Die Sitzungswoche begann mit einer Gedenkstunde des Deutschen Bundestages aus Anlass des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Neben der Ansprache des Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble durfte sich der Deutsche Bundestag geehrt fühlen, mit Herrn Prof. Dr. Saul Friedländer einen Überlebenden des Holocausts als Gastredner zu hören. Er berichtete von seinen Erlebnissen und Erfahrungen aus dieser düstersten Zeit unserer Geschichte. Dies ging sehr unter die Haut. Es beeindruckt mich sehr, dass Herr Prof. Dr. Friedländer nach diesen Erfahrungen bereit war, vor dem Deutschen Bundestag zu sprechen. Dies zeigt in meinen Augen wahre Größe und Stärke.
Die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus ist Teil unserer nationalen Identität. Es gibt nicht mehr viele Zeitzeugen, die berichten können. Umso wichtiger ist die Aufgabe der Nachgeborenen: des Engagements von Eltern, Lehrern, Autoren, Künstlern, Wissenschaftlern, von Politikern Gedenkstätten, Museen und Dokumentationszentren.
Musikalisch begleitet wurde die Gedenkstunde von einem Streichquartett aus Prag, das Werke von Opfern des Nationalsozialismus, Erwin Schulhoff und Viktor Ullmann darbot. Direkt nach der Gedenkstunde wurde im Deutschen Bundestag eine dieses Thema begleitende Ausstellung eröffnet.
Empfehlung der Kohlekommission
Sehr intensiv und kontrovers diskutierten wir in einer ersten Runde den Bericht der Kohlekommission mit seinen Empfehlungen für die Politik. Hierzu werde ich in einem gesonderten Beitrag noch einmal eingehen. Soviel sei jedoch vorweg schon einmal erwähnt: Die Inhalte des Berichts sind eine Empfehlung, an die die Politik nicht gebunden ist. Sie muss sich natürlich intensiv mit ihnen auseinandersetzen. Der Politik muss es jedoch zugestanden werden, ggf. von einzelnen Punkten abzuweichen, wenn sie es für gesamtgesellschaftlich für geboten hält. Schließlich wird die Politik, insbesondere die Bundespolitik sämtliche Kritik bezogen auf den anstehenden Auswirkungen kommuniziert bekommen. Wichtig ist vor allem, dass die von der Empfehlung betroffenen Menschen nun Planungssicherheit erhalten. Das gilt für die Menschen in den Tagebaugebieten, die von Umsiedlungen betroffen sind und für die Menschen, die künftig an der Tagebaurandkante leben werden. Über die Abstandsflächen von der Bebauung bis zur Tagebaurandkante muss in diesem Zusammenhang noch mal gesprochen werden. Es geht auch um die Menschen, die mit ihrem Arbeitsplatz betroffen sind. Damit meine ich in erster Linie die Mitarbeiter von RWE, aber genauso die Mitarbeiter von Firmen, die ihre Aufträge aus dem Braunkohletagebau erhalten. Darüber hinaus die Planungssicherheit bezogen auf Energiesicherheit, Versorgungssicherheit, Netzstabilität und Preisstabilität unumgänglich. Als Wirtschaftsstandort muss die Versorgungssicherheit gewährleistet sein, da wir sonst unseren Wohlstand und die Entwicklung des Landes in Gefahr bringen. Insbesondere sind die Unternehmen aufgrund der hohen Sensibilität der Maschinen auf Netzstabilität angewiesen. Ausfälle müssen in diesem Zusammenhang vermieden werden. Und nicht zuletzt, bedarf es Preisstabilität, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht mit überhöhten Strompreisen belastet werden. Dann muss der Strukturwandel zielorientiert begleitet werden, damit die betroffenen Arbeitsplätze nachher durch neue Arbeitsplätze ersetzt werden und die Menschen ihre Zukunft sicher planen können. Und schließlich muss eine ordnungsgemäße Rekultivierung gewährleistet sein. Der Restsee wird im Kreis Heinsberg bzw. dem Stadtgebiet Erkelenz liegen. Es darf nicht sein, dass schließlich das Restloch nicht ordnungsgemäß verfüllt und hergerichtet wird. Wenn man bedenkt, dass es über 80 Jahre dauern wird, den Restsee zu füllen und das Wasser dazu in dieser Zeit vom Rhein hergeleitet werden muss, so sieht man, welches Ausmaß die Rekultivierung hat. All dies und sicherlich noch vieles mehr muss im Rahmen des Kohleausstiegs beachtet werden. Dies sollte ein erster Aufschlag sein. Weiteres wird folgen.
Jahreswirtschaftsbericht 2019
Darüber hinaus debattierten wird über den von der Bundesregierung vorgestellten Jahreswirtschaftsbericht 2019. Das auch im Jahr 2019 erwartete Wachstum der deutschen Wirtschaft geht vor allem auf die starke Binnenwirtschaft zurück, während die Außenwirtschaft wegen der global zunehmenden Unsicherheit (US-Schutzzölle, Handelskonflikt USA-China) weiter unter Druck gerät. Der deutsche Arbeitsmarkt befindet sich in einer stabilen Verfassung: Die Arbeitslosenquote von 5,2% ist auf dem niedrigsten Wert seit der Deutschen Einheit, während die Zahl der Erwerbstätigen einen neuen Rekordstand erreicht. Erfreulich ist auch, dass sich die öffentlichen Finanzen stabil entwickeln. Möglichkeiten für ein künftiges Wirtschaftswachstum sieht die Bundesregierung vor allem bei den Chancen, die sich mit der Digitalisierung und neuen Schlüsseltechnologien (z.B. der künstlichen Intelligenz) ergeben sowie in wachstumsfreundlichen und fairen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Jahresgutachten 2018/19 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwartet in seinem Jahresgutachten für 2019 ein moderates und positives Wachstum in Höhe von 1,5 Prozent sowie einen stabilen Arbeitsmarkt. Er erwartet vor allem infolge hoher Tarifabschlüsse kräftig steigende Löhne. Große Herausforderungen sieht er für unsere Volkswirtschaft auf internationaler Ebene aufgrund der ungewissen Zukunft der multilateralen globalen Wirtschaftsordnung (WTO-Krise, Handelskonflikte, Brexit), auf nationaler Ebene unter anderem aufgrund des demografischen Wandels.
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
Wir berieten in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum schnelleren Neubau und zur schnelleren Verstärkung von Stromleitungen. So soll etwa ein vorzeitiger Baubeginn bei zu erwartender positiver Genehmigungsentscheidung erfolgen können. Verfahrensschritte sollen in diesem Sinne auch parallel erfolgen können. Entschädigungszahlungen der Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken werden bei Mehrkosten von 108 Millionen Euro vereinheitlicht. Mit dem Gesetzentwurf verbunden ist eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Kompensation naturschutzrechtlicher Eingriffe in die Umwelt. Schließlich enthält der Entwurf Regelungen zur Einbindung von Erneuerbaren- und Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen (KWK) in Fällen, in denen der Kraftwerkseinsatz auf Intervention des Netzbetreibers kurzfristig notwendig wird (sogenannter Redispatch), womit eine Stabilisierung der Stromnetze erreicht werden kann.
Kultur in ländlichen Räume
Die Stärkung der Kultur im ländlichen Raum ist für die Union immer schon ein wichtiges Thema gewesen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns die Stärkung der Kulturarbeit außerhalb der Metropolen sowie die Angleichung der Lebensverhältnisse zum Ziel gesetzt. Mit dem vorliegenden Antrag unterstreichen die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD die Bedeutung dieses Ziels und wollen im Zusammenwirken mit den Ländern die kulturelle Infrastruktur und föderale Vielfalt in der Fläche erhalten und ausbauen. Wir sind überzeugt: Eine kulturelle Grundversorgung gehört zur regionalen Daseinsvorsorge, bei der insbesondere strukturschwache Regionen vor große Herausforderungen gestellt werden. Zu den Kernforderungen unseres Antrages zählen deswegen die Fortsetzung und Stärkung bereits erfolgreicher Programme wie des Denkmalschutzsonderprogramms, des Orgelsanierungsprogramms und der Programme der Kulturstiftung des Bundes. Darüber hinaus setzen wir uns für die gesamtdeutsche Ausweitung des Programms „Invest-Ost“, ein neues Zukunftsprogramm Kino und die Stärkung etwa von Bibliotheken oder soziokulturellen Zentren ein.
Brexit-Gesetz zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entfallen auch die EU-weiten Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nach den einschlägigen EU-Verordnungen. Das betrifft unter anderem Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Mutterschaft und Vaterschaft, aber auch Familien- und Rentenleistungen oder Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Damit im Falle eines ungeregelten Brexits für Deutsche im Vereinigten Königreich und Briten in Deutschland Rechtssicherheit besteht, hat der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf auf Initiative der Bundesregierung auf den Weg gebracht und in erster Lesung beraten.
Brexit-Steuerbegleitgesetz
Darüber hinaus haben wir in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der neben steuerlichen Fragen die Übergangsregelungen für Banken und Versicherungen nach dem Brexit regelt. Betroffen sind etwa Vorschriften des Umwandlungsteuer-, des Körperschaft- und des Einkommensteuerrechts. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält außerdem die Möglichkeit, Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich zu gestatten, ihr Bestandsgeschäft bis 2020 fortzuführen. Der Gesetzentwurf soll so die negativen Folgen des Brexits eindämmen und Rechtsklarheit schaffen.
HighTech-Strategie 2025
Die High-Tech-Strategie bestimmt die grundsätzliche Ausrichtung der deutschen Forschungs- und Innovationspolitik. Mit der erneuerten High-Tech-Strategie greift die Bundesregierung die Schwerpunkte „Gesundheit und Pflege“, „Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie“, „Mobilität“, „Stadt und Land“, „Sicherheit“ und „Wirtschaft und Arbeit 4.0“ als wichtige Zukunftsfragen auf. Im Rahmen dieser Ausrichtung sieht die Strategie auch Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sowie in die Innovationsförderung vor. Sie soll auf diese Weise dazu beitragen, die Menschen auf die bevorstehenden Veränderungen durch den technologischen Wandel vorzubereiten. Allein im Jahre 2018 hat die Bundesregierung über die High-Tech-Strategie 15 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung investiert. Die High-Tech-Strategie ist ein wichtiger Beitrag des Staates, damit unsere Produkte und Dienstleistungen auch zukünftig zur Weltspitze gehören.