Die zurückliegende Plenarwoche war geprägt durch die Orientierungsdebatte zur allgemeinen Impfpflicht, dem Nachtragshaushalt der Ampel-Koalition, dem Gedenken an die Opfer der NS-Diktatur und der Situation an der ukrainischen Grenze.
Die intensiven Bemühungen der US-Administration und der NATO für eine starke gemeinsame Antwort auf Russlands aggressives Verhalten sind zu begrüßen. Die territoriale Integrität der Ukraine ist nicht verhandelbar. Die Uneinigkeit und das Zögern der Ampel-Koalition z.B. bei Unterstützungsleistungen für die Ukraine zur Selbstverteidigung dürfen das Verhältnis zu unseren Bündnispartnern nicht weiter belasten. Die SPD ist in der Frage des Verhältnisses zu Moskau gespalten und das erweist sich jetzt als Problem. Deutschland sollte im engen transatlantischen Schulterschluss eine tragende Rolle in der NATO anstreben und seinen Worten auch Taten folgen lassen. Unsere außenpolitische Glaubwürdigkeit hängt davon ab.
Die Ampel-Koalition setzt auch Deutschlands haushaltspolitische Glaubwürdigkeit leichtfertig aufs Spiel. Diese Woche soll der Nachtragshaushalt verabschiedet werden. Mit zweckgebundenen Kreditermächtigungen aus der Corona-Pandemie sollen teure Ampel-Versprechen finanziert werden. Solide, seriös und nachhaltig geht anders. Viele Verfassungsrechtler sind der Ansicht: Dieser Nachtragshaushalt ist nicht verfassungsgemäß. Deshalb ist es richtig, im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gegen diesen Haushalt vorzugehen, damit auch künftige Generationen finanzielle Spielräume haben.
„Nichts Genaues weiß man nicht.“ – So könnte das Motto der Ampel-Koalition lauten. Deutschland leidet unter der sogenannten Omikron-Welle. Die Infektionszahlen erreichen deutschlandweit immer neue Höchststände. Nur die Impfung bewahrt die Bevölkerung vor noch bedrohlicheren Zahlen auf Deutschlands Intensivstationen. In einem solchen Moment wäre politische Führung gefordert. Deshalb war es wichtig, im Rahmen der Orientierungsdebatte Klartext zu Impfkampagne, Impfpflicht und Impfregister zu reden.
Diese Woche hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einige Initiativen ins Parlament eingebracht:
Die deutsche G7-Präsidentschaft nutzen – in schwierigen Zeiten Führung zeigen.
Deutschland hat am 1. Januar 2022 die G7-Präsidentschaft übernommen. Die Erwartungen an Deutschland, sich aktiv und mit dem gesamten Instrumentenkasten – diplomatisch, humanitär, entwicklungspolitisch und militärisch – einzubringen und Fortschritte auf Basis der Beschlüsse des letzten G7-Gipfels in Cornwall zu erreichen, ist stetig gestiegen. Mit diesem Antrag wurden mehrere notwendige Forderungen an die neue Bundesregierung formuliert: Die bevorstehende G7-Präsidentschaft muss genutzt werden, um die G7 als Zusammenschluss demokratischer Staaten gegenüber den Anfeindungen und Angriffen autoritärer Staaten und Ideologien zu stärken. Von der Ampel wird erwartet, dass sie die G7 als Kern einer weltweiten „Allianz der Demokratien“ ausbaut und in diesem Sinne an die erfolgreiche G7-Präsidentschaft des Vereinigten Königreichs anknüpft.
Vermarktung regionaler Lebensmittel stärken – Agrarexporte ausbauen.
Die Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland erzeugt eine Bruttowertschöpfung von rund 194 Milliarden Euro im Jahr. Allein ein Drittel der Gesamtproduktion der deutschen Landwirtschaft – in der Regel verarbeitete und veredelte Nahrungsmittel und Ernährungsgüter – wird exportiert. 75 Prozent der Exporte gehen in EU-Mitgliedstaaten. Mit diesem Antrag wurden konkrete Forderungen an die Bundesregierung gerichtet, um den Absatz regionaler Agrargüter zu steigern, Agrarexporte zu stärken und die Exportmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen auszubauen. Der Gedanke dahinter ist die Schaffung einer nationalen Agrar-Marketingagentur. Diese soll die heimische regionale Agrarwirtschaft im In- und Ausland noch bekannter machen, Agrarmarketingagenturen der Bundesländer unterstützen und die Leistungen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft in Deutschland öffentlichkeitswirksam darstellen. Zudem soll der Agrarexport als wichtige Säule der Agrarwirtschaft anerkannt und unterstützt werden.
Saatgutvielfalt als Grundlage einer ausreichenden Welternährung sichern.
Mit weiterem Wachstum der Weltbevölkerung und unter den Bedingungen des Klimawandels gewinnt die Frage an Bedeutung, wie auch in Zukunft in ausreichendem Maße gesunde Nahrungsmittel nachhaltig produziert werden können. Bereits heute haben weltweit etwa drei Milliarden Menschen keinen Zugang zu gesunder Ernährung. Eine entscheidende Rolle bei der Bewahrung der biologischen Vielfalt des Saatguts und der unterschiedlichen Nutzpflanzen spielt der „Globale Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt“ (Global Crop Diversity Trust – GCDT). Der 2004 gegründete GCDT ist heute in Bonn ansässig und als Stiftung internationalen Rechts organisiert. Der Antrag der Unionsfraktion verfolgte das Ziel, den GCDT zu stärken und eine bessere Unterstützung dieses wichtigen Projekts durch die Bundesregierung sicherzustellen.
Des Weiteren wurden folgende Anträge im Bundestag beraten und verabschiedet:
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021).
In zweiter und dritter Lesung wurde der Gesetzentwurf der Ampelkoalition für einen zweiten Nachtragshaushalt 2021 verabschiedet. Die Koalition transferiert 60 Mrd. EUR an nicht genutzten Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2021 in den Energie- und Klimafonds (EKF). Anstatt geringere Schulden zu machen, wird damit ein Ausgabenpuffer für die nächsten Jahre geschaffen. Dieser Trick dient einzig der Geldbeschaffung; die Haushaltsmittel sollen für die nächsten Jahre kurzfristig geparkt und bei Bedarf verfügbar gemacht werden. Ziel der Ampel ist es, die Schuldenregeln des Grundgesetzes zu umgehen: Mittelabflüsse aus dem EKF werden zukünftig nicht mehr auf die für die Schuldenbremse relevante Kreditaufnahme angerechnet. Durch diese kreditfinanzierte Rücklagenbildung werden haushaltsverfassungsrechtliche Grundsätze wie das Jährlichkeitsprinzip, das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Haushaltsklarheit und -wahrheit in Frage gestellt.
Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes.
Der Zweite Nachtragshaushalt 2021 sieht eine unveränderte Nettokreditaufnahme von 240,2 Mrd. Euro vor – bei teilweiser Umleitung nicht genutzter Kreditermächtigungen. Nach der Normalregelung der Schuldenbremse des Grundgesetzes wäre im Jahr 2021 allerdings nur eine maximale Nettokreditaufnahme von 31,3 Mrd. Euro zulässig. Damit kommt es im Jahr 2021 zu einer Überschreitung der Regelgrenze nach Art. 115 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes um rund 208,9 Mrd. Euro. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag erneut mit Kanzlermehrheit die Ausnahme von der Schuldenbremse gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 und 7 GG beschlossen.
Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung.
Der Bundestag hat die Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung entschlossen, der sich aus Abgeordneten aller Fraktionen zusammensetzt. Der Parlamentarische Beirat hat die Aufgabe, Politik für kommende Generationen zu strukturieren, die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung parlamentarisch zu begleiten und Impulse in der Nachhaltigkeitsdebatte zu geben. Er kann sich an der Beratung von Gesetzentwürfen und anderen Vorlagen durch Gutachten beteiligen und verlangen, dass ein Mitglied der Bundesregierung an seinen Beratungen teilnimmt.
Jahreswirtschaftsbericht 2021.
Der Bundestag hat den Jahreswirtschaftsbericht beraten, den Bundeswirtschaftsminister Habeck im Parlament vorgestellt hat. In der Wirtschaftspolitik sind derzeit sowohl aktuelle, kurzfristige Herausforderungen (z.B. hohe Energiepreise, gestörte Lieferketten) als auch strukturelle Herausforderungen (z.B. Digitalisierung, Klimaschutz) zu bewältigen. Die Konjunktur- und Inflationszahlen entwickeln sich derzeit weiter nachteilig. Bisher stehen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz insbesondere die Klima- und Energiepolitik im Mittelpunkt. Es braucht darüber hinaus zügig neue wirtschaftspolitische Impulse für einen „Neustart“ der Wirtschaft nach Corona und einen anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwung. Insbesondere sollten dabei Unternehmen – vor allem des Mittelstands – gezielt entlastet werden.
Verlängerung des Bundeswehrmandats im Irak.
Der Bundestag hat die Verlängerung des Mandats für den Irak-Einsatz der Bundewehr (Anti-IS) verabschiedet. Dieser wichtige Einsatz muss fortgesetzt werden, um die Stabilisierung im Irak zu sichern, ein Wiedererstarken des IS zu verhindern und Versöhnung im Irak zu fördern. Ziel des deutschen Engagements im Irak ist es, durch einen vernetzten Ansatz zu einer umfassenden und nachhaltigen Stabilisierung der Region beizutragen. Der deutsche militärische Beitrag dient dazu – in Ergänzung des deutschen und internationalen Stabilisierungsengagements – Erreichtes abzusichern, Fortschritte auszubauen und Rückschritte insbesondere im Kampf gegen den IS zu verhindern. Es ist kritisch zu sehen, dass Syrien aus dem Einsatzgebiet der Bundeswehr herausgenommen wurde. Dennoch ist es richtig gewesen, dieses Mandat bis zum 31. Oktober 2022 zu verlängern. Die personelle Höchstgrenze verbleibt bei 500 Soldaten.