Dank an unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel für 16 gute Jahre.
In dieser Woche endet die Kanzlerschaft Angela Merkels. Damit geht eine Ära zu Ende: 16 Jahre Bundeskanzlerin, 18 Jahre Parteivorsitzende, 31 Jahre Abgeordnete. Sie hat das Amt der Bundeskanzlerin länger bekleidet als Konrad Adenauer, nur wenige Tage weniger als Helmut Kohl.
Nach sieben Männern war sie die erste Frau in diesem wichtigsten politischen Amt. Es gab seit 2005 wechselnde politische Koalitionen, unzählige Höhen und Tiefen, Gipfelgespräche und internationale Krisen. Eine Konstante war unsere Bundeskanzlerin. Angela Merkel hat Deutschland und Europa entscheidend geprägt.
Wenn man auf die vergangenen 16 Jahre zurückblickt, wird klar, wie gut und wohin Angela Merkel das Land geführt hat:
Deutschland wurde unter rot-grün als „der kranke Mann Europas“ bezeichnet aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Probleme. Die Arbeitslosenquote hat sich von 11,7 % im Jahr 2005 auf 5,8 % im Jahr 2021 halbiert. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist um 7 Millionen auf nunmehr 33,3 Millionen gestiegen. Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf ist in dieser Zeit um 44 % gestiegen. Dieser Aufschwung der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt hat es ermöglicht, zu investieren und unsere sozialen Sicherungssysteme weiterzuentwickeln.
Die CDU-geführten Bundesregierungen haben sechsmal hintereinander die Schwarze Null gehalten von 2014 bis 2019 und somit generationengerecht gehaushaltet. Das gab es noch nie in der Geschichte der Republik. Zugleich wurden Kommunen und Länder in historisch einmaliger Höhe entlastet.
Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung wurden in etwa verdoppelt. Die Bundesregierung unter Angela Merkel hat die Hightech-Strategie 2005 aufgesetzt und Milliarden in die digitale Ausstattung der Schulen investiert. Die Investitionen für Straßen, Bahn und Wasserstraßen wurden auf ein Rekordniveau angehoben.
In der „Ära Merkel“ wurden der Ausstieg aus der Atomenergie und aus der Kohle beschlossen. Die Treibhausgasemissionen sind um ein Viertel gesunken, und der Anteil der Erneuerbaren Energien ist von 10 % auf 45 % gestiegen.
Die Entwicklungshilfe wurde seit 2005 mehr als verdreifacht auf nunmehr 12,4 Milliarden Euro. Als Folge der demografischen Entwicklung in Deutschland wurde die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland erleichtert und das Amt der Integrations-Staatsministerin geschaffen, da immer mehr Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland leben.
Seit 2005 wurden die Verteidigungsausgaben verdoppelt. Die Bundeswehr war in zahlreichen Auslandseinsätzen aktiv und ist es bis heute.
Die Anzahl der Straftaten pro Jahr ist um über 1 Million gesunken. Die Einbruchszahlen sind deutlich gesunken. Der Personalansatz der Sicherheitsbehörden des Bundes ist im fünfstelligen Bereich verstärkt worden. Der Pakt für den Rechtsstaat hat die Justiz gestärkt.
Im Bereich der Rente wurde vieles geleistet: das Renteneintrittsalter wurde in einem noch laufenden Prozess auf 67 Jahre angehoben, um der steigenden Lebenserwartung Rechnung zu tragen. Die Einführung der Mütterrente berücksichtigt die Erziehungszeit von Kindern besser. Dank des Wirtschaftswachstums sind die Renten deutlich gestiegen. Bis 2024 wird die Rentenangleichung Ost – West vollendet sein. Die Umsetzung eines CDU-Bundesparteitagsbeschlusses zum Mindestlohn bekämpft erfolgreich das Lohndumping.
Das deutsche Gesundheitssystem ist -dank kontinuierlicher Arbeit hieran- eines der besten der Welt. Gerade im internationalen Vergleich hat es in der Corona-Pandemie seine Qualitäten unter Beweis gestellt. Unter anderem mit einer Reform der Pflegeberufe wird absehbar für mehr Pflegekräfte gesorgt sein. Mir ganz persönlich am Herzen liegt, dass das Recht für Menschen mit Behinderung modernisiert worden ist.
Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz wurde eingeführt und mit vielen Milliarden für den Ausbau auch in die Tat umgesetzt. Ebenso wurde noch im September 2021 auf Unionsinitiative hin der Anspruch auf Nachmittagsbetreuung in Grundschulen beschlossen. Die durch Angela Merkel geführte Bundesregierung hat das Elterngeld und die Elternzeit eingeführt. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind ist von 154 Euro im Jahr 2005 auf 219 Euro im Jahr 2021 gestiegen.
Angela Merkel hat sich in der EU nie laut, aber immer konstruktiv und vermittelnd eingesetzt und hat immer an der Erarbeitung von Kompromissen mitgewirkt. Sie hatte stets die Interessen kleiner und großer, westlicher und östlicher, nördlicher und südlicher Staaten im Blick. Sie hat entscheidend daran mitgewirkt, die Eurokrise zu überwinden und nach dem gescheiterten EU-Verfassungsvertrag den Vertrag von Lissabon zu schließen.
Unsere Bundeskanzlerin hat auf der internationalen Bühne Deutschland eine vielbeachtete Stimme gegeben und sie ist zu Recht als „Kanzlerin der freien Welt“ bezeichnet worden.
Liebe Frau Bundeskanzlerin, Ihnen gebührt Dank für Ihren unermüdlichen persönlichen Einsatz für unser Land und für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Man kann auf diese 16 Jahre verlässlicher Politik für die Mitte unserer Gesellschaft aus Unionssicht stolz sein.
Es scheint, als ob auch die neue Bundesregierung endlich den Ernst der aktuellen Corona-Lage erkannt hat. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz gehen in die richtige Richtung. Deshalb hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die neue Initiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes nach vorheriger ausgiebiger Prüfung zugestimmt. Entscheidend ist, dass Bund und Länder gemeinsam die aktuelle Lage in den Griff bekommen, damit sich die Situation auf den Intensivstationen des Landes schnell und nachhaltig bessert.
Ich gratuliere der neuen Bundesregierung und dem neuen Bundeskanzler Olaf Scholz und wünsche ihr viel Erfolg für unser Land. Als führende Oppositionskraft wird die Union die Arbeit der neuen Bundesregierung kritisch und konstruktiv begleiten. Dort, wo sie gute Lösungen vorschlägt, wird die Union mitgehen. Dort, wo wir anderer Meinung sind, werden wir das klar benennen und bessere Lösungen vorschlagen.
In dieser Parlamentswoche hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion folgende Initiativen in den Bundestag eingebracht:
Mobilität für alle bezahlbar halten, Pendler und Wirtschaftsverkehr schützen.
Bezahlbarkeit der Mobilität und ein bedarfsgerechtes Mobilitätsangebot in Stadt und Land muss sichergestellt sein. Mit diesem Antrag wurden zielgerichtete Vorschläge eingefordert und klare Forderungen an die Ampel-Regierung gestellt. Der Umstieg auf die CO2-neutrale Mobilität muss attraktiv gestaltet werden – zum Beispiel durch den Ausbau des Ladensäulennetzes. Dabei dürfen Fahrer von Benzin- und Dieselfahrzeugen in privater oder land- und forstwirtschaftlicher Nutzung nicht weiter belastet werden. Ein Dieselfahrverbot muss verhindert werden. Weiterhin muss an der Pendlerpauschale festgehalten und das Flottenerneuerungsprogramm für LKW verlängert werden. Gleichzeitig müssen der ÖPNV sowie der Schienenpersonennah- und Fernverkehr attraktivere Alternativen zum individuellen Verkehr bieten und der Nationale Radverkehrsplan umgesetzt und fortgeschrieben werden.
Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen.
Die steuerberatenden Berufe sind aufgrund der Abwicklung der Corona-Hilfspakete weiterhin sehr stark belastet. Zum Jahresende 2021 stehen mehrere gleichzeitige Fristabläufe an. Mit einem Antrag, der eine Entzerrung dieser Fristen zum Gegenstand hat, sollte sichergestellt werden, dass eine sachgerechte Beratung erfolgen kann und dass Privatleuten und Unternehmern aufgrund dieser Fristenballung keine Nachteile entstehen. Durch den Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate in beratenden Fällen bis zum 31. August 2022 zu verlängern. Außerdem sollen die Fristen für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 auf sechs Monate verlängert und im Rahmen der Verwaltungspraxis des Bundesamtes für Justiz auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022 verzichtet werden.
Entwurf eines Gesetzes zur Berichtigung der Strafprozessordnung.
In erster Lesung und ohne Debatte hat der Bundestag diesen von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf beraten, mit dem fehlerhafte Verweisungen in dem am 24. Juni 2021 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (Bundestagsdrucksachen 19/28678 und 19/30943, Bundesratsdrucksache 573/21) korrigiert werden sollen.
Sonstige Tagesordnungspunkte
Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz der Ampel-Koalition im beschleunigten Verfahren verabschiedet, mit dem verschiedene Vorschriften des zuletzt am 18. November 2021 beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes nachgebessert werden sollen.
Mit dem Gesetz ist in erster Linie der Instrumentenkasten der Länder situationsangemessen erweitert worden: Es werden zum einen die Handlungsmöglichkeiten der Länder, die von der neuen Länderöffnungsklausel Gebrauch machen, erweitert (bspw. Zulässigkeit zeitlich befristeter Schließungen von gastronomischen Einrichtungen). Zum anderen wird sichergestellt, dass die von einzelnen Ländern auf der Grundlage des alten Rechts beschlossenen strikten Maßnahmen auch über den 15. Dezember 2021 hinaus in Kraft bleiben können.
Weiter ist zum 15. März 2022 eine sektorbezogene Impfpflicht, v.a. für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, eingeführt worden. Darüber hinaus sind künftig zur Erhöhung des Impftempos bei der anwachsenden Impfnachfrage auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker zur Impfung berechtigt.
Zusätzlich sind Regelungen zur finanziellen Entlastung für Krankenhäuser eingeführt worden, wenn diese zur Erhöhung der Behandlungskapazitäten planbare Operationen verschieben – sofern bei ihnen ein Belegungsrückgang eintritt. Die Ausgleichszahlungen unterstützen insbesondere diejenigen Krankenhäuser, die zwar nicht primär in die Versorgung von Covid-Patienten eingebunden sind, aktuell und perspektivisch jedoch stark belastetet sind. Und schließlich sind u.a. die Übergangsregelung zu den Mehrbedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten, ebenso wie die Regelungen zum erleichterten Zugang zu den sozialen Mindestsicherungssystemen, bis zum 31. März 2022 erneut verlängert worden.
Damit zeigt sich erneut, dass eine Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die bessere Lösung gewesen wäre. Denn die Rechtslage wäre dann deutlich klarer und die Länder hätten alle Maßnahmen zur Verfügung, um die Pandemie vor Ort sachgerecht eindämmen zu können.
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – § 126a.
Aufgrund der allgemeinen Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie gilt seit Ende März 2020 die maßgeblich durch die Unionsfraktion erarbeitete Sonderregelung des § 126a der Geschäftsordnung des Bundestages. Die Sonderregelung ermöglicht digitale und hybride Sitzungen der Ausschüsse. So wird auch in Zukunft die Arbeits- und Beschlussfähigkeit des Bundestages auch unter den Bedingungen der Pandemie sichergestellt. Auf Antrag der Ampelkoalition wurden die Regelungen nun mit geringfügigen Anpassungen verlängert.
Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes.
Der Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der die Befristungsregelung im Stabilisierungsfondsgesetz (SfFG) bis zum 30. Juni 2022 verlängern soll. Dies erfolgt unter der Bedingung der Einfügung einer Antragsfrist. Angesichts der zeitlich begrenzten Verlängerung ist geplant, den Maximalbetrag für Garantien, die der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) begeben darf, von 400 Milliarden Euro auf 100 Milliarden Euro zu reduzieren. Zugleich soll die Kreditermächtigung zur Deckung von Inanspruchnahmen nach § 21 StFG (Gewährleistungsermächtigung) und von Aufwendungen und von Maßnahmen nach § 22 StFG (Rekapitalisierung) von 100 Milliarden Euro auf 50 Milliarden Euro reduziert werden. Daneben sollen die Erleichterungen des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes ebenfalls bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden.
Gesetz zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes.
Mit diesem in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf wurden die im Ganztagsfinanzierungsgesetz und Ganztagsfinanzhilfegesetz vorgesehenen Fristen für die Verausgabung der Mittel zum Zwecke der Beschleunigung des Ganztagsinfrastrukturausbaus über den 31. Dezember 2021 hinaus um 1 Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Der Gesetzentwurf entspricht dabei weitgehend dem bereits am 18. November 2021von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgelegten Entwurf. Die Zusammenführung von Bonus- und Basistopf – also eine wesentliche Erleichterung für die Abwicklung der Förderung – hatten die Familienpolitiker von CDU/CSU bereits im parlamentarischen Verfahren zum Ganztagsförderungsgesetz im Juni 2021 eingefordert. Seinerzeit hatte Bundesfinanzminister Scholz eine Zusammenführung noch abgelehnt.