MdB Oellers äußert sich im Bundestag zum wegweisenden Reformpaket
Als Berichterstatter für Arbeitsrecht und Tarifautonomie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprach MdB Wilfried Oellers (CDU) heute im Deutschen Bundestag zum Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie. Das Gesetz, das die Grundlagen für die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50€ pro Stunde ab 2015 schafft, ist das Ergebnis von langen und intensiven Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen von CSU/CSU und SPD im Parlament. Mit diesem Gesetz haben sich insbesondere Arbeits- und Sozialpolitiker dafür eingesetzt, dass die Schieflage in der Arbeitswelt wieder begradigt wird und dass Arbeitnehmer vor schlechter Bezahlung geschützt werden. Den redlich handelnden Unternehmern wird so auch ein fairer Wettbewerb ermöglicht gegenüber denjenigen, die sich durch Dumpinglöhne unredlich einen Wettbewerbsvorteil verschafft haben. Hier geht es um die Anerkennung von Arbeit und um einen guten und gerechten Lohn. Dabei betont der hiesige Bundestagsabgeordnete Oellers die große Bedeutung der Stärkung der Tarifpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Denn es ist diese in Deutschland traditionell starke Sozialpartnerschaft, die für Wohlstand und Wachstum nach dem Krieg gesorgt hat und zu einem gut ausgebauten sozialen Sicherungssystem geführt hat. Diese Rahmenbedingungen haben sich in den letzten 20 Jahren durch Strukturwandel und Globalisierung verändert und es galt diese negative Entwicklung zu stoppen. Demnach spielt die im neuen Gesetz verankerte Mindestlohnkommission eine wichtige Rolle. Mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz, so Oellers in seiner Rede im Deutschen Bundestag, wird die „Anpassung des Mindestlohns in die Hände der Mindestlohnkommission und damit der Tarifvertragsparteien gelegt, da wo diese Aufgabe auch hingehört.“ Denn der Gesetzgeber soll das Tarifsystem stützen, die
Höhe der Löhne aber soll von den Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestimmt werden, so wie es das Tarifrecht vorsieht. Dabei hat die Kommission alle entscheidenden Umstände zu berücksichtigen, die zur Anpassung des Mindestlohns erforderlich sind. Der Gesetzgeber gibt nur beispielhaft und nicht abschließend Kriterien vor. Es ist daher auch Aufgabe der Mindestlohnkommission weitere Kriterien zur Beurteilung der Anpassung des Mindestlohns zu erarbeiten. Im Ergebnis muss demzufolge eine Gesamtabwägung erfolgen. Dabei hat die Mindestlohnkommisssion auch die Freiheit für bestimmte Branchen und Regionen Ausnahmeregelungen zu schaffen. Denn es muss gewährleistet sein, dass auf der einen Seite ein angemessener Lohn gezahlt wird und auf der anderen Seite berücksichtigt wird, dass der Lohn auch erwirtschaftet werden muss. Das kann in bestimmten Branchen und Regionen unterschiedlich sein. „Ich wünsche mir, dass die Kommission von dieser flexiblen Ausgestaltung ihrer Möglichkeiten nach Bedarf hinreichend Gebrauch macht und ihrer Verantwortung für die Entwicklung des Mindestlohns gerecht wird“, so Oellers. Dabei sei es auch richtig, dass die Entwicklung des Mindestlohns nicht fest an einen Tarifindex gekoppelt sei. Wilfried Oellers begrüßt daher, dass der Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach einer sofort einsetzenden Datenerfassung zur Evaluation Rechnung getragen worden ist. Beobachtung und Analyse zwecks frühzeitiger Erkennung von eventuellen Fehlentwicklungen sind im Gesetz eingeplant. „Es ist wichtig, dass die Datenerfassung sofort beginnt, damit die Auswirkungen des Mindestlohns bestmöglich erfasst werden“ sagt Oellers. Der Bundestagabgeordnete stimmt daher der Stellungnahme des Katholikenrats der Region Heinsberg insoweit zu, als dass auf die Notwendigkeit der kontinuierlichen Anpassung des Mindestlohns hingewiesen worden ist.
Fazit Oellers: „Die neuen gesetzlichen Regelungen gilt es nun mit Augenmaß und im Sinne aller umzusetzen.“