Auch in der vergangenen Plenarwoche haben wir unsere Aufgabe als kritische und konstruktive Opposition wahrgenommen. Der Eindruck, den die Ampel uns ihre ganze bisherige Regierungszeit vermittelt hat, festigt sich weiter. Die Ampel ist eine Koalition des Stillstands und des Zanks. Nur ein Beispiel von vielen: Die Verteidigungsministerin Lambrecht (SPD) bittet den Finanzminister Lindner (FDP) um die Freigabe von Finanzmitteln, um dringend benötigte Munition für die Bundeswehr einzukaufen oder herstellen zu lassen. Die lapidare Antwort des Sprechers des Finanzministers ist, man werde es prüfen.
Probleme werden nicht angepackt, sondern laufen gelassen. Lösungen werden nicht in die Tat umgesetzt, sondern verschleppt. Ideologie wird viel zu oft vor die Vernunft gestellt. Die Regierungskoalition duckt sich vor Problemen weg und vergräbt den Kopf im Sand.
Die Ampel plant mit dem Jahressteuergesetz 2022 zum Jahreswechsel eine Änderung der steuerlichen Bewertung von Immobilien und Grundstücken. Die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer will sie hingegen nicht anpassen. Damit droht in vielen Fällen eine höhere Erbschaft- und Schenkungsteuer. Diese Pläne der Ampel sorgen für erhebliche Unruhe in der Bevölkerung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen Leitantrag ins Parlamentarische Verfahren eingebracht, in dem Steuererhöhungen durch die Hintertür abgelehnt werden. Das Elternhaus muss in der Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden können. Hierzu bedarf es aufgrund der Verteuerung von Immobilien in den letzten Jahren einer substanziellen Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Wir als Union streben mit dem Antrag eine Regionalisierung der Freibeträge ein, um örtlichen Unterschieden in der Wertentwicklung gerecht zu werden.
In der vergangenen Woche beging die Ukraine den 90. Jahrestag des Holodomor. In den Jahren 1932/1933 fielen Millionen von Ukrainern dem Hungertod zum Opfer – ausgelöst durch wirtschaftliche und politische Entscheidungen der sowjetischen Führung unter Josef Stalin. Die -ohnehin schlechte- Ernte aus der Ukraine, dem Nordkaukasus, der Wolgaregion und aus Teilen Kasachstans wurden komplett für die Ausfuhr und für Einnahmen für die geplante Industrialisierung Russlands verwendet. Im Zuge dessen verhungerten schätzungsweise über drei Millionen Menschen. Zum 90. Jahrestag wurde dieses historischen Verbrechens mit einem Fraktionsübergreifenden Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gedacht. Nach der Zustimmung des Bundestages zu diesem Antrag gilt der Holodomor fortan als Völkermord. Zahlreiche Historiker und Völkerrechtler teilen die Einschätzung, dass der Holodomor die materiellen Bedingungen für einen Völkermord nach Art. 4 der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes erfüllt. Der Deutsche Bundestag ist kein historisches oder juristisches Gremium – aber ihm kommt eine besondere politische Verantwortung im Rahmen der Erinnerungskultur zu. Mit der Anerkennung des Holodomor als Völkermord erfüllt der Bundestag diese Verantwortung und verurteilt eines der größten stalinistischen Verbrechen.
Die Bundesregierung plant eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und will dabei insbesondere die Voraussetzungen für die Einbürgerung – also den Erhalt des deutschen Passes – absenken. Die bisherige Staatsangehörigkeit soll bei der Einbürgerung stets beibehalten werden können. Der Doppelpass wird zukünftig also der Regelfall. Darüber hinaus werden die Fristen für die Einbürgerung verkürzt.
Es ist gut und richtig, dass Einwanderer, die längere Zeit in Deutschland leben, die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen wollen. Aber: Die Union sieht keinen Bedarf an einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Grundsätzlich gilt: Die Einbürgerung steht am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses – und nicht am Anfang. Integration ist in einem Einwanderungsland wie Deutschland sehr wichtig, denn über 12 Mio. Ausländer leben in Deutschland und über 22 Mio. Menschen haben Migrationshintergrund. Nur mit gelungener Integration halten wir unsere Gesellschaft zusammen. Der deutsche Pass soll Ansporn für Integrationsleistung sein und kein Dokument zur freihändigen Vergabe werden.
Die Woche im Parlament
1. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Die deutschen Wälder bedecken ein Drittel unserer Landesfläche. Sie haben zentrale Bedeutung für das Klima, das ökologische Gleichgewicht und die Zukunft unseres Landes. Aufgrund der klimatischen Entwicklungen sind unsere Wälder einem erhöhten Waldbrandrisiko ausgesetzt. Mit unserem Antrag „Nationale Kraftanstrengung für einen besseren Waldbrandschutz“, den der Bundestag in erster Lesung beraten hat, werden die verheerenden Großbrände dieses Jahres im Harz, in der Sächsischen Schweiz und in Brandenburg in den Blick genommen. Ziel des Antrags sind effektive Maßnahmen, um Deutschlands Wälder besser zu schützen. Die Bundesregierung wird u. a. dazu aufgefordert, die Rolle des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu stärken, haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte durch eine Anerkennungskultur und optimale Ausstattung zu motivieren und die Nachwuchsgewinnung zu verbessern. Darüber hinaus sollen aus Unionssicht u.a., eine gemeinsame Beschaffung von Löschhubschraubern auch von Löschflugzeugen zusammen mit den Ländern geprüft werden und bei der Beschaffung von Helikoptern für die Bundeswehr, Bundespolizei und Zivilschutz deren Einsatzfähigkeit in Waldbrandszenarien mit berücksichtigt werden. Das Mindeststrafmaß für vorsätzliche Brandstiftung soll auf zwei Jahre erhöht werden.
Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten. Durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat sich die Situation der Energieversorgung deutlich verschärft. Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich in diesem Winter um die Wärmeversorgung ihrer Haushalte. Entlastungen gegen die steigenden Preise kommen erst mit erheblicher Verzögerung an. Die energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung vergrößern die Verunsicherung zusätzlich. Zugleich reicht die Aufgabe über diesen und den nächsten Winter hinaus: Mit dem Klimaschutzgesetz wurde festgelegt, in Deutschland bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die Bundesregierung setzt bei der Wärmewende einseitig auf Verbote und zu wenig auf Technologie. Daher hat die CDU/CSU-Fraktion mit diesem Antrag 20 Vorschläge für eine technologieoffene, nachhaltige und soziale Wärmewende in das Parlamentarische Verfahren eingebracht. Dazu gehören u. a. der Ausbau der Netze und Speicher, steuerliche Verbesserungen für Sanierungen, einen breiten technologischen Ansatz sowie Sicherstellung der sozialen Verträglichkeit.
In abschließender zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag den Unionsentwurf für ein Gesetz zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) vom 30. Oktober 2016 zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits sowie unseren Antrag Europas Wettbewerbsfähigkeit erhalten – Die wirtschafts- und handelspolitischen Beziehungen im atlantischen Raum stärken abgelehnt. Mit unserem Antrag und dem korrespondierenden Gesetzentwurf haben wir eine klare handelspolitische Standortbestimmung der Unionsfraktion vorgenommen. In Abgrenzung zur teils widersprüchlichen Position der Ampel-Koalition in der Handelspolitik wäre dies ein deutliches Signal für Freihandel und vertiefte transatlantische Beziehungen gewesen. Am 21. September 2017 ist CETA vorläufig in Kraft getreten – für die Bereiche, die in ausschließlicher Zuständigkeit der EU liegen. Damit CETA vollständig in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die Bundesregierung hat nach mehr als einem Jahr im Amt endlich ihren internen Streit zur Umsetzung von CETA beigelegt und hat einen eigenen Entwurf für ein Ratifizierungsgesetz vorlegt, über das ebenfalls beschlossen wird.
Die Europäische Union hat umfangreiche Sanktionen gegen Russland und gegen Funktionsträger und Unterstützer des russischen Regimes verhängt. Aber: An mancher Stelle bleibt – trotz allgemein anerkannter Erforderlichkeit – die Wirksamkeit der Sanktionen hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere in Deutschland lassen sich erhebliche Defizite bei der Durchsetzung feststellen. Mit unserem Antrag Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen haben wir deshalb konkrete Vorschläge gemacht, wie Sanktionen besser durchgesetzt werden können. Die Ampelkoalition hat ihrerseits Vorschläge in einem Zweiten Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) vorgelegt, mit denen wir uns im Rahmen der abschließenden zweiten und dritten Lesung befasst haben.
Die Bundesregierung hat bereits drei Entlastungspakete verabschiedet – aber keines enthielt finanzielle Hilfen für den Sport. Die Situation des Sports in der Energiekrise bereitet den Menschen und insbesondere den vielen ehrenamtlich in den Vereinen Tätigen große Sorgen. Wir dürfen dem Ehrenamt in Deutschland – das häufig in Sportvereinen ausgeübt wird – keinen erneuten Rückschlag versetzen. In unserem Antrag Energiekrise – Der Sport darf nicht allein gelassen werden, den wir in dieser Woche erstmalig beraten haben, machen wir deshalb konkrete Vorschläge, wie dem Sport in der aktuellen Krisensituation geholfen werden und das Ehrenamt in Deutschland dauerhaft gestärkt werden kann. Ein weiteren Antrag „Sport als Prävention – Mehr Bewegung für ein gesünderes Leben“ nimmt Bezug auf den von der Union organisierten Bewegungsgipfel und fasst die Erkenntnisse aus dieser hochrangig besetzten und wichtigen Fraktionsveranstaltung prägnant zusammen. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich mehr gegen den Bewegungsmangel in Deutschland zu tun. Dazu hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in diesem Antrag eine Reihe konkreter Vorschläge gemacht.
Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften. Mit diesem in abschließender zweiter und dritter Lesung beratenem und leider abgelehnten Gesetzentwurf hat die Union das Ziel verfolgt, die strafrechtliche Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wieder stärker auf die verurteilten Personen zu konzentrieren und neu auszurichten. Damit sollte der seit vielen Jahren zu beobachtende Anstieg der Zahl untergebrachter Personen gebremst, zumindest abgemildert werden. Dazu wollte die Unionsfraktion u.a. die Anordnungsvoraussetzungen maßvoll beschränken sowie die Beseitigung sachwidriger Anreize für Täter anstreben. Mit dem Entwurf wurden die Anregungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgegriffen.
In erster Lesung wurde der Unionsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an Brücken auf Bundesfernstraßen beraten. Trotz der in den letzten Jahren getroffenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen diese noch weiter und erheblich beschleunigt werden. Gründe für die zeitliche Verzögerung liegen insbesondere daran, dass Änderungen an Bundesfernstraßen in der Regel planfeststellungsbedürftig sind und die Bauarbeiten viel Zeit in Anspruch nehmen. Das Verfahren wird zudem durch die (unionsrechtlich) vorgegebene Umweltverträglichkeitsprüfung verlängert. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf für eine Beschleunigung der Sanierung von modernisierungsbedürftigen Bundesfernstraßen ist deshalb nach wie vor groß. Aufgrund vieler sanierungsbedürftigen Autobahnbrücken ist ein Anstieg von Streckensperrungen zu erwarten. Ziel des Gesetzes ist, das Genehmigungsverfahren sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen erheblich schneller zu durchlaufen, als dies nach aktueller Rechtslage möglich ist, und so zu einer zügigen Sanierung und Instandhaltung der Bundesfernstraßen zu gelangen.
Trotz vieler Maßnahmen und Programme der letzten Bundesregierungen – z.B. das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die „Initiative Sozialraum Inklusiv“ – gilt es, noch gezielter auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene den Sozialraum inklusiv und barrierefrei zu gestalten. Der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestellte Antrag Mehr Tempo für Barrierefreiheit und einen inklusiven Sozialraum greift anhand der Leitlinien der UN-Behindertenrechtskonvention verschiedene als besonders wichtig anzusehende Lebensbereiche heraus und fordert Verbesserungen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Mobilität, Bauen und Wohnen, Gesundheit, Digitalisierung, Katastrophenschutz, aber auch Bewusstseinsbildung und politische Partizipation. Eine weitere, wesentliche Forderung des Antrags ist es, das schon mehrfach angekündigte „Bundesprogramm Barrierefreiheit“ seitens der Bundesregierung endlich umzusetzen.
Die Bundesregierung will das Förderprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ beenden. Die Entscheidung wird von vielen Seiten kritisiert, denn das Bundesprogramm war außerordentlich erfolgreich. Mit unserem Antrag Qualität in der Kinderbetreuung sicherstellen – Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ muss fortgesetzt werden haben wir die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine Fortsetzung des Programms einzusetzen und dieses weiterzuentwickeln. Der frühkindlichen Sprachförderung muss weiterhin hohe politische Priorität eingeräumt werden. Parallel wurde in zweiter und dritter Lesung der Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) verabschiedet. Mit dem Entwurf will die Ampelkoalition das Gute-Kita-Gesetz fortschreiben und in den Jahren 2023-2024 bestimmte qualitative Maßnahmen umsetzen. Neu ist dabei, dass mehr als 50 % der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auf priorisierte qualitative Maßnahmen verwendet werden müssen – z.B. Stärkung des Fachkraftschlüssels, oder die Fachkräftegewinnung. Seit 2019 bereits begonnene Maßnahmen (aus nicht-priorisierten Handlungsfeldern) können bis Mitte 2023 fortgeführt werden. Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2023 und 2024 rund 2 Mrd. EUR pro Jahr zur Verfügung.
2. Sonstige Tagesordnungspunkte
In abschließender zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag zwei migrationspolitische Gesetzentwürfe der Ampelkoalition verabschiedet: Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts und das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren. Beide Vorhaben sehen wir kritisch. Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ wird seinem Titel nicht gerecht. Denn es nützt vor allem solchen Migranten, die keinen Schutzanspruch in Deutschland haben und die zudem an der Klärung ihrer Identität bisher nicht ausreichend mitgewirkt haben. Bei der Reform des Asylrechts kritisieren wir insbesondere die Einführung einer „unabhängigen“ Verfahrensberatung. Bisher wird diese Verfahrensberatung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. In einem Entschließungsantrag hat die Union ihre differenzierte Position zu diesen Vorhaben der Ampelregierung aufgezeigt. Die unionsgeführten Bundesregierungen der letzten Wahlperioden haben große Fortschritte bei der Steuerung und Begrenzung von irregulärer Migration, der Einwanderung von qualifizierten Fachkräften in den Arbeitsmarkt, der Integration sowie bei der Förderung der Rückkehr erreicht. Die Reformpläne der Ampelregierung stellen diese Erfolge in Frage und werden im Ergebnis zu mehr irregulärer Migration nach Deutschland führen.
In erster Lesung hat das Plenum die – nunmehr endlich – von der Koalition vorgelegten Maßnahmen zur Energiepreisdeckelung beraten: Das Gesetz zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung sonstiger Vorschriften sowie das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse. In abschließender zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag zudem das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschüler sowie Berufsfachschüler beschlossen. Ursprünglich hatte die Ampelkoalition diese Personengruppe bei der Entlastung schlicht vergessen. Das wird nun endlich nachgebessert. Offen bleibt jedoch, wie die Auszahlung konkret erfolgen soll –weitere Frustration bei den Betroffenen ist also absehbar.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82) und dem Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens, hat der Bundestag die Voraussetzungen für eine weitere Digitalisierung der Gesetzgebung geschaffen und erlaubt zukünftig auch die digitale Verkündung von Gesetzen.
In abschließender zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze verabschiedet. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Frühverrentungen (Früher 6.030 Euro/Jahr, später Anhebung auf 46.060 Euro/Jahr) werden vollständig gestrichen. Mit diesen Maßnahmen sollen ältere Fachkräfte länger im Erwerbsleben gehalten werden. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten werden angepasst. Statt wie bislang 6.300 Euro gilt nun eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 17.272,50 Euro im Jahr 2022 eingeführt. Die Anpassungen sind zu begrüßen. Durch die damit einhergehende Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann ein Beitrag geleistet werden, um dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.