Erwerbstätigkeitsverbot nach sich. Ausgeweitet werden die Möglichkeiten der Abschiebungshaft, damit eingeleitete Abschiebungen konsequent durchgeführt werden können. Neu eingeführt wird außerdem die Mitwirkungshaft, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Identitätsfeststellung nicht nachkommt. Um keine Fehlanreize bei der Sekundärmigration aus anderen EU-Staaten zu schaffen, können Leistungen künftig eingeschränkt werden, wenn feststeht, dass die Bundesrepublik nicht für deren Asylverfahren zuständig ist.

    Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. 
    In erster Lesung ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beraten worden. Künftig soll Terroristen mit doppelter Staatsangehörigkeit der deutsche Pass entzogen werden können, sofern sie sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligen. Minderjährige und bereits in ausländischem Gewahrsam befindliche IS-Kämpfer sind im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Entziehungsbegriff von dieser Regelung ausgeschlossen. Wir hätten diese Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts gerne schon 2015 beschlossen, aber leider war die SPD damals nicht dazu bereit – dann wären IS-Kämpfer bereits jetzt einbezogen.

    Gesetz zum Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration. 
    Auch in erster Lesung haben wir über die Ratifizierung des zwischen Deutschland und Frankreich im Januar 2019 geschlossenen „Aachener Vertrages“ gem. Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG beraten. Der Vertrag von Aachen ergänzt den Elysée-Vertrag von 1963, indem er die Zusammenarbeit und Integration beider Staaten weiter verstärkt. Dabei berührt er breite Bereiche des Lebens der Menschen in Deutschland und Frankreich. So soll der Vertrag den kulturellen Austausch stärken. Die Übereinkunft zielt auf die Verbesserung der bilateralen Zusammenarbeit etwa bei Bildung und Forschung, beim gegenseitigen Spracherwerb und der grenzüberschreitenden Mobilität. Die Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen soll ausgebaut werden. Der Vertrag bekundet die Absicht zur Förderung grenzüberschreitender Projekte sowie zum Ausbau einer internationalen Zusammenarbeit in Europa und der Welt. Deutschland und Frankreich heben ihre Zusammenarbeit auch in der Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik auf eine neue Stufe und bekennen sich so zu ihrer wachsenden Verantwortung in Europa und der Welt.

    Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes.
    Das Asylbewerberleistungsgesetz sorgt für die Existenzsicherung von Asylbewerbern, Geduldeten und ausreisepflichtigen Ausländern. Wir haben in erster Lesung einige Änderungen beraten, um die verfassungsrechtlich gebotene Neufestsetzung der Grundleistungen umzusetzen. Die Regelsätze werden angepasst. Abweichend vom SGB II und SGB XII wird eine neue, um etwa 10 % abgesenkte Bedarfsstufe für Leistungsberechtigte in Gemeinschaftsunterkünften geregelt. Zudem wird – wie im SGB II – eine neue, um etwa 20 % abgesenkte Bedarfsstufe für erwachsene Leistungsberechtigte unter 25 Jahren festgelegt, die im Haushalt der Eltern leben. Das Gesetz soll zudem fehlende Fördermöglichkeiten für studier- und ausbildungswillige Asylbewerber und Geduldete beseitigen. Asylbewerber und Geduldete in einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung (z. B. betriebliche Berufsausbildung) können zukünftig auch nach dem 15. Monat des Aufenthalts Leistungen beanspruchen. Nicht zuletzt wird eine Freibetragsregelung für die ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen, um stärkere Anreize für eine ehrenamtliche Beschäftigung von Flüchtlingen zu setzen.

    Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländern – Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz.
    Der Gesetzentwurf, der Ausländer, insbesondere Asylbewerber sowie Geduldete, in ihren Bemühungen um die Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit stärker unterstützen soll, wurde ebenfalls in erster Lesung diese Woche beraten. Dadurch kann ihre Abhängigkeit von Sozialleistungen reduziert oder vermieden werden. Dies schließt Maßnahmen zur gezielten Unterstützung von Asylsuchenden, sich am Arbeitsmarkt zu etablieren, ein. Auch können künftig Teilnehmer an einem Integrationskurs oder an einem Kurs der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, der für die dauerhafte berufliche Eingliederung notwendig ist, Arbeitslosengeld weiterbeziehen.

    Chancen der Digitalisierung nutzen – Offener Zugang und standardisierte Datenformate für eine zukunftsfähige Landwirtschaft 4.0.
    Diesen Antrag hat die CDU/CSU-Fraktion eingebracht. Dieser betont die Chancen der Digitalisierung in der Landwirtschaft und zielt darauf ab, diese besser nutzbar zu machen. Digitale Technologien können erheblich zu einer Steigerung der Nachhaltigkeit in der Lebensmittelproduktion beitragen, indem sie etwa den Ressourceneinsatz zu reduzieren helfen. Mit dem Antrag fordern wir die Bundesregierung daher dazu auf, zunächst im Rahmen eines Forschungsvorhabens ein Konzept zur Nutzung einer entsprechenden Agrarplattform unter Beteiligung der relevanten Akteure zu erarbeiten. Zudem muss der Breitbandausbau im ländlichen Raum verstärkt werden, um die Präzisionslandwirtschaft auf allen Äckern und Wiesen sowie eine moderne multifunktionale Forstwirtschaft in den Wäldern zu ermöglichen.

    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL).
    Zudem haben wir über den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der VN-Mission im Libanon beraten. Gegenstand ist die Verlängerung der bestehenden Mission bis zum 30. Juni 2020, bei einer gleichbleibenden Obergrenze von 300 Soldaten. Die Mission trägt zur Stabilisierung einer sehr fragilen Region bei. An den Grenzen des Libanon und Israels, in Syrien finden weiterhin bewaffnete Auseinandersetzungen statt, die in den Libanon hineinwirken und immer wieder Todesopfer fordern. Die Aufnahme etwa einer Million syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge im Libanon stellt hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Staates und der libanesischen Armee. Die Entlastung durch UNIFIL – Truppen ist deshalb ein wichtiges Instrument zur Sicherung und Stabilität des Libanon. Vor Ort unterstützt Deutschland weiter den Fähigkeitsaufbau der libanesischen Marine.

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