Die Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unverzüglich umsetzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Menschen mit Behinderungen im Falle einer pandemiebedingten Triage nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden dürfen. Der Gesetzgeber müsse unverzüglich tätig werden und dazu Vorkehrungen treffen.
Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich ausdrücklich. Auch wenn sich diese Selbstverständlichkeit bereits aus dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) ergibt, so ist die Übernahme dieses verfassungsrechtlich vorgegebenen und sich auch aus der UN-BRK ergebenden Diskriminierungsverbots in gesetzliche Regelungen gerade vor dem Hintergrund der Pandemie wichtig. Mit der Entscheidung ist der Gesetzgeber zu Recht aufgefordert, unverzüglich zu handeln. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen und den vom Gericht betonten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu nutzen. Daher sollte die Bundesregierung auch unbedingt die Expertise der Interessenverbände, aber auch des neu gegründeten Expertengremiums der Bundesregierung im Kanzleramt zur Pandemiebewältigung heranziehen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat allerdings eine Strahlkraft über die Thematik der Triage hinaus. Denn auch in anderen Rechtsbereichen müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen und deren Benachteiligungsverbot in Zeiten einer Pandemie ausdrücklich Berücksichtigung finden. Die Entscheidung fordert den Gesetzgeber in meinen Augen daher nicht nur im Bereich der Triage auf, den Schutzauftrag aus dem Grundgesetz für Menschen mit Behinderungen deutlicher zu betonen, sondern dies auch in anderen Rechtsbereichen vorzunehmen. Bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode habe ich als Behindertenbeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wiederholt gefordert, die Belange von Menschen mit Behinderung in den speziellen Pandemie-Regelungen deutlicher zu formulieren. Dies muss nun weiter umgesetzt und dort wo nötig nachgeholt werden. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts alle Rechtsbereiche, die von der Pandemie betroffen sind und zugleich Menschen mit Behinderung betreffen, zu überprüfen.