Ziel der Union ist und bleibt es, Menschen schnell wieder in Arbeit zu bringen! Wer einen Job sucht, muss dabei unterstützt und weitergebildet werden. Die deutliche Anhebung der Regelsätze ist gerade wegen der augenblicklichen Steigerung der Preise, insbesondere bei Energie und Lebensmitteln, notwendig und muss zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Mit der Einigkeit in der Ablehnung des von der Ampel beabsichtigten Systemwechsels haben CDU und CSU im Vermittlungsausschuss dafür gesorgt, dass das Prinzip „Fordern und Fördern“ erhalten bleibt: Pflichtverletzungen können weiter vom ersten Tag an mit Leistungskürzungen beantwortet werden, die Karenzzeit wird halbiert und die Vermögensfreigrenzen werden deutlich gesenkt. So konnten schwere Konstruktionsfehler beim „Hartz-IV-Update“ beseitigt werden und ein Systemwechsel hin zu einem unsolidarischen bedingungslosen Grundeinkommen verhindert werden.
Wesentlicher Kritikpunkt der Union am ursprünglichen „Bürgergeld-Gesetz“ war der weitgehende Verzicht auf das Prinzip „Fordern und Fördern“. Gerade in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation wäre es falsch, dieses Prinzip aufzugeben, denn es gibt in Deutschland fast 2 Millionen unbesetzte Arbeitsstellen, so viele wie noch nie.
Zentrales Ziel der Arbeitsmarktpolitik muss deshalb eine rasche Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sein. Die Jobcenter müssen weiter sämtliche Instrumente klug einsetzen können, um die Bereitschaft zur Arbeits- und Ausbildungsaufnahme zu fördern. Dazu gehört es, die Fördermaßnahmen zu verbessern, aber eben auch, die Mitwirkung der Leistungsempfänger einzufordern und wo nötig dazu Leistungskürzungen zu nutzen. Fordern und Fördern gehören für CDU und CSU untrennbar zusammen.
Wir haben im Vermittlungsverfahren wesentliche Erfolge erzielen können. Hartz IV bekommt einen neuen Namen, aber die bewährten Instrumente der Arbeitsvermittlung bleiben erhalten:
- CDU und CSU haben erreicht, dass es vom ersten Tag des Leistungsbezugs an möglich bleibt, auf Pflichtverletzungen mit Leistungskürzungen zu antworten. Denn: die von der Ampel angestrebte fast vollständig sanktionslose Vertrauenszeit von sechs Monaten wird
- Der ursprünglich unverbindliche Kooperationsplan wird von Anfang an rechtsverbindlich Das heißt: Die Jobcenter fordern die Leistungsempfänger von Anfang an verpflichtend dazu auf, die verabredeten Pflichten einzuhalten. Tun sie dies nicht, so sind Leistungskürzungen möglich.
- Bei den Kürzungsmöglichkeiten wurde der Spielraum, den das Bundesverfassungsgericht gelassen hat, ausgeschöpft und das Prinzip „Fordern und Fördern“ verfassungskonform umgesetzt.
- CDU und CSU haben sichergestellt, dass das vorgesehene Schlichtungsverfahren nicht missbraucht werden kann, um Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen zu umgehen.
- Die ursprünglich geplante Karenzzeit wurde von zwei auf ein Jahr halbiert. Die Kosten der Heizung werden in dieser Zeit nur in angemessener Höhe übernommen und die Vermögensfreigrenzen nahezu halbiert. Das entspricht konkret: Reduzierung beim Leistungsbezieher gegenüber den Ampel-Plänen von 60.000 Euro auf 40.000 Euro und für jede weitere Person von 30.000 Euro auf 15.000 Euro.
Die Grundsicherung bleibt damit weiterhin eine steuerfinanzierte solidarische Sozialleistung, die bestimmte Voraussetzungen hat und die Zeit bis zur möglichst schnellen Rückkehr in eine Beschäftigung überbrückt.