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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 20. März, 2023 | 0

    Allein in Deutschland leiden mindestens eine Million Menschen unter den teilweise sehr belastenden Folgen einer COVID-Infektion. Die Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom ist in Deutschland bislang unzureichend. Vor allem die Betroffenen haben den Anspruch, möglichst viel über Ursache, Folgen und Behandlungsmöglichkeiten von Long COVID zu erfahren.

    Mit einem Antrag hat die CDU/CSU die Bundesregierung im Bundestag aufgefordert, diese Forschung im Rahmen einer koordinierten Projektförderung erheblich auszubauen. Zusätzlich soll die Bundesregierung eine langfristig und breit angelegte Forschungsstrategie gegen Long COVID unter gemeinsamer Federführung des Bundesforschungs- und des Bundesgesundheitsministeriums nach dem Vorbild der „Nationalen Dekade gegen den Krebs“ aufsetzen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung schnellstmöglich bei den Betroffenen ankommen.

     

    Aussprache zur Regierungserklärung zum Europäischen Rat
    Bei der Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2023 geht es insbesondere um die Themen Ukraine, europäische Wettbewerbsfähigkeit, Energiepolitik und Migration. In den vergangenen Wochen war die europapolitische Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung immer wieder Bestandteil breiter Debatten, zuletzt bei den Streitigkeiten um das Verbrenner-Aus bis zum Jahr 2035.

    Vom EU-Gipfel muss aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein starkes Signal zur unverminderten europäischen Solidarität mit der Ukraine ausgehen. Hierzu gehört derzeit v.a. die rasche und substanzielle Unterstützung der Ukraine in Hinblick auf Munition. Nachdem die Bundesregierung durch ihre Panzerblockade Vertrauen unserer Partner aufs Spiel gesetzt hat, müssen dem Selbstanspruch einer deutschen Führungsrolle nun konkrete nächste Schritte bei der Unterstützung der Ukraine folgen.

    Beim Thema Wettbewerbsfähigkeit, Binnenmarktstärkung und Wirtschaft geht es um nichts weniger als unseren künftigen Wohlstand. Mit dem Antrag „Eine europäische Antwort auf das U.S.-Gesetz zur Inflationsbekämpfung geben – Standort Europa stärken, transatlantische Partnerschaft ausbauen“ haben wir bereits konkrete Vorschläge vorgelegt.

    Was wir nicht brauchen, sind neue EU-Schulden und die Einrichtung neuer EU-Fördertöpfe. Hier erwarten wir eine klare Positionierung der Bundesregierung. Eine eindeutige Haltung erwarten wir auch bei der anstehenden Neuausrichtung der EU-Fiskalregeln. Der EU-Gipfel soll hierfür Orientierung geben. Wir müssen Europa als Stabilitätsunion stärken. Die Bundesregierung muss allen Bestrebungen einer Schwächung der Verbindlichkeit der Regeln deshalb eine klare Absage erteilen.

    Angesichts der angespannten Migrationslage ist entschlossenes Handeln auf europäischer und nationaler Ebene erforderlich. Der Bundeskanzler muss hier vorangehen, die Migrationskrise zur Chefsache machen und sich u.a. mit Nachdruck für ein faires, funktionierendes und krisenfestes Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) und den erfolgreichen Abschluss der hierzu laufenden Reformbemühungen bis Anfang 2024 einsetzen. Den Worten müssen endlich auch Taten folgen.

    Änderung des Bundeswahlgesetzes
    Die Ampel-Fraktionen haben ihren Vorschlag für ein neues Bundestagswahlrecht gegen die Stimmen der Opposition – mit Ausnahme der AfD – im Deutschen Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Das Wahlrecht der Ampel sieht vor, dass es nun 630 Abgeordnete im Deutschen Bundestag gibt. Die Grundmandatsklausel wird abgeschafft. Demnach erhält eine Partei nur noch dann Mandate im Bundestag, wenn sie nach dem Zweitstimmenergebnis bundesweit mehr als 5% der Stimmen erreicht. Die Zahl der direkt gewonnenen Wahlkreise spielt dabei keine Rolle mehr.

    Darüber hinaus führt die Ampel eine Kappung von gewonnenen Direktmandaten ein. Gewonnene Wahlkreise führen zukünftig nicht mehr automatisch zu einem Sitz im Deutschen Bundestag, sondern werden nach dem Zweitstimmenergebnis „zugeteilt“. In den Bundestag ziehen also nur jene Direktkandidaten ein, die im Verhältnis zu den anderen Direktkandidaten die besten Erststimmenergebnis errungen haben. Damit werden nicht mehr alle Wahlkreise mit einem direktgewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten sein.

    Für uns als Union ist wichtig, dass Kandidatinnen und Kandidaten, die einen Wahlkreis mit den meisten Stimmen gewinnen, auch in den Deutschen Bundestag einziehen. Dieses Prinzip hat die Ampel-Koalition nun abgeschafft. Unser Vorschlag für ein neues Wahlrecht hätte die Größe des Bundestags auf 598 Abgeordnete reduziert und zugleich sichergestellt, dass gewählte Kandidaten im Wahlkreis auch künftig in jedem Fall in den Deutschen Bundestag einziehen. Die Union hatte in den letzten Wochen mehrerer Versuche unternommen, einen fraktionsübergreifenden Konsens zur Verkleinerung des Bundestages zu erzielen. Leider ohne Erfolg. Daher haben wir das von der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrecht im Bundestag abgelehnt.

    Aktuelle Stunde „Freiheit statt Verbote – Den mündigen Bürger stärken“.
    Die Bundesregierung kündigt in den vergangenen Wochen – insbesondere auf Initiative von Bundesministern der Grünen – zahlreiche neue Verbote an. In einem Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums und des Bauministeriums zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wird bei neuen Heizungen ein Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 % gefordert und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 damit praktisch verboten. Auf europäischer Ebene will die FDP das von SPD und Grünen mitgetragene Verbot der Neuzulassung von Verbrennermotoren trotz Zustimmung in den europäischen Trilogverhandlungen noch verhindern. Das Landwirtschaftsministerium kündigte unterdessen ein Verbot von an Kinder gerichtete Werbung für „ungesunde“ Lebensmittel an.

    Verbote sollten nicht das erste Mittel der Wahl sein. Durch die Bepreisung von CO2 und sinnvolle Förderprogramme zur Unterstützung der Dekarbonisierung im Gebäudebereich und im Verkehr können die Klimaziele gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht gegen sie erreicht werden. Wir wollen den mündigen Verbraucher stärken. Werbeverbote tragen dazu nicht bei.

     

    Die Woche im Parlament

    I. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

    Gesetz zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung.
    Die Sicherheit der Energieversorgung steht aktuell vor großen Herausforderungen. Insbesondere zur Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 müssen rechtzeitig alle vorhandenen Potenziale genutzt werden. Eine sichere und verlässliche Energieversorgung ist eine Frage nationaler und europäischer Sicherheit und Souveränität. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU sieht daher u. a. den temporären Weiterbetrieb der drei noch am Netz befindlichen AKWs bis Ende 2024 sowie Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Senkung des Strompreises und zur Abschaffung der von der Ampel eingeführten Erlösabschöpfung vor. Mit dem Gesetzentwurf, der in dieser Woche in erster Lesung debattiert wurde, haben wir einen eigenen Vorschlag für eine sicherere Energieversorgung vorgelegt. Bislang gibt es keine eigenen Initiativen der Bundesregierung zur Versorgungssicherheit für den kommenden Winter.

    Bildungschancen nicht verschlafen – Startchancenprogramm in 2023 starten.
    Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag ein sog. Startchancen-Programm als zentrales bildungspolitisches Vorhaben der Legislaturperiode angekündigt. Bis heute gibt es hierzu kein ausgearbeitetes Konzept. Unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung eines etwaigen Programms ist zum avisierten Programmstart ein öffentlicher Streit in der Koalition ausgebrochen. Die Parteivorsitzende der SPD, Saskia Esken, hat sich im Dezember öffentlich klar für einen Start des Programms im Jahr 2023 ausgesprochen. Die Bundesregierung jedoch hat unter Leitung des zuständigen FDP-geführten Bundesministerium für Bildung und Forschung jedoch klargestellt, dass der Programmstart für das Schuljahr 2024/25 vorgesehen ist. Mit einem eigenen Antrag fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung deshalb auf, die Voraussetzungen zu schaffen, um mit der Umsetzung eines Startchancen-Programmes zu Beginn des Schuljahres 2023/24 zu starten und dazu zeitnah ein konkretes, bedarfsgerechtes und mit den Ländern abgestimmtes inhaltliches Konzept vorzulegen. Der Antrag wurde von der Koalition leider abgelehnt.

    Landwirtschaftliche Produktion zukunftsfähig gestalten.
    In einem Antrag zur Zukunft der Landwirtschaft haben CDU und CSU in dieser Woche die Chancen Neuer Genomischer Techniken (NGT) zur Züchtung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen betont. Ein Beispiel ist die Genschere Crispr/CAS. Damit können Pflanzen hervorgebracht werden, die mit wenig Wasser auskommen, resistent gegen Pilzbefall sind und dem Klimastress trotzen können. Dies dient der weltweiten Ernährungssicherung. Kern des Antrags ist die Aufforderung an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Modernisierung des EU-Gentechnikrechts einzusetzen, damit Neue Genomische Techniken schneller zugelassen werden können. Zudem forderte der Antrag die Bundesregierung auf, eine Kennzeichnung für Produkte aus den o.g. Verfahren zu schaffen sowie Anstrengungen zu unternehmen, Wissenschaftler auf diesem Gebiet in Deutschland zu halten. Der Antrag fand leider keine Zustimmung in Reihen der Koalition.

    Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland unterbinden.
    Der Politische Islamismus – in Kreisen der Sicherheitsbehörden auch „legalistischer Islamismus“ genannt – gibt sich vordergründig gewaltfrei, sein Weltbild steht aber in fundamentalem Gegensatz zu Demokratie, Pluralismus und individuellen Freiheitsrechten. Der Politische Islamismus ist eine Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er ist zudem eine Last für den Großteil der Musliminnen und Muslime in Deutschland, die ihre Religion ungestört und im Einklang mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ausüben wollen. Mit einem eigenen Antrag hat die CDU/CSU-Fraktion sich deshalb auf die Unterbindung der Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland fokussiert. Wir haben zahlreiche geeignete Maßnahmen vorgeschlagen, die von der Bundesregierung umzusetzen sind. Der Antrag wurde von der Koalition abgelehnt.

    Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes.
    In erster Lesung haben wir in dieser Woche unseren Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes beraten. Bereits im Mai 2022 haben wir einen Antrag zur Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 7 Prozent in der Gastronomie (Drucksache 20/1727) mit der Forderung eingebracht, den ermäßigten Steuersatz zu entfristen. Im 8. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen hat die Ampel den ermäßigten Steuersatz aber lediglich bis Ende 2023 verlängert. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir Planungssicherheit und sehen eine dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie vor.

    IP-Adressen rechtssicher speichern, Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen.
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September 2022 sein Urteil zum deutschen Gesetz über Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten verkündet. Unsere Forderung nach einer IP-Adress-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet unabdingbar. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise – wenn eine Tat auffällt – vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. In den vergangenen fünf Jahren war das bei mehr als 19.000 Hinweisen der Fall. Das ist ein unerträglicher Zustand. Kinderschutz muss endlich Vorrang vor Datenschutz haben. Bereits kurz nach dem Urteil des EuGH haben wir in unserem Antrag IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen gefordert: Bundeskanzler Scholz muss den Streit im Kabinett beenden und dafür sorgen, dass schnell eine rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen auf den Weg gebracht wird. Dabei soll der laut EuGH zulässige Spielraum ausgeschöpft werden – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Unser Antrag wurde an den zuständigen Rechtsausschuss überwiesen und wird dort seit nunmehr zehn Sitzungswochen von der Ampelmehrheit blockiert. Deshalb debattierten wir in dieser Woche im Plenum nur einen Zwischenbericht zum Stand der Beratungen.

    Glasfaser-Überbau einschränken.
    In erster Lesung haben wir unseren Antrag Glasfaser-Überbau einzuschränken beraten. Zurzeit werden in Deutschland an vielen Orten Glasfaserleitungen für schnelles Internet verlegt. Doch Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Branchenverbände wundern sich: Erst verlegt ein Unternehmen Glasfaserleitungen, mitunter wird dann kurze Zeit später die Straße erneut aufgerissen und ein anderes Unternehmen legt eine weitere Glasfaserleitung daneben (sog. Überbau). Das alles, während viele Regionen in Deutschland noch über gar keinen Glasfaseranschluss erfolgen. Das ist vor allem für die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich, die noch immer auf einen Glasfaseranschluss wartet. Denn die benötigten Ressourcen für die in der Regel stattfindenden Tiefbauarbeiten sind knapp. Während der Glasfaser-Überbau betriebswirtschaftlich aus Sicht eines Unternehmens sinnvoll sein kann, ist er volkswirtschaftlich zumindest so lange fraglich, wie nicht ein Großteil der Bewohner dieses Landes mit einem Glasfaseranschluss versorgt ist. Wir forderten in unserem Antrag deshalb eine Regulierung des Überbaus von Glasfaser mit Augenmaß. Eine staatliche Regulierung des Überbaus von Glasfasernetzen muss deshalb mit der gebotenen Umsicht geschehen und zeitlich befristet sein. Sobald das Ziel der flächendeckenden Versorgung mit Glasfaseranschlüssen erreicht ist, muss in erster Linie der freie Wettbewerb der Telekommunikationsunternehmen darüber entscheiden, ob und wo weitere Glasfaserkabel verlegt werden.

     

    II. Sonstige Tagesordnungspunkte

    Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz.
    Am 10. Februar 2023 hat der Bundesrat das von der Bundesregierung entworfene Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden abgelehnt. Wir teilen das Anliegen, einen effektiven Hinweisgeberschutz zu gewährleisten. Das Gesetz in der von der Ampel-Bundesregierung vorgelegten Form lehnen wir jedoch ab, weil es in der Umsetzung über das europarechtlich Vorgegebene deutlich hinausgeht und gerade unserer mittelständischen Wirtschaft unangemessene Belastungen auferlegt. Leider hat die Bundesregierung aus der Schlappe im Bundesrat jedoch nicht gelernt und greift nun zu einem fragwürdigen Trick: Sie spaltet das Gesetz in zwei Teile auf: Einen wie bisher im Bundesrat zustimmungsbedürftigen Teil – das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz – und einen nicht zustimmungsbedürftigen Teil. Beide Teile brachte sie im Eilverfahren nun erneut in den Bundestag ein. Inhaltliche Nachbesserungen enthielt das Gesetz keine. Wir haben es deshalb erneut abgelehnt.

     

     

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