Ein Jahr Zeitenwende.
In der vergangenen Woche jährte sich der Beginn der russischen Invasion der Ukraine. Das menschliche Leid, das Russland über die Ukraine gebracht hat, ist unermesslich.
Der 24. Februar 2022 markiert einen Epochenbruch. Russland hat mit seinem Angriffskrieg die Grundlagen der internationalen Ordnung infrage gestellt. Hierzu zählen die völkerrechtlichen Prinzipien der territorialen Integrität und politischen Souveränität. Vor diesem Hintergrund haben wir die Ankündigung einer Zeitenwende in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik begrüßt und unterstützt. In dieser Sitzungswoche hat es die Gelegenheit geben, Bilanz zu ziehen: Wo steht Deutschland nach einem Jahr Zeitenwende? Die nüchterne Antwort lautet: Sie findet größtenteils nur auf dem Papier statt. Die Zeitenwende ist zur Zeitlupenwende geworden. Der Bundeskanzler verschleppt, verzögert und verstolpert die Anpassung der Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands an die neuen geopolitischen Realitäten.
Damit die Zeitenwende gelingt, müssen den Ankündigungen des Bundeskanzlers nun endlich entschlossene Taten folgen. Das Geld muss bei der Bundeswehr ankommen. Das Beschaffungswesen muss reformiert werden. Deutschland muss Führung zeigen, anstatt von seinen Verbündeten getrieben zu werden. Das 2-Prozent-Ziel muss die Untergrenze für eine effektive Landes- und Bündnisverteidigung darstellen.
Aktuelle Stunde: Aufklärung der Rolle von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Rahmen der Vorgänge um die Klimastiftung in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Januar 2021 gründete die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unter SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Eilverfahren die sogenannte „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“. Diese Stiftung ist nicht gemeinnützig. Sie erhielt vom russischen Staatsunternehmen Gazprom 2021 ein Vermögen in Höhe von 20 Mio. Euro. Im Folgenden gab es eine intensive öffentliche Diskussion darüber, ob die Stiftung anlässlich dieser Zuwendung knapp 10 Mio. Euro Schenkungsteuer zahlen müsse oder nicht. Schlussendlich wurde ein entsprechender Bescheid zwar erlassen, gegen diesen setzt sich die Stiftung aber gerichtlich zur Wehr. Daran schlossen sich weitere erstaunliche Vorgänge an, die darin gipfelten, dass die lange Zeit „verloren gegangene“ Schenkungsteuererklärung der Stiftung von einer nicht zuständigen Finanzbeamtin des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten in Panik verbrannt worden sein soll. Die dubiosen Geschehnisse rund um die sogenannte „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ müssen jetzt umgehend und umfassend aufgeklärt werden. Ministerpräsidentin Schwesig muss ihre eigene Rolle in diesem politischen Sumpf offenlegen. Die entscheidenden Fragen sind: Wer wusste wann was? Warum kam es immer wieder zu „Pannen“ bei der Finanzverwaltung, wenn es um diese Stiftung geht? Welche politische Einflussnahme hat es gegeben? Warum wurde der Parlamentarische Untersuchungsausschuss in Schwerin nicht zeitnah informiert? Das SPD-Schweigekartell um diese Gazprom-Stiftung muss endlich durchbrochen werden.
Die Woche im Parlament
I. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Migrationspolitischen Sonderweg in Europa sofort beenden.
In den vergangenen Monaten ist – auch über den Zuzug ukrainischer Kriegsflüchtlinge hinaus – die Zahl der Asylgesuche in Deutschland stark angestiegen und hat seit Herbst letzten Jahres nochmals deutlich zugenommen. Die Länder und Kommunen geraten durch diese Entwicklung enorm unter Druck, die Kapazitäten zur Aufnahme sind vielerorts erschöpft. Eine weitere Verschärfung der Lage ist angesichts des weiteren Kriegsverlaufs in der Ukraine und der prekärer werdenden Situation von fast vier Millionen Syrern in der Türkei nicht auszuschließen. Mit unserem Antrag Migrationspolitischen Sonderweg in Europa sofort beenden, den wir in dieser Woche abschließend im Plenum beraten haben, fordern wir: Es darf keine weiteren Anreize für irreguläre Migration nach Deutschland und Europa geben. Die dramatische Migrationslage muss in der Bundesregierung endlich Chefsache werden. Wir dürfen keine weiteren Anreize für irreguläre Migration nach Deutschland setzen. Wir stehen zu unseren humanitären Verpflichtungen – aber die Aufnahmekapazitäten müssen den tatsächlich Schutzbedürftigen zugutekommen. Leider stimmte die Koalition unserem Antrag nicht zu und der damit abgelehnt wurde.
Konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ermöglichen – Sondertribunal einrichten.
Seit den Nürnberger Tribunalen von 1946 ist sich die Völkerrechtswissenschaft einig: Angriffskrieg ist ein Verbrechen. Ein solches Verbrechen der Aggression wird den russischen Machthabern richtigerweise zur Last gelegt. Allerdings hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) nur eingeschränkte Kompetenzen, um dieses Verbrechen zu ahnden. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend im Bundestag beraten haben, fordern wir deshalb die Einrichtung eines internationalen Sondertribunals als funktionale Erweiterung des IStGH, damit die russischen Verbrechen der Aggression untersucht und strafrechtlich verfolgt werden können. Leider wurde unser Antrag von den anderen Parteien im Bundestag abgelehnt.
Gesundheit – Forschungsstandort Deutschland stärken – Bessere Rahmenbedingungen für Datennutzung und KI schaffen.
Der internationale Wettbewerb um die Technologien der Zukunft ist rasant. Der Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland muss sich stets weiterentwickeln, um international in der Spitze mithalten zu können. Dies gilt auch im Bereich der klinischen Forschung. Gerade im Bereich der Universitätsmedizin gibt es noch ungenutztes Potenzial, das es zu entfesseln gilt. Dafür müssen wir strukturelle Hemmnisse abbauen und dafür Sorge zu tragen, dass Forschungskapazitäten in Deutschland auf- und nicht abgebaut werden. Die zuständige Bundesforschungsministerin lässt aber bisher keinerlei Gestaltungswillen erkennen. Dies gilt auch für den Bereich der Gesundheitsforschung, der im engen Zusammenspiel mit dem BMG (und BMWK) weiterentwickelt werden müsste. Mit unsrem Antrag, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben, schlagen wir in diese Kerbe. Wir fordern die Bundesregierung auf, strukturelle Hemmnisse abzubauen und insbesondere die Universitätsmedizin stärker in den Fokus zu rücken.
Kollaps der Ziviljustiz verhindern – Wirksame Regelungen zur Bewältigung von Massenverfahren schaffen.
Die Belastung der deutschen Ziviljustiz durch Massenverfahren – also durch Verfahren mit gleicher Tatsachengrundlage, aber einer Vielzahl von Klägerinnen und Klägern, wie etwa im Zuge des VW-Abgasskandals – nimmt seit Jahren zu. Es hat mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das die Funktionsfähigkeit der Justiz ernsthaft gefährdet. Richterinnen und Richter arbeiten teilweise weit über ihrer Belastungsgrenze, nach Rechtsschutz suchende Bürgerinnen und Bürger warten mitunter Jahre auf eine rechtskräftige Entscheidung. Die sich im Bereich von Massenverfahren intensivierende Bindung von Personal hat Auswirkungen auf die gesamte Justiz. Um die Funktionsfähigkeit der Ziviljustiz zu erhalten, besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Mit unserem Antrag, der in erster Lesung beraten wurde, haben wir die Bundesregierung aufgefordert, im Zivilprozessrecht bei Verfahren mit gleicher Tatsachengrundlage Erleichterung in der Bewältigung der Klageflut durch die Zivilgerichte zu schaffen.
Caravaning-Tourismus fördern.
Reisen mit Wohnmobilen oder Wohnwagen – der sogenannte Caravaning-Tourismus – sind seit Jahren ein beständiger Wachstumsmarkt. Deutsche Caravaning-Reisende entscheiden sich zunehmend für einen Urlaub im eigenen Land. Durch den Caravaning-Tourismus werden in Deutschland ein jährlicher touristischer Umsatz von 14,1 Milliarden Euro erwirtschaftet und über 180.000 Arbeitsplätze gesichert. Deutschland ist auch ein wichtiger Caravaning-Produktionsstandort mit 25.000 hochwertigen Arbeitsplätzen in Entwicklung und Produktion sowie 11.000 weiteren Arbeitsplätzen im Handel mit einem Jahresumsatz von ebenfalls ca. 14 Milliarden Euro. Nach unserem Antrag, der in abschließend beraten wurde, müsste die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Caravaning-Industrie eine Strategie zum nachhaltigen Ausbau der Stellplatzinfrastruktur in Deutschland entwickeln. So könnte man regionalwirtschaftlichen Effekte der Caravaning- und Campingwirtschaft in Deutschland stärker fördern. Wir haben außerdem weniger bürokratische Hürden bei der Genehmigung von Reisemobil-Stellplätzen gefordert. Außerdem sollten mit verkehrsrechtlichen Regelungen Ungleichbehandlungen des Caravaning-Tourismus innerhalb der Straßenverkehrsordnung abgebaut werden. Leider lehnte die Koalition unseren Antrag ab.
Gesetz zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.
In erster Lesung haben wir unseren Antrag für ein Gesetz zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beraten. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021 wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt. Der hierfür erforderliche Infrastrukturausbau wird vom Bund mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro unterstützt. Bereits aufgrund der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden Verzögerungen hat sich die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Investitionsprogramm erheblich verzögert. Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde die Laufzeit des Investitionsprogramms deshalb bereits um ein Jahr verlängert. Dennoch konnten in vielen Bundesländern die festgelegten Fristen nicht eingehalten werden. Es besteht nunmehr die Gefahr, dass Kommunen, die im Vertrauen auf den Erhalt der Fördermittel bereits Aufträge erteilt haben, im Falle eines Widerrufs von Förderbescheiden Kosten selbst tragen müssten bzw. Bauvorhaben nicht fertiggestellt werden könnten. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, die Laufzeit des Investitionsprogramms nochmals um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Abgasnorm Euro-7 mit Augenmaß und Realitätssinn weiterentwickeln – Mobilität fördern, nicht verhindern.
Mit unserem Antrag richten wir den öffentlichen Blick auf die anstehenden Verhandlungen in Brüssel zur neuen Abgasnorm Euro-7 für Pkw sowie für leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Neben der Verschärfung der Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe (wie z.B. Stickoxid und Kohlenmonoxid) wird der Anwendungsbereich erweitert und die Teststandbedingungen geändert. Vor dem Hintergrund des bereits beschlossenen Aus‘ der Verbrennungstechnologie ab 2035 und der kontinuierlichen Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten sind diese massiven Verschärfungen mehr als fragwürdig. Des Weiteren können die notwendigen Entwicklungskosten gerade Kleinwagen verteuern, so dass auch Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zu befürchten sind. Deshalb fordern wir, die bereits erreichten Erfolge bei der Luftreinhaltung stärker zu berücksichtigen und im Sinne der Nachhaltigkeit stärker für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Automobilindustrie einzutreten. Ebenso bedarf es flexiblerer Übergangsfristen für die Hersteller, um die Abgasreinigungssysteme entsprechend weiterzuentwickeln.
Bezahlbare und klimafreundliche Mobilität fördern – Klimaneutrale Kraftstoffe im Verkehr nutzen.
Damit die Mobilität für alle Menschen in Deutschland bezahlbar bleibt, Arbeitsplätze erhalten und die Klimaschutzziele im Verkehr erreicht werden, müssen von der Bundesregierung – neben der Elektromobilität – alle weiteren zur Verfügung stehenden technischen und regulativen Möglichkeiten für alternative Antriebe und Kraftstoffe genutzt werden. Im Hinblick auf den motorisierten Individualverkehr gehören dazu E-Fuels, Wasserstoff, fortschrittliche Biokraftstoffe und nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse. Mit unserem Antrag, der in erster Lesung in dieser Woche beraten wurde, legen wir 14 konkrete Forderungen an die Bundesregierung vor. Insbesondere fordern wir, zu ermöglichen, dass Kraftstoffe wie biogener Diesel HVO 100 (Hydrotreated Vegetable Oil) und E-Diesel auf paraffinischer Basis in Reinform in Deutschland getankt werden können und sich eindeutig zur Technologieoffenheit im gesamten Verkehrsbereich zu bekennen.
Deutsche Strategie zum Umgang mit Russlands wachsendem Einfluss in Afrika.
In unserem Antrag stellen wir fest: Russlands Einfluss in Afrika hat in den letzten Jahren signifikant zugenommen. Durch „Guerilla Geopolitics“ schafft Russland, mit wenig Einsatz hohe politische und wirtschaftliche Erträge zu erzielen. So schafft es der Kreml, eine direkte Einmischung zu verleugnen und Sanktionen zu umgehen. Diese Entwicklung ist ein Problem für deutsche und europäische Interessen vor Ort. Bisher hat die Bundesregierung es nicht geschafft, eine klare und umfassende strategische Antwort auf dieses Dilemma auf unserem Nachbarkontinent zu geben. Das tun wir mit unserem Antrag, der eine Vielzahl von konkreten Punkten aufzeigt, wie wir dem russischen Engagement besser begegnen und in der EU eine Führungsrolle in dieser Frage einnehmen können. Dieser Antrag wurde in 2/3 Lesung von den anderen Parteien im Parlament abgelehnt.
II. Sonstige Tagesordnungspunkte
Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.
In abschließender zweiter und dritter Lesung haben wir uns mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz im Bundestag befasst. Ziel des Gesetzes ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermindern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Richtlinie gibt zahlreiche Maßnahmen vor, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren. Darüber hinaus sieht die Richtlinie für weitere Einwegkunststoffartikel Kennzeichnungsvorschriften auf der Verpackung oder auf dem Produkt selbst vor. Wir sehen Teile des Umsetzungsgesetzes kritisch, weil es in der Umsetzung sehr bürokratisch ist und weitere Belastungen für Verbraucher vorsieht. Daher haben wir ihm nicht zugestimmt.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS).
Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um Zustimmung, dass Deutschland sich weiterhin an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS, United Nations Mission in the Republic of South Sudan) beteiligt. Das gegenwärtige Bundestagsmandat endet am 31. März 2023. Daher haben wir über die Verlängerung des Einsatzes bis zum 31. März 2024 im Bundestag in erster Lesung debatiert. Die Mandatsobergrenze soll unverändert bei 50 Soldaten belassen werden. Das Mandat umfasst die Bereiche Schutz von Zivilpersonen, Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe, Beobachtungs- und Untersuchungstätigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte und die Unterstützung der Durchführung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Die erfolgreiche Umsetzung dieses (Schutz-)Mandats durch UNMISS bleibt für die Stabilisierung Südsudans und seine leidgeprüfte Zivilbevölkerung unverzichtbar.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer.
Das Mittelmeer bleibt eines der am stärksten befahrenen Seegebiete der Welt. Etwa ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Gleichzeitig wird die Sicherheit des Mittelmeeres sowohl von den anhaltenden Krisen in Nord- und Westafrika als auch von der regionalen Instabilität im Nahen Osten negativ beeinflusst. Deshalb haben wir in dieser Woche in erster Lesung über die von der Bundesregierung vorgeschlagene Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SG) im Mittelmeer bis 31. März 2024 beraten. Sea Guardian leistet einen aktiven und wichtigen Beitrag zur Sicherung der Südflanke der NATO, an dem sich Deutschland weiterhin beteiligen sollte. Die personelle Mandatsobergrenze der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten bleibt bei 550. Der Auftrag, einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels zu leisten, bleibt unverändert. Die Einsatzregeln von Sea Guardian sehen dabei zur Terrorismusabwehr im Extremfall auch weiterhin robuste Maßnahmen vor.