Anhebung des Kindergeldes und Neutralisierung der kalten Progression. Bundestag beschließt weit mehr als verfassungsrechtlich vorgeschrieben.
Für Familien, aber auch für alle anderen steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger, ist das Familienentlastungsgesetz eine gute Nachricht. Sie werden bis 2022 um fast 35 Milliarden Euro entlastet.
Eine wichtige Maßnahme ist die Erhöhung des Kindergeldes. Es wird ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro angehoben. Das monatliche Kindergeld beträgt damit für das erste und zweite Kind zukünftig 204 Euro. Auch der Kinderfreibetrag steigt in den nächsten beiden Jahren entsprechend und wird dann 7.812 Euro betragen. Das ist insgesamt eine Erhöhung um rund 380 Euro.
Zusätzlich werden Familien – aber auch alle anderen Steuerpflichtigen – durch die Anhebung des Grundfreibetrages und den Abbau der kalten Progression entlastet. Der steuerliche Grundfreibetrag soll in den nächsten beiden Jahren ebenfalls in zwei Stufen auf am Ende insgesamt 9.408 Euro angehoben. Das ist gegenüber dem derzeitigen Niveau des Grundfreibetrags eine Erhöhung um gut 400 Euro.
Wie schon seit 2014 neutralisieren wir auch wieder die kalte Progression, indem wir den Steuertarif an die Inflationsraten (2019 um 1,84 Prozent und 2020 um weitere 1,95 Prozent) anpassen. Damit kommt es zu keinen Steuererhöhungen durch inflationsbedingte Gehaltserhöhungen.
Ganz wichtig ist: Wir machen mit diesem Gesetz mehr, als wir eigentlich müssten. Nur ein kleiner Teil der Maßnahmen in diesem Gesetz ist tatsächlich verfassungsrechtlich vorgeschrieben, nämlich die Anhebung des Grund- und des Kinderfreibetrags. Die Anhebung des Kindergeldes oder die Neutralisierung der kalten Progression gehören gerade nicht dazu.
Durch die Maßnahmen ergibt sich eine jährliche Entlastung der Steuerzahler von knapp zehn Milliarden Euro. Fast sechs Milliarden Euro entfallen dabei auf die freiwilligen Maßnahmen.