Gemeinsam stark.
Die vergangene Plenarwoche stand weiter unter dem Eindruck der momentanen Corona-Virus-Epidemie, die wie eine Welle über Deutschland hinwegrollt. Angesichts der aktuellen Entwicklungen sollten wir alle zusammenstehen. Es geht jetzt in erster Linie darum, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um unser Gesundheitssystem zu entlasten. Unser Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat deshalb empfohlen, auf Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen zu verzichten. Gleichzeitig ist jede und jeder von uns dazu aufgerufen, nicht notwendige Veranstaltungen und Reisen zum Schutz aller abzusagen. Gerade für uns im Kreis Heinsberg, im Epizentrum der ersten Ansteckungen, sind die zurückliegenden Tage und Wochen eine große Herausforderung gewesen. Viele Fragen rund um eine Infektion, rund um den Alltag wollen beantwortet werden. Unser Landrat, Stephan Pusch, hat sich bundesweit mit seinem unermüdlichen Einsatz für die Belange der Bevölkerung in unserem Landkreis Respekt verdient, ausdrücklich auch meinen! Nicht nur die Maßnahmen zur Unterbrechung und Verlangsamung der Infektionsketten sind wichtig, sondern auch der Zusammenhalt und das Zusammenstehen untereinander. „Gemeinsam Mut finden“, wie unser Landrat sagt.
Corona-Kurzarbeiter-Geld im Schnellverfahren eingeführt.
Für die Einführung des Corona-Kurzarbeitergeldes hatten wir im Deutschen Bundestag schon ein schnelles Verfahren vorgesehen, das in 2 Sitzungswochen abgewickelt werden sollte. Da die Entwicklungen in allen betroffenen Bereichen in so rasanter Weise voranschreiten, war ein noch schnelleres Verfahren notwendig. So waren wir uns in der Regierungskoalition und mit fast allen Oppositionsparteien einig, das komplette Verfahren in der vergangenen Sitzungswoche durchzuführen. Daher beschlossen wir das Corona-Kurzarbeitergeld abschließend am Freitag. Ebenso am Freitag beschloss auch der Bundesrat das dringend notwendige Gesetz. Nun wir im Eiltempo die notwendige Verordnung für dieses Gesetz durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefertigt. Diese soll am Montag fertig sein, damit sie dann in Kraft treten kann und damit noch für den Monat März beantragt werden kann. Um für den Monat März noch Kurzarbeitergeld erhalten zu können, müssen die Anträge allerdings noch im Monat März gestellt werden. Soweit zum Verfahren, das wir in der vergangenen Sitzungswoche durchgeführt haben.
Zum inhaltlichen ist folgendes zu erwähnen: Das Kurzarbeitergeld in seiner bisherigen Form wird in folgenden Punkten geändert und damit erleichtert und verbessert. Es hat zwei wesentliche Zielrichtungen: Um für die Unwägbarkeiten der Auswirkungen der Coronaepedemie in Deutschland gewappnet zu sein, enthält der Gesetzentwurf zum einen befristete Verordnungsermächtigungen, mit denen die Bundesregierung kurzfristig reagieren kann: Sie kann die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken, so dass Betriebe das Kurzarbeitergeld schon nutzen können sollen, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind statt wie bisher ein Drittel. Zudem kann der Bezug von Kurzarbeitergeld auch im Bereich der Leiharbeit ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen durch die Verordnung auch die Arbeitgeber eine vollständige oder teilweise Erstattung der von ihnen abzuführenden Sozialversicherungsbeträge. Auf den Einsatz negativer Arbeitszeitsalden zur Vermeidung von Kurzarbeit soll ganz oder teilweise verzichtet werden. Die Verordnung ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeitlich zu befristen. Die nun geschaffene gesetzliche Ermächtigung für die genannte Verordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft. Dann tritt automatisch auch die Verordnung außer Kraft. Eine Verlängerung oder Wiedereinführung ist natürlich möglich, muss aber dann von der aktuellen Situation abhängig gemacht werden.
Sichere Grenzen und humanitäre Verantwortung gehören zusammen.
Deutschland hat in den vergangenen Jahren so vielen Menschen in Not geholfen und sie aufgenommen wie kein anderes Land in Europa. Das war nur möglich mit dem großartigen ehrenamtlichen Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger. Spätestens seit 2015 ist bekannt, dass die reguläre Zuwanderung ausgesteuert und begrenzt werden muss, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Diese Balance zu finden, zwischen sicheren Grenzen und unserer humanitären Verantwortung, bleibt eine Daueraufgabe. Der Koalitionsausschuss hat deshalb beschlossen, Griechenland bei der schwierigen humanitären Lage der Flüchtlingskinder auf den griechischen Inseln zu unterstützen. Deutschland wird auf europäischer Ebene über die Aufnahme unbegleiteter oder erkrankter Kinder verhandeln, bei denen es sich überwiegend um Mädchen handelt. Wir stehen bereit, einen angemessenen humanitären Beitrag in dieser Krisensituation zu leisten.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Hybriden Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID).
Der Deutsche Bundestag hat das Mandat der Bundeswehr in Darfur in zweiter und dritter Lesung verlängert. Das Mandat zielt darauf, die sudanesische Regierung in ihrem Streben nach einer dauerhaften Lösung des Darfurkonflikts zu unterstützen. Damit leistet die Bundeswehr einen weiteren Beitrag zur Stabilität in der außen- und sicherheitspolitisch bedeutsamen Sudan-Sahel-Region. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hatte am 31. Oktober 2019 das Mandat von UNAMID einstimmig um ein weiteres Jahr bis zum 31. Oktober 2020 verlängert. Konkret soll die Mandatsobergrenze von zuletzt 50 auf nunmehr 20 einzusetzenden Soldaten reduziert werden. Das Bundestagsmandat soll diesmal um lediglich 9 Monate bis zum 31. Dezember 2020verlängert werden, um einen Übergangsrahmen zu einer zivilen Mission zu schaffen.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS).
Der Bundestag hat auch das Bundeswehrmandat für den Einsatz im Südsudan in zweiter und dritter Lesung mit namentlicher Abstimmung bis zum 31. März 2021 verlängert. Das Mandat ist für die Unterstützung der Durchführung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses von Bedeutung. Die erfolgreiche Umsetzung dieses Mandats durch UNMISS bleibt für die Stabilisierung Südsudans und seine leidgeprüfte Zivilbevölkerung unverzichtbar. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. Darüber hinaus kann deutsches Personal im Bedarfsfall die Ausbildung von VN-Angehörigen im Hauptquartier von UNMISS temporär unterstützen. Die Mandatsobergrenze soll dabei wie bisher bei 50 Angehörigen der Bundeswehr belassen werden. Aktuell sind 13 deutsche Soldaten im Rahmen der Mission im Einsatz.
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.
In erster Lesung hat das Plenum des Bundestages über die Umsetzung eines Maßnahmenpakets insbesondere in Reaktion auf den Anschlag in Halle (Saale) beraten. Mit diesem Gesetz sollen etwa die Anbieter großer sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, dem Bundeskriminalamt bestimmte strafbare Inhalte zu melden, die ihnen durch eine Beschwerde bekannt und von ihnen entfernt oder gesperrt wurden. Zu melden wären etwa schwere Fälle von Hasskriminalität im Netz wie etwa Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen und Volksverhetzungen, aber auch kinderpornografische Inhalte. Die unzureichende Einrichtung eines Meldesystems durch einen Anbieter soll dabei bußgeldbewehrt sein. Die Meldung soll durch eine Zentralstelle an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden. Weitere Maßnahmen umfassen etwa die Erweiterung von Straftatbeständen oder die Erhöhung des Strafrahmens für Bedrohungen auch im Internet.
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung.
Beschäftigte und Betriebe müssen bei der Transformation so gut wie möglich unterstützt werden, um die hohe Wertschöpfung und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten. Von zentraler Bedeutung hierbei sind Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten. Der Gesetzentwurf enthält dazu Verbesserungen der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten auf der Grundlage der Regelungen aus dem Qualifizierungschancengesetz, die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Nachholen eines Berufsabschlusses sowie Änderungen bei der Zulassung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
Derzeit berät der Bundestag einen Gesetzentwurf, mit dem die Sozialverwaltung verbessert und vereinfacht wird. Mit dem Gesetz werden zahlreiche Verwaltungsvorschriften geändert und damit etwa das Meldeverfahren sowie der Datenaustausch in der Verwaltung und mit den Arbeitgebern weiterentwickelt. Gegenstand ist aber auch die Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Lückenschließung im Leistungsrecht der Rentenversicherung. Schließlich wird den Krankenkassen im Rahmen eines Modellprojektes bei den Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023 die Möglichkeit eröffnet, Online-Wahlen durchzuführen.
Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes.
Im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hat der Gesetzgeber der Bundesregierung einen umfassenden Auftrag zur Umsetzungsunterstützung und Untersuchung der Gesetzesfolgen erteilt. Die umfangreichste Änderung stellt die Überführung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht nach dem SGB XII in den Teil 2 des SGB IX, der zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, dar. Die Umsetzung dieses Systemwechsels, deren modellhafte Erprobung im „Echtbetrieb“ erfolgt, stellt einen langwierigen Prozess dar, der erst 2022 abgeschlossen sein wird. Belastbare Forschungserkenntnisse existieren bislang vor allem zur neuen Einkommensanrechnung in der Eingliederungshilfe – hier ergeben sich deutliche finanzielle Entlastungen für die Leistungsberechtigten. Für andere Bereiche bedarf es noch einer verbesserten Datengrundlage beziehungsweise weiterentwickelter Erhebungsinstrumente. Der erste Zwischenbericht zeigt, dass wir noch viel Arbeit vor uns haben, aber auf dem richtigen Weg sind.
Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 und Bericht zum Anerkennungsgesetz 2017.
Die Berichte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung liefern wichtige Hinweise zur aktuellen Entwicklung des Themenfelds Berufsanerkennung. Dabei ist 2019 eine grundlegende Neuerung im Hinblick auf die Datenerhebung in Kraft getreten: Erstmals bildet der Bericht die Daten von Bund, Ländern und der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zusammen ab. Von 2012 bis zum Jahr 2018 (aktuellste vorliegende Daten) wurden rund 82.600 ausländische Berufsabschlüsse voll anerkannt. Die Anzahl der Anträge und dementsprechend die Anerkennungen sind über die Jahre kontinuierlich angestiegen. Im Vergleich zu 2017 ist der Anteil von Flüchtlingen bei der Anerkennungsberatung rückläufig. Festzuhalten ist, dass das Gesetz zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beiträgt.
Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2017 sowie Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2018.
Der Deutsche Bundestag hat die Risikoanalysen der Bundesregierung im Bevölkerungsschutz für die Jahre 2017 und 2018 beraten. Dies sind wichtige fachliche Standortbestimmungen, die dazu beitragen, die zahlreichen zuständigen Behörden und Einrichtungen zu koordinieren. So können mögliche Defizite behoben und notwendige Fortentwicklungen gemeinsam angegangen werden.
Ergänzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien.
Der Bundestag diskutierte den Antrag der Bundesregierung auf eine Ergänzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der Anti-IS-Koalition, mit dem der Zustimmungsbeschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 2019 ergänzt werden soll. Ziel des Beschlusses ist die Erweiterung des bestehenden Einsatzes um strategische und taktische Lufttransporte für die internationale Koalition sowie um einen Beitrag zur Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung durch ein Luftraumüberwachungsradar in Irak. Die Einsatzunterstützung durch Luftbetankung soll über den 31. März 2020 hinaus bis zum 31. Oktober 2020 fortgesetzt werden.