Die vergangene Plenarwoche war auch gleichzeitig die letzte Sitzungswoche des Jahres 2021. Die Weichen für vier Jahre konstruktiver Oppositionspolitik sind gestellt. Die Union hat sich zur Konstituierung der Ausschüsse erfolgreich neu aufgestellt.
Das Hauptaugenmerk gilt jetzt zwei großen Bereichen: Erstens wird sich die Union konstruktiv-kritisch mit den Vorhaben der Ampel-Regierung auseinandersetzen. Als größte Oppositionsfraktion erwartet die Union klare, aber faire Debatten auf Augenhöhe. Zweitens werden CDU und CSU eigene Themen setzen und Konzepte entwickeln, die eine Vorstellung von einer guten Zukunft für unser Land definieren.
Beim ersten großen Vorhaben der neuen Bundesregierung ist sie falsch abgebogen: Der zweite Nachtragshaushalt 2021 zeigt eindrucksvoll, wie teuer die vorgebliche Einigkeit der Ampel-Koalition erkauft worden ist. Kreditermächtigungen für die Corona-Pandemie werden zweckentfremdet, um viele teure Versprechen zu finanzieren – ohne Rücksicht auf die Rechte zukünftiger Generationen und verfassungsrechtliche Grundsätze. Insgesamt 60 Mrd. Euro sollen in einem Fonds zwischengeparkt werden. Solide Finanzpolitik sollte mehr sein als nur ein Lippenbekenntnis. Der Nachtragshaushalt wurde sehr kritisch unter die Lupe genommen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion behält sich diesbezüglich den Gang zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe vor. Generationengerechtigkeit ist umfassend: Klimaschutz, solide Finanzen und nachhaltige soziale Sicherungssysteme sind ausschlaggebende Bereiche, in denen sich die Zukunft unserer Kinder und Enkel entscheidet.
In dieser Plenarwoche wurden folgende Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in das Parlamentarische Verfahren eingebracht und folgende Gesetzentwürfe beraten:
1. Initiativen der CDU/CSU-Fraktion
Internationales Engagement für das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit fortsetzen – Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit fortführen.
Mit diesem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, ihren Einsatz für Religionsfreiheit zu verstärken und das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit schnell wieder zu besetzen.
Nicht nur jetzt, in den Tagen vor Weihnachten, wird die Bedeutung der Religionsfreiheit besonderes bewusst. Circa 84 Prozent der Menschen auf der Welt fühlen sich einer Religion zugehörig. Religion hat eine soziokulturelle und zivilgesellschaftliche Bedeutung, die nicht geringgeschätzt werden darf. Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht, das allerdings zunehmend unter massiven Druck gerät. Drei von vier Menschen leben in Ländern, in denen die freie Ausübung von Religion eingeschränkt oder gar verboten wird.
Die Ampel wird in Ihren bisherigen Ankündigungen dieser Herausforderung nicht gerecht. Religionsfreiheit hat offenbar keine Priorität – auch wenn die neue Koalition sich ansonsten rühmt, Menschenrechte ins Zentrum der Außenpolitik stellen zu wollen. Zudem ist offenbar geplant, das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit abzuschaffen; im Koalitionsvertrag wird es nicht erwähnt.
Gesetz zur Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.
Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Legislaturperiode mit dem Ganztagsförderungsgesetz die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 auf den Weg gebracht. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen bei diesem Ausbau mit 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Aufgrund der Lage im Handwerk können viele Mittel für den Infrastrukturausbau derzeit nicht rechtzeitig abgerufen und verausgabt werden. Hierzu hatte die Union einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt („Planungssicherheit für Familien und Kommunen – Frist für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung verlängern“), der leider in zweiter und dritter Lesung von der Regierungskoalition abgelehnt wurde. Es sollte erreicht werden, dass der Bund in Abstimmung mit den Bundesländern die vorgesehene Frist für die Verausgabung der Mittel um eine angemessene Zeit über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert. Die Ampelkoalition hatte einen weitgehend inhaltsgleichen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht ebenso die Zusammenführung von Bonus- und Basistopf vor – also eine wesentliche Erleichterung für die Abwicklung der Förderung. Das hatten die Familienpolitiker von CDU/CSU bereits im parlamentarischen Verfahren zum Ganztagsförderungsgesetz im Juni 2021 eingefordert. Seinerzeit hatte Bundesfinanzminister Scholz eine Zusammenführung noch abgelehnt.
2. Sonstige Tagesordnungspunkte
Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes.
Der Stabilisierungsfonds soll den wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie entgegenwirken; mit Garantien und Kapitalhilfen sollen Unternehmen der Realwirtschaft stabilisiert werden. In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Ampelkoalition verabschiedet, der die Befristungsregelung im Stabilisierungsfondsgesetz (SfFG) bis zum 30. Juni 2022 verlängern soll. Angesichts der zeitlich begrenzten Verlängerung wird der Maximalbetrag für Garantien, die der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) geben darf, von 400 Milliarden Euro auf 100 Milliarden Euro reduziert. Zugleich wird die Kreditermächtigung zur Deckung von Inanspruchnahmen nach § 21 StFG (Gewährleistungsermächtigung) und von Aufwendungen und von Maßnahmen nach § 22 StFG (Rekapitalisierung) von 100 Milliarden Euro auf 50 Milliarden Euro reduziert werden. Daneben sollen die Erleichterungen des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes ebenfalls bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden.
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021).
In erster Lesung hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines zweiten Nachtragshaushalts 2021 beraten. Zur Bewältigung der Corona-Krise wurden mit dem Bundeshaushalt 2021 bereits insgesamt 240,2 Mrd. € an Kreditermächtigungen erteilt. Davon sollen nach dem Willen der Ampelkoalition nun 60 Mrd. € (also 25 %) nicht benötigter Kreditermächtigungen dem Energie- und Klimafonds (EKF) zugeführt werden. Damit steigt die EKF-Rücklage auf gut 76,2 Mrd. €. Begründet wird dies mit der Überwindung des Klimawandels, zusätzlichen Investitionen in den Klimaschutz und der Transformation der deutschen Wirtschaft. Außerdem soll Sondervermögen bei der Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme anders als bisher berücksichtigt werden. Zukünftig sollen nur die Zuführungen an Sondervermögen als Schuldenregel-relevant gelten. Bisher galt dies für den Mittelabfluss aus dem Sondervermögen.
Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes.
Die Diäten der Abgeordneten sind seit 2014 an die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land im jeweiligen Vorjahr gekoppelt. Seit Anwendung dieser Regelung ist die öffentliche Diskussion um die Diätenanpassungen erheblich zurückgegangen. Das bewährte Verfahren zur Festsetzung der Diäten soll auch zukünftig angewendet werden. Die Übernahme der Regelung der 19. Wahlperiode in die 20. Wahlperiode ist nur wirksam, wenn der Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss fasst. Der Bundestag muss sich also direkt zu Beginn der Wahlperiode mit dieser Frage beschäftigen. Der notwendige Beschluss ist in dieser Sitzungswoche gefasst worden, so dass die vorgenannten Regelungen in dieser Wahlperiode fortwirken.