Die Aufnahmezahlen für Flüchtlinge im Kreis Heinsberg haben sich innerhalb eines Jahres verfünffacht. Kamen 2014 noch 619 Menschen auf der Flucht in unser Kreisgebiet, waren es im Jahr 2015 schon 3.156.
Um dieser Situation Rechnung zu tragen, hat der Kreis Heinsberg nun zwei Vollzeitstellen zur kommunalen Koordinierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte eingerichtet.
Wie wichtig die beiden Stellen sein werden, zeigt das künftige Aufgabenspektrum. Ein Teil der Aufgaben ist die Bedarfsermittlung für den Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und -gremien und deren Durchführung. Hierbei liegt ein Hauptaugenmerk auf der Zusammenarbeit mit schon bestehenden Strukturen, wie zum Beispiel dem Netzwerk Integration.
Des Weiteren wird im Zuge dessen die Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure und schon vorhandene Bildungsangebote vorangetrieben: Welche dieser Bildungsakteure schließen eine bestimmte Fähigkeitslücke, wo muss ein solcher Schulterschluss noch herbeigeführt werden, welche Fähigkeiten kann langfristig weiterentwickelt werden?
Ich habe mich besonders darüber gefreut, dass der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Thomas Rachel MdB, dem Landrat Stephan Pusch und mir den symbolischen Förderbescheid überreicht hat.
Der Bund lässt niemanden alleine oder im Regen stehen. Vielmehr werden nach reiflicher Überlegung aufgrund belastbarer Fakten und im Hinblick auf die verschiedenen Sachzusammenhänge Fördermaßnahmen aufgelegt. Es stehen also Gelder zur Verfügung, um in der Flüchtlingsthematik weiterhin zielgerichtet und effektiv tätig zu werden und die Kommunen bei ihrer Arbeit ganz erheblich zu unterstützen.
Möglich ist dies durch Fördermaßnahmen des Bundes. Es werden Projekte unterstützt, die Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft vorantreiben.
Das Bundesministerium für Forschung und Bildung stellt dem Kreis Heinsberg bis einschließlich 2019 Fördermittel in Höhe von 243.104 EUR zur Verfügung, und sichert beide Vollzeitstellen zu 100 Prozent.
Die Geldmittel fließen direkt vom Bund zu den Kommunen, und nehmen keinen Umweg über einen Landeshaushalt. Dies ist gerade in Hinsicht auf die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ein nicht zu unterschätzender Vorteil, kommen doch die Geldmittel tatsächlich dort an, wo sie gebraucht werden, ohne Gefahr zu laufen, ungewollte Irrwege zu nehmen.
Die Förderung ist ein notwendiger weiterer Schritt für die Flüchtlinge nach der Registrierung und Unterbringung sowie der Integration in ein neues soziales Umfeld und in den Arbeitsmarkt.
Thomas Rachel hat in seiner Rede anlässlich der Übergabe des Förderbescheids deutlich gemacht, dass gerade die Bildung verlässlicher kommunaler Netzwerkstrukturen und deren Verflechtung untereinander wichtige Bausteine und Schlüsselinstrumente der gelingenden Integration sind. Der Weg zum Erfolg führt hier über die Bündelung und Auswertung von Erfahrungen, erprobten Konzepten und erfolgreichen Maßnahmen. Diese werden in der Folge zielorientiert angewandt und eingesetzt. Ein Dreiklang von ressortübergreifender Management- und Kooperationsstrukturen innerhalb der Kommunalverwaltung, dem Auf- und Ausbau eines kommunalen Bildungsmonitorings und einer Bildungsberichterstattung sowie die Bündelung der Kräfte vor Ort ist das Rezept für eine erfolgreiche Umsetzung der Initiative „Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“.