Die Kindertagesbetreuung trägt dazu bei, den Grundstein für den späteren Bildungs- und Berufsweg zu legen und stärkt die Integration. Kindertagesbetreuung unterstützt Familien in ihrer Bildungs- und Erziehungsverantwortung und trägt damit maßgeblich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten ist hierfür eine wichtige Voraussetzung. Deswegen ist und bleibt der Kindertagesbetreuungsausbau ein wichtiges Thema für die CDU-Abgeordneten aus Nordrhein-Westfalen, denn in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen besteht nach wie vor ein großer Bedarf an Betreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz im Jahr 2005 sowie dem Kinderförderungsgesetz im Jahr 2008 und dem darin verankerten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wurden die gesetzlichen Grundlagen für den beschleunigten Ausbau des Betreuungsangebots geschaffen.
Bund, Länder und Kommunen haben seitdem den Ausbau der Kindertagesbetreuung enorm vorangetrieben. Mit den Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ unterstützt der Bund den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bundesweit mit insgesamt 3,28 Milliarden Euro.
Für die Investitionskostenzuschüsse hat der Bund bereits im Jahr 2007 das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ aufgelegt, Betriebskostenzuschüsse werden seit 2009 über einen Festbetrag zugunsten der Länder bei der Umsatzsteuerverteilung bereitgestellt. Seit 2015 stellt der Bund jährlich 845 Millionen Euro für Betriebskosten zur Verfügung, in den Jahren 2017 sowie 2018 erhöht er diese Unterstützung jeweils noch einmal um 100 Millionen Euro. Das entspricht einer Gesamtsumme von 6,26 Milliarden Euro Betriebskostenzuschüssen von 2009 bis 2018.
Zu Beginn der Investitionsprogramme im Jahr 2008 befanden sich 361 623 Kinder unter drei Jahren bundesweit in Kindertagesbetreuung, das entspricht einer Betreuungsquote von 17,6 Prozent.
2016 hat sich die Betreuungsquote fast verdoppelt: Sie liegt nun bei 32,7 Prozent (719 558 betreute Kinder). Trotz dieses Erfolgs ist der Ausbau der Angebote für unter Dreijährige bei Weitem noch nicht abgeschlossen.
Deswegen werden dem Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ in den Jahren 2017 bis 2020 weitere Mittel in Höhe von insgesamt 1 126 Millionen Euro zugeführt, um den Betreuungsausbau schnell und qualitativ fortzuführen. Durch die gemeinsame Finanzierung von Bund und Länder sollen so 100 000 zusätzliche Plätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt entstehen.
Die Mittel des Bundessondervermögens werden entsprechend der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren auf die Länder verteilt, so dass Nordrhein-Westfalen mit ca. 243 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung rechnen kann.