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Weitere Schritte in Richtung einer inklusiven Gesellschaft

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    Weitere Schritte in Richtung einer inklusiven Gesellschaft

    Allgemein | 22. April, 2021 | 0

    Deutscher Bundestag beschließt Teilhabestärkungsgesetz.

    Ich freue mich, dass wir noch in dieser Wahlperiode ein großes Gesetzespaket für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf den Weg bringen – das heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Teilhabestärkungsgesetz.

    In den hinter uns liegenden Verhandlungen konnten wir viele Verbesserungen in den Gesetzentwurf einbringen, die die Handschrift der Union tragen. Die folgenden möchten ich gerne besonders hervorheben:

    1. Erstmals schaffen wir im Behindertengleichstellungsgesetz einen Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen auf Begleitung durch einen Assistenzhund und Zutritt zu Einrichtungen und der Öffentlichkeit zugänglichen Anlagen wie Supermärkten, Restaurants und Arztpraxen. Und wir regeln die dazu gehörige Ausbildung und Zertifizierung. Dabei stellen wir eine einheitliche Verwendung der Bezeichnung Assistenzhund auch für Blindenführhunde sicher.
    2. Wir verbessern den Schutz vor Gewalt vor allem von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, indem wir die Träger von Reha- und Teilhabeleistungen insbesondere dazu verpflichten, Gewaltschutzkonzepte mit konkreten Maßnahmen wie z.B. Aufklärungs- und Präventionsangeboten und Beschwerdestellen zu entwickeln.
    3. Digitale Gesundheitsanwendungen werden in den Leistungskatalog der medizinischen Rehabilitation des SGB IX aufgenommen. Denn gerade in Zeiten wie diesen dürfen Gesundheitsschutz und digitaler Fortschritt Menschen mit Behinderungen nicht außen vorlassen.
    4. Wir machen das Budget für Ausbildung attraktiver: Künftig sollen auch Menschen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einem anderem Leistungsanbieter über das Budget für Ausbildung im Sinne eines „lebenslangen Lernens“ gefördert werden können. Dabei kann die an die Betriebe erstattungsfähige Ausbildung auch über die Mindestausbildungsvergütung hinausgehen.
    5. Angesichts der harten wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für viele Werkstätten fordern wir als Koalitionsfraktionen zudem in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, dass der Bund auch in diesem Jahr zugunsten der Integrationsämter auf einen Teil der Ausgleichsabgabe verzichtet, damit Rückgänge bei den Werkstattentgelten auch im Jahr 2021 angemessen kompensiert werden können; die Werkstattentgelte können so kurzfristig gesichert werden.
    6. Wir verbessern die Betreuung von Rehabilitanden in den Jobcentern, indem spezifische Förderleistungen von den Jobcentern auch neben einem Rehabilitationsverfahren erbracht werden können und die Koordinierung von Leistungen zwischen den Rehabilitationsträgern und den Jobcentern optimiert wird. Dabei stärken wir die Verbindlichkeit der Teilhabeplankonferenz für die Träger und die Entwicklung von Qualifizierungs- und Schulungsangeboten für die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter in den Jobcentern.
    7. Besonders freut es mich, dass wir es auch geschafft haben, eine Ansprechstelle für Arbeitgeber im Gesetz zu verankern. Diese soll als trägerunabhängiger Lotse Betriebe, die schwerbehinderte Menschen einstellen wollen oder beschäftigen, sensibilisieren, über die große und auch komplexe Palette an Fördermöglichkeiten informieren und bei der Antragstellung unterstütz Angesiedelt werden soll sie bei Integrationsfachdiensten oder anderen geeigneten Trägern wie den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Beratungsnetzwerken mit Wirtschaftsnähe. Damit helfen wir vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen – und wir helfen Menschen mit Behinderungen, den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt zu finden. Wir erwarten von diesem neuen Anreizinstrument einen kräftigen Schub zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt.

    Neben vielen weiteren Verbesserungen des Gesetzes sind das einige der Wichtigsten Punkte, mit der wir die inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wieder ein gutes Stück voranbringen. Mit einem Gesetz zur Barrierefreiheit werden wir diesen Weg noch in dieser Wahlperiode fortsetzen.

    Es gibt einige Punkte die ich persönlich ebenfalls gerne im Teilhabestärkungsgesetz gesehen hätte:

    1. Assistenz im Krankenhaus: Es ist dringend eine Regelung notwendig, wie die Begleitung für Menschen mit Behinderung in Krankenhäuser finanziert wird. Wir waren uns einig, dass das geregelt werden muss. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrend keine abschließende Einigung über die Finanzierung erzielt werden. Die Finanzierung dieser Assistenz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und damit von allen zu zahlen (mithin von den Trägern der Eingliederungshilfe) und nicht alleine von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung. Politisch war das leider jedoch nicht zu einen.
    2. Der Union war es wichtig, dass Assistenzleistungen zur Unterstützung der Ausübung eines Ehrenamtes leichter in Anspruch genommen werden können und nicht erst dann, wenn keine Unterstützung im Familien- und Freundeskreis erfolgen kann. Leider war auch das politisch nicht durchsetzbar.
    3. Um für Werkstattbeschäftigte die Probleme mit der Erhöhung des Grundbetrages zu beseitigen, die im Ergebnis nicht bei ihnen ankommt, hätte unsere Fraktion gerne die Erhöhung des Grundbetrages zu einer Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes gemacht. Dies wäre mit weiteren notwendigen Änderungen dann auch ungekürzt bei den Werkstattbeschäftigten angekommen. Die vereinbarte erneute Unterstützung aus der Ausgleichsabgabe für die Werkstätten zur Zahlung des Werkstattlohns an die Werkstattbeschäftigten hat nur eine einmalige Wirkung in dieser schweren Corona-Pandemie, ist aber keine grundlegende Lösung des Problems.

    Es bleibt also noch einiges zu tun. Insgesamt freue ich mich jedoch, dass wir mit dem Teilhabestärkungsgesetz wichtige weitere Schritte gehen, um die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft weiter voranzubringen.

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