Das Coronavirus hat weiterhin die mediale Aufmerksakeit. In der zurückliegenden Sitzungswoche informierte Gesundheitsminister Spahn mehrfach die Abgeordneten. Auch im Bundestag gab er eine Regierungserklärung zum Coronavirus in Deutschland ab. Zu Recht wies er auf die schwierige Situation hin, insbesondere weil wir noch nicht viel über diesen neuartigen Virus wissen. Aber genauso hat er Recht, wenn er zur Ruhe und Besonnenheit im Umgang mit der Situation aufruft, wobei natürlich alle Anstrengungen, Ressourcen, Kapazitäten, wissenschaftliches Know-how usw. herangezogen werden müssen, um gegen den Coronavirus vorzugehen. Und genau dies geschieht zur Zeit in Deutschland. Panikmache ist nicht angebracht. Vielmehr können alle mit ihren Verhaltensweisen, die vielfach bekannt gemacht worden sind, dazu beitragen, der Verbreitung des Virus entgegenzuwirken. Natürlich wird dies nicht zu 100% gelingen, aber jede Verlangsamung der Verbreiterung hilft. Dabei gilt mein Dank allen, die zur Zeit mit erheblichem Einsatz dazu beitragen, diese Situation zu meistern.
Mein Wahlkreis Heinsberg ist besonders betroffen. Mein Eindruck ist, dass die allermeisten Bürgerinnen und Bürger besonnen mit der Situation umgehen. Dafür danke ich allen herzlich. Die transparente Arbeit des Krisenstabes des Kreises Heinsberg, geleitet von Landrat Stephan Pusch, hat dazu maßgeblich beigetragen. Dem Landrat, allen Mitarbeitern des Krisenstabes sowie allen Medizinern und Helfern danke ich herzlich für ihren Einsatz.
Auch die Lage an der türkisch-griechischen und türkisch-bulgarischen Grenze ist wieder in den Fokus gerückt. Die Situation in diesem Grenzgebiet erfordert enge europäische Koordination und unmissverständliche Kommunikation: Wir dulden keine illegalen Grenzübertritte. Die entschlossene Haltung des griechischen Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis verdient unser aller Solidarität. Wir werden in den kommenden Tagen und Wochen weiterhin dafür sorgen, die europäischen Außengrenzen zu sichern und die humanitäre Not zu lindern. Dazu gehört vor allem die Stärkung der europäischen Grenzschutzbehörde Frontex und die Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern. Die Türkei beherbergt mehrere Millionen Flüchtlinge. Deshalb ist und bleibt die Kooperation zwischen der EU und der Türkei bei Migrationsfragen im beiderseitigen Interesse. Wir stehen zu unserem Wort.
Der Anschlag von Hanau war in den letzten Tagen auch ein wichtiges Thema im Bundestag. In der Debatte mit dem Titel „Rechtsextremismus und Hass entschieden bekämpfen – Konsequenzen aus den rechtsterroristischen Morden von Hanau“ haben wir unsere Entschlossenheit gegen jegliche extreme zum Ausdruck gebracht. Diese beiden grausamen Taten bedrohen die Grundfeste unserer Gesellschaft. Menschenverachtende Sprache und eine verrohte öffentliche Debatte zerstörten unsere gemeinsamen Werte und unser friedliches Zusammenleben. Die Union steht geschlossen mit allen Demokraten im Kampf gegen Rechtsradikalismus. Wir grenzen uns klar und unmissverständlich von rechtsextremer Hetze und Gewalt ab.
Wir wollen den Worten aber auch Taten folgen lassen. Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf wichtige Maßnahmen verständigt.
Diese Woche im Plenum:
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz).
Das wichtigste Gesetz für unsere Region, was in dieser Woche in den Bundestag eingebracht worden ist, ist sicherlich das Kohleausstiegsgesetz. Ziel des Gesetzentwurfs, der in erster Lesung beraten wurde, ist zunächst die Reduzierung und schließlich der Ausstieg aus der Kohlestromversorgung bis spätestens 2038. Mit dem Gesetz sollen zentrale energiepolitische Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung umgesetzt werden. Für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerkskapazitäten sieht das Gesetz im Zeitraum 2020 bis 2026 Ausschreibungen und Kompensationen vor. Ab dem Jahr 2027 werden die Kraftwerke gesetzlich und entschädigungslos stillgelegt. Die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken soll aufgrund der größeren Komplexität (Kraftwerke mit Tagebauen und Revieren) vertraglich vereinbart werden. Mit den betroffenen Ländern wurde eine grundsätzliche Einigung bezüglich der Stilllegung der einzelnen Anlagen sowie der Höhe der Entschädigungszahlungen erreicht. Darüber hinaus enthält das Gesetz Bestimmungen zur Überprüfung der Auswirkungen des Kohleausstiegs auf Versorgungssicherheit und Strompreise sowie Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und des Treibhausgas-Emissionsgesetzes.
Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 (Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz).
Mit dem Gesetz, das in zweiter und dritter Lesung beschlossen wurde, wird das nationale Medizinproduktionsrecht an zwei EU-Verordnungen aus dem Jahr 2017 angepasst. Ziel der Verordnungen sind die Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes für Medizinprodukte sowie hohe Standards für die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten. Dies soll ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für Patienten, Anwender und andere Personen in allen Mitgliedsstaaten sicherstellen. Konkret regelt das Gesetz insbesondere die Klassifizierung von Medizinprodukten, die Konkretisierung der Verfahren von klinischen Prüfungen und Genehmigung dieser Medizinprodukte sowie entsprechende Strafmaßnahmen bei Missachtung des Rechts. Dafür werden die Aufgaben der Behörden der Länder und der Bundesbehörden teilweise neu definiert. Des Weiteren werden unter anderem die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden gestärkt und unabhängige Schiedsverfahren für den Fall vorgesehen, dass Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen scheitern.
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes.
In zweiter und dritter Lesung wurde das Gesetz verabschiedet, um die Durchführung der EU-Verordnung (EU) 2017/821 in deutsches Recht zu ermöglichen. Ziel der Verordnung ist es, ein in der Europäischen Union einheitliches System für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Rohstoffen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu schaffen. Von der Regelung betroffene Rohstoffe sind Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold. So soll mehr Transparenz und Sicherheit hinsichtlich der Lieferpraktiken bei Importen in die EU geschaffen werden. Das Gesetz setzt den rechtlichen Rahmen für die zuständige Behörde und stattet diese mit entsprechenden Eingriffsbefugnissen aus. Zudem wird der zur Durchführung der Verordnung erforderliche Datenaustausch zwischen den Zollbehörden und der zuständigen Behörde einerseits sowie zwischen der Behörde, der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten andererseits geregelt.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan.
Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Mandats für den Einsatz deutscher bewaffneter Streitkräfte im Rahmen der NATO-geführten Mission „Resolute Support“ in Afghanistan wurde in erster Lesung beraten. Nach den Präsidentschaftswahlen im Sommer 2019 und der nach vielen Monaten erfolgten Verkündigung des Endergebnisses richten sich die Augen nun auf die Vereinbarung zwischen den USA und den Taliban sowie den darauffolgenden innerafghanischen Friedensprozess. Gerade um den nachhaltigen Erfolg dieser Gespräche zu sichern, die Grundlage für die langfristige Stabilität Afghanistans und einen möglichen perspektivischen Abzug der internationalen Truppen sein können, ist die fortgesetzte Präsenz der NATO-Truppen wichtig. Der Einsatz der Bundeswehr bettet sich nach wie vor in einen internationalen Gesamtansatz ein, der militärisches, diplomatisches und entwicklungspolitisches Handeln verzahnt. Deutschland bleibt weiterhin Rahmennation im Norden des Landes. Die Mandatsdauer ist auf zwölf Monate bis zum 31. März 2021 begrenzt. Die personelle Obergrenze verbleibt auf dem bisherigen Niveau von 1300 Soldaten.
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst.
In erster Lesung hat der Bundestag über einen Gesetzentwurf beraten, mit dem der gesetzliche Rahmen zur Errichtung des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten geschaffen werden soll. Seit Bestehen des Auswärtigen Dienstes hat der Umfang seiner Aufgaben und in diesem Rahmen auch der Anteil nicht-ministerieller Aufgaben stetig zugenommen. Auch künftig werden weitere Aufgaben auf das Auswärtige Amt zukommen, beispielsweise eine Zunahme von Visumsanträgen im Zuge der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Auswärtige Amt die Schaffung einer leistungsfähigen Struktur zur Erledigung von nicht-ministeriellen Aufgaben. Durch eine Neuordnung und Bündelung entsprechender Aufgaben in einer Bundesoberbehörde soll ein Kompetenz- und Ressourcengewinn erzielt werden. Der vorgesehene Sitz der Behörde ist Brandenburg an der Havel und Berlin. Der Personalstamm der Behörde soll nach vollständigem Aufbau bis zu 700 Mitarbeiter umfassen.
Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz).
In erster Lesung wurde das Geologiedatengesetz beraten, welches das veraltete Lagerstättengesetz ablösen soll. Das Gesetz schafft die Voraussetzung für die geologische Landesaufnahme sowie für die Sicherung geologischer Daten und vereinheitlicht die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten im gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus sind Regelungen zum Zeitpunkt der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten enthalten. Geologische Daten werden für zahlreiche Aufgaben des Bundes und der Länder benötigt, z. B. für die Endlagersuche sowie die nachhaltige Rohstoffversorgung. Das Gesetz schafft deshalb auch die Rechtsgrundlage dafür, dass geologische Daten im Rahmen der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktiven Abfall veröffentlicht werden können, um die Auswahlentscheidung transparent und nachvollziehbar zu machen. Digitalisierung des Planens und Bauens. In vielen Städten, Landkreisen und Gemeinden in Deutschland wird mehr bezahlbarer Wohnraum für Geringverdiener und die breite Mittelschicht benötigt. Die Digitalisierung kann einen wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung im Bauwesen leisten. Wir wollen mit diesem Antrag aufzeigen, wie der Prozess der Digitalisierung im Baubereich beschleunigt und durch die Bundesregierung vorangetrieben und unterstützt werden kann. Hier sehen wir die Etablierung des sog. „Building Information Modeling“ als Chance, mit dem die Digitalisierung des Planens, Bauens und Nutzens von Bauwerken gebündelt wird. Ziel ist es dabei, in der Planung, in der Ausführung und später bei der Bewirtschaftung leichter mit allen Beteiligten zu kommunizieren.
Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz).
In erster Lesung wurde ein Gesetzentwurf beraten, mit dem das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet werden soll. Das Sondervermögen ermöglicht Finanzhilfen des Bundes an die Länder für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Der Bund stellt dem Sondervermögen einmalig 2 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 1 Mrd. Euro im Jahr 2020 und 1 Mrd. Euro im Jahr 2021. Das Sondervermögen wird aufgelöst, nachdem die Finanzmittel verbraucht und die gesetzlichen Aufgaben des Sondervermögens erfüllt sind, spätestens am 31. Dezember 2028.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer.
Wir haben den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Mandats für den Einsatz Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer in erster Lesung beraten. SEA GUARDIAN leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Verbreitung von Terrorismus und Waffenschmuggel und stärkt die maritime Sicherheit im Mittelmeer. Der Beitrag der Bundeswehr umfasst dabei insbesondere die Lagebilderstellung, den Informationsaustausch, sowie Aufklärungs- und Schutzaufgaben. Das Einsatzgebiet der Mission umfasst das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. Der Einsatz im Küstenmeer erfolgt auf Beschluss des Nordatlantikrats und nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Das Mandat soll um ein weiteres Jahr bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Die personelle Obergrenze bleibt unverändert bei 650 Soldaten.
Zweites Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes.
Wir beraten in erster Lesung über eine Reform des THW-Gesetzes. Mit dem Gesetzentwurf soll das THW-Gesetz an aktuelle und künftige Anforderungen angepasst und zur Stärkung des THW-Ehrenamts überarbeitet werden. Dazu sollen insbesondere die Freistellungsregelungen moderat ausgedehnt werden, um die ehrenamtliche Mitarbeit im THW zu fördern. Mit Blick auf die bereits jetzt geltende Pflicht zur Freistellung von Helfern für THW-Dienste ist für die Wirtschaft allenfalls mit einem geringen zusätzlichen Erfüllungsaufwand von unter 100.000 Euro zu rechnen. Zudem sollen einige Bestimmungen zum Datenschutz an die EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst werden.
Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen.
Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, sollen sogenannte Konversionstherapien verboten werden. Konversionsbehandlungen sind medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken. Konversionsbehandlungen an Minderjährigen sollen generell verboten werden. Bei Volljährigen gilt das Verbot, wenn deren Einwilligung auf einem Willensmangel wie zum Beispiel Zwang, Drohung, Täuschung oder Irrtum beruht. Dieses Verbot wird strafbewehrt. Darüber hinaus wird bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein kostenfreies, mehr-sprachiges und anonymes Beratungsangebot für alle betroffenen Personen eingeführt werden sowie für Personen, die sich beruflich mit dem Thema befassen und dazu beraten.