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Der Haushalt 2019

    Home Allgemein Der Haushalt 2019
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    Der Haushalt 2019

    Allgemein | 14. September, 2018 | 0

    Der Bundeshaushalt 2019 wurde diese Woche von der Bundesregierung ins Parlament eingebracht.
    Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Haushaltsbeschlüsse: 

    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

    Die Bundesregierung sieht gegenüber 2018 einen Anstieg der Ausgaben um 4,1 % auf 29 Mrd. Euro vor, etwas mehr als die Hälfte dieses Anstiegs entfällt auf investive Ausgaben. Die Verkehrsinvestitionen steigen auch mittelfristig von 14,1 Mrd. Euro im Jahr 2018 auf über 15 Mrd. Euro

    in 2022. Zur Stärkung des Schienengüterverkehrs werden Bahn-Unternehmen von Trassenpreisen in Höhe von 350 Mio. Euro p.a. entlastet.

     

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

    Der Ausgaberahmen wächst gegenüber dem Soll von 2018 um 288 Mio. Euro auf 2,267 Mrd. Euro auf. Davon stehen 457 Mio. Euro für den Schwerpunkt der internationalen Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Damit können Maßnahmen in erheblichem Umfang zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern finanziert werden.

     

    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

    Die Bundesregierung sieht Gesamtausgaben von 6,245 Mrd. Euro vor, d.h. 226 Mio. Euro mehr als im Haushaltsrahmen 2018. Zur sozialen Flankierung des Strukturwandels in der Landwirtschaft stehen 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind 178 Mio. Euro Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der die landwirtschaftlichen Betriebe spürbar entlasten wird.

     

    Haushalt für Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt.

    Im Regierungsentwurf ist ein Ausgaberahmen von 3,097 Mrd. Euro vorgesehen, d.h. ein Ausgabenaufwuchs von 59 Mio. Euro. Enthalten sind darin auch das Budget der Staatsministerin für Kultur und Medien sowie der Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration. Traditionell ist die Beratung des Einzelplans der Bundeskanzlerin der Anlass für die politische Generaldebatte.

     

    Auswärtiges Amt.

    2019 soll der Ausgabenrahmen gegenüber dem Vorjahr um 122 Mio. Euro auf 5,573 Mrd. Euro steigen. Diese Mehrausgaben gehen wie schon im Vorjahr auf schwankende Beiträge an die Vereinten Nationen zurück, die turnusgemäß besonders hoch ausfallen. Zudem steigen wegen der anhaltenden internationalen Krisen die humanitären Ausgaben weiter an. Der Einzelplan des AA trägt mit rund 2,9 Mrd. Euro zur deutschen ODA-Leistung bei (ODA steht für „Official Development Assistance“ und meint die gesamte staatliche Entwicklungshilfe).

     

    Bundesministerium der Verteidigung.

    Der vorliegende Kabinettbeschluss sieht für 2019 Ausgaben in Höhe von 42,9 Mrd. Euro vor. Das ist ein Plus von 4,381 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr. Die NATO-Quote beträgt nach dem Regierungsentwurf im kommenden Jahr 1,31 %. Um die Bundeswehr zu modernisieren und NATO-Beschlüsse umzusetzen, sind auch in den Folgejahren deutliche Mittelaufwüchse erforderlich.

     

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

    Der Etat des BMZ, der fast vollständig auf die deutsche ODA-Quote anrechenbar ist, steigt 2019 gegenüber dem Soll 2018 um rund 280 Mio. Euro auf rund 9,7 Mrd. Euro. Schwerpunkt ist unter anderem die Fluchtursachenbekämpfung. Die ODA-Quote wird insgesamt stabilisiert.

     

    Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

    Das Kabinett hat für 2019 für das BMI ein Ausgaberahmen von 15,063 Mrd. Euro beschlossen. Gegenüber dem Ausgabensoll von 2018 ist dies ein Anstieg von 929 Mio. Euro. Auf den Bereich Innere Sicherheit entfällt mit 5,4 Mrd. Euro mehr als ein Drittel. Darin sind Personalmittel für rund 2.000 Mitarbeiter enthalten, damit wir in dieser Legislatur insgesamt 7.500 zusätzlichen Stellen für Sicherheitsbehörden des Bundes schaffen. Für das Baukindergeld sind im kommenden Jahr 570 Mio. Euro eingeplant. Für Zuschüsse zu Investitionen im Rahmen des Programms „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ werden von 2019 bis 2022 jährlich 50 Mio. Euro zusätzlich zum bisherigen Finanzplan zur Verfügung gestellt.

     

    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

    Der Ausgabenrahmen soll gemäß Kabinettbeschluss 2019 um 85 Mio. Euro auf insgesamt 877 Mio. Euro ansteigen. Im Wesentlichen handelt es sich um einen Verwaltungshaushalt mit einem hohen Anteil an Personalausgaben.

     

    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

    Gemäß Regierungsentwurf stehen 8,054 Mrd. Euro zur Verfügung, d.h. 61 Mio. Euro weniger als für die Soll-Ausgaben dieses Jahres. Der Finanzplanungszeitraum bis 2022 ist jedoch durch einen Aufwuchs von 700 Mio. Euro bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung gekennzeichnet. Für die Afrika-Initiative stehen 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Mio. Euro zur Verfügung. Mit weiteren 30 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 210 Mio. Euro werden 2019 die Ausgaben der Mittelstandsförderung im Bereich der Digitalisierung gestärkt.

     

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    Die Bundesregierung schlägt 2019 Ausgaben in Höhe von 10,305 Mrd. Euro vor, d.h. einen Anstieg gegenüber dem Soll von 2018 um 79 Mio. Euro. Für familienpolitische Leistungen sind 800 Mio. Euro mehr als im bisherigen Finanzplan vor allem für Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag bereitgestellt. 1,5 Mrd. Euro wurden für vielfältige Programme des BMFSFJ bereitgestellt. Für die prioritäre Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag „Kita (Gebühren und Qualität)“ wurde Vorsorge im Einzelplan Allgemeine Finanzverwaltung in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. € für die Jahre 2019 bis 2021 getroffen.

     

    Bundesministerium für Bildung und Forschung.

    Der Regierungsbeschluss sieht 2019 Ausgaben in Höhe von 18,1 Mrd. Euro vor. Der Anstieg gegenüber dem diesjährigen Ausgabenrahmen beträgt 529 Mio. Euro. In der mittelfristigen Finanzplanung sind insgesamt 1,1 Mrd. Euro zusätzlich für das BMBF vorgesehen. Damit soll schrittweise das Ziel erreicht werden, dass Staat und Wirtschaft bis zum Jahr 2025 zusammen 3,5 % des Bruttoinlandprodukts für Forschung und Entwicklung aufwenden.

     

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

    Der größte Einzelplan umfasst nach dem Regierungsbeschluss 144,206 Mrd. Euro, was gegenüber dem Soll von 2018 ein Anstieg von 5,026 Mrd. Euro bedeutet. Für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden im Haushaltsjahr 2019 zusätzlich zum Soll dieses Jahres 964 Mio. Euro veranschlagt, davon 545 Mio. Euro Verwaltungskosten. Die Maßnahme ist Teil der prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrags.

     

    Bundesministerium für Gesundheit.

    Gegenüber 2018 sind Mehrausgaben von 63 Mio. Euro vorgesehen, so dass als Ausgabenrahmen im kommenden Jahr 15,27 Mrd. Euro bereitstehen. Größter Posten ist der Bundeszuschuss zur Entlastung der Kassen von versicherungsfremden Leistungen, der seit 2017 bei 14,5 Mrd. Euro im Jahr festgeschrieben ist. Für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge stehen 55 Mio. Euro bereit.

    Baukindergeld

    Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung.

    Ab dem 18. September 2018 können bei der KfW Bankengruppe Anträge für das Baukindergeld gestellt werden. Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern.

    Zum Start sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist eines meiner zentralen Anliegen. Baukindergeld spielt hierbei eine besondere Rolle. Wir fördern damit gezielt junge Familien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen. Egal ob Neubau oder Bestand – wir unterstützen den Ersterwerb mit einem staatlichen Zuschuss von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr. Damit öffnen wir vielen Eltern und ihren Kindern die Tür zu den eigenen vier Wänden. Dies wird auch helfen, Altersarmut vorzubeugen.“

    Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt. Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 Euro, bei 2 Kindern 24.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 01. Januar 2018.

    Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist.

    Nach dem jeweiligen Landesbaurecht sind nur anzeigepflichtige Vorhaben förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 begonnen werden durfte. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein.

    Detaillierte Informationen zum Baukindergeld enthält das Merkblatt der KfW auf der Internetseite der KfW unter www.kfw.de/424.

    Berlin, Bundeshaushalt, Deutscher Bundestag, Haushalt 2019, MdB Wilfried Oellers

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