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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 11. September, 2020 | 0

    In Krisenzeiten vertrauen die Bürgerinnen und Bürger der Union. Laut Prof. Renate Köcher vom Institut für Demoskopie Allensbach erstreckt sich dieses Vertrauen auch auf die Zukunftskompetenz. Der Union wird – vor allen anderen Parteien – am ehesten zugetraut, die richtigen Ideen für Deutschlands Zukunft zu entwickeln. Mit einer Fraktionsklausur am 2. September unter dem Motto „Jetzt. Zukunft.“ hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihren politischen Gestaltungsanspruch für die kommenden Monate bis zur Bundestagwahl und darüber hinaus eindrucksvoll untermauert.

    Klare Prioritäten und schnelle Investitionsentscheidungen sind die Grundlage für sichere Arbeitsplätze und einen leistungsfähigen Staat. Der Bundestag berät in dieser Woche das Investitionsbeschleunigungsgesetz (Beschluss im Koalitionsausschuss am 8.März). Das Ziel sind einfachere und schnellere Verfahren bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten (u.a. Raumordnung, Planfeststellung und Verwaltungsgerichtsbarkeit). Auf diese Weise werden Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkeit und der Investitionsstandort Deutschland gestärkt.

    Die Unionsfraktion dankt noch einmal allen Polizistinnen und Polizisten, die in der vergangenen Woche den Reichstag beschützt haben. Ihr großer persönlicher Einsatz war vorbildlich und verdient Respekt. Demonstrations- und Meinungsfreiheit sind ein hohes Gut, gerade in Pandemie-Zeiten. Gleiches gilt allerdings auch für den Schutz des Parlaments. Solche Angriffe auf unseren Rechtsstaat können nicht geduldet werden – egal ob von rechts oder von links wie aktuell in Leipzig.

     

    Investitionsbeschleunigungsgesetz.

    Der in erster Lesung beratene Gesetzentwurf knüpft thematisch an drei Gesetze zur Planungsbeschleunigung an, die bereits in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurden. Mit diesen Gesetzen wurden wichtige Voraussetzungen geschaffen, um Investitionen schneller und effektiver realisieren zu können. Um weitere Beschleunigungspotenziale zu heben sind u.a. Vereinfachungen im Raumordnungsrecht und bei der Genehmigung der Elektrifizierung von Schienenstrecken sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren vorgesehen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 8. März 2020 umgesetzt.

     

    Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes.

    Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung eine Regelung beraten, mit der die pandemiebedingte Aussetzung der strafbewehrten Insolvenzantragspflicht beim Insolvenzgrund der Überschuldung bis zum 31.12.2020 verlängert werden soll. Für Fälle, in denen die Unternehmen bereits in Zahlungsunfähigkeit geraten sind, soll die Antragspflicht hingegen am 1. Oktober 2020 wiederaufleben. Diese differenzierte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht war Gegenstand der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020.

     

    Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes.

    Mit dem in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf soll künftig in Fällen einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt die Benennung von Wahlbewerbern für die Bundestagswahl ohne die Durchführung von Versammlungen ermöglicht werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat soll in diesen Fällen durch Rechtsverordnung Abweichungen von den Bestimmungen über die Aufstellung der Wahlbewerber in Versammlungen zulassen dürfen. Voraussetzung ist die vorherige Feststellung des Wahlprüfungsausschusses, dass die Durchführung von Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerbern gänzlich oder teilweise unmöglich ist.

     

    Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

    Der Bundestag hat in erster Lesung die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beraten. Damit werden unter anderem die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Sie sind Bestandteil der vom Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossenen Maßnahmen. Zur Förderung des Umstiegs auf elektrische Antriebe sieht der Gesetzentwurf eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge vor. Die Steuerbefreiung gilt jedoch längstens bis 31. Dezember 2030. Bisher ist die zehnjährige Steuerbefreiung auf reine Elektrofahrzeuge beschränkt, die bis zum 31.  Dezember 2020 erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.

     

    Gesetz zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.

    Steuerabkommensbezogene Maßnahmen des G20/OECD Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) werden mit diesem in erster Lesung beratenen Gesetz umgesetzt. Derzeitige Regelungen in den vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen wurden insbesondere durch multinationale Konzerne zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerungen ausgenutzt.

     

    Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens.

    In erster Lesung hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz beraten, mit dem es überschuldeten Unternehmern und Verbrauchern ermöglicht wird, sich schneller aus der Insolvenz zu befreien. Der Zeitraum, in dem sie ihre Restschulden loswerden können, wird von sechs auf drei Jahre verkürzet. Die Geltung der Regelung für Verbraucher wird – wie im Koalitionsausschuss vom 2. Juni 2020 vereinbart – zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet. Die Regelung gilt für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden. Für Insolvenzverfahren, die schon seit dem 17. Dezember 2019 laufen, wird das derzeit sechsjährige Verfahren lediglich monatsweise gekürzt.

     

    Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz).

    Mit dem Gesetz, das das Parlament in erster Lesung beraten hat, soll die Leistungsfähigkeit der staatlichen Aufsicht vor allem in der Fleischwirtschaft gestärkt werden. Um gute Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit in der Fleischwirtschaft zu gewährleisten, wird die Kontrolldichte substanziell gesetzlich erhöht. Vorgesehen ist zudem ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Bereich des Kerngeschäfts Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten von Fleisch. Von diesem Verbot sind Unternehmen der Fleischwirtschaft, die in der Regel nicht mehr als 49 Personen beschäftigen, ausgenommen. Das Gesetz verpflichtet zudem zur Einführung einer elektronischen Arbeitszeitkontrolle. Außerdem werden zu Gemeinschaftsunterkünften mit direktem Bezug zum Arbeitsplatz branchenübergreifend Mindestanforderungen festgeschrieben.

     

    Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen.

    Mit dem in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf wird die zweite im Koalitionsvertrag verankerte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt. Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien steigt zum 1.Januar 2021 das Kindergeld um 15 Euro und beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Gleichzeitig werden die steuerlichen Kinderfreibeträge erhöht. Zur Freistellung des steuerlichen Existenzminimums sowie zum Ausgleich der kalten Progression werden der Grundfreibetrag angehoben und Eckwerte verschoben. Ebenfalls wird der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Absatz 1 EStG angehoben.

     

    Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz).

    Der Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf, mit dem die Behinderten-Pauschbeträge angepasst werden, beraten. Außerdem sollen verschiedene Steuervereinfachungen die Steuerpflichtigen mit einer Behinderung von Nachweispflichten und die Verwaltung von Prüfungstätigkeiten entlasten. Zudem wird der Pflege-Pauschbetrag von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro bei gleichzeitiger Umstellung der Systematik angehoben. Für die Pflegegrade 2 und 3 wird zukünftig ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag gewährt.

     

    Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz).

    Mit diesem in erster Lesung beratenen Gesetz soll der Digitalisierungsgrad der Krankenhäuser erhöht und deren technische Ausstattung modernisiert werden. Gleichzeitig werden Kliniken zukünftig noch besser darauf vorbereitet, Pandemien wie die Corona-Pandemie zu bewältigen. Über einen Krankenhauszukunftsfonds werden dafür notwendige Investitionen gefördert. Zudem sind Maßnahmen vorgesehen, um aufgrund des Coronavirus entstandene  Erlösrückgänge anteilig auszugleichen. Die Geltung eines Großteils der bisher zur Unterstützung von Pflegeeinrichtungen getroffenen Regelungen wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, gleiches gilt für die pandemiebedingte zeitliche Erweiterung des Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld von 10 auf 20 Arbeitstage. Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird im Jahr 2020 um jeweils weitere fünf Tage bzw. weitere zehn Tage für Alleinerziehende einmalig ausgeweitet.

     

    Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht.

    Der Bundestag hat in erster Lesung ein Gesetz beraten, mit dem anlässlich des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs insbesondere das Freizügigkeitsrecht angepasst wird. In der EU lebende britische Staatsangehörige und ihre Angehörigen werden danach trotz Verlust des Freizügigkeitsrechts in eingeschränkter Form weiterhin Aufenthaltsrechte genießen. Deutschen Studierenden und anderen BAföG-Berechtigten werden auch nach Ende des Übergangszeitraums für einen im Vereinigten Königreich bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt Leistungen nach dem BAföG gewährt werden können.

     

    Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesentark zu vereinfachen.

    Eltern werden von Bürokratie zu entlastet, indem bei zentralen Familienleistungen mit Zustimmung des Antragsstellers behördenübergreifende Datenaustausche ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf enthält ferner Anpassungen von querschnittlicher Relevanz für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.

     

    Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt.

    Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetz werden für die Rhein- und Binnenschifffahrt neue Bestimmungen in Hinblick auf Dämpfe aufgenommen. Die Regelungen folgen in ihrer Struktur den vorhandenen Bestimmungen zu den bisher geregelten Fällen (Abfälle, Waschwasser). Gleichzeitig sollen in der neuen Fassung weitere punktuelle Änderungen des bisher geltenden Rechts vorgenommen werden, die sich in der praktischen Umsetzung als notwendig erwiesen haben.

     

     

    Drittes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

    Mit der in erster Lesung anstehenden Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetz sollen 6 Prozent der deutschen EU-Direktzahlungen (1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik) für das Antragsjahr 2021 als Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER als 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik) umgeschichtet werden. Dies entspricht der Höhe der Umschichtung für das Antragsjahr 2020. Die umgeschichteten Mittel stehen den Ländern unter anderem für Maßnahmen der Agrarumweltförderung, wie dem Anlegen von Blühstreifen, sowie der Förderung des Öko-Landbaus zur Verfügung.

     

    Drittes Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen

    In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem notwendige Erweiterungen an EU-Verordnungen im Agrarmarktstrukturgesetz angepasst, um Marktstabilisierungsmaßnahmen in verschiedenen landwirtschaftlichen Sektoren (Verarbeitungskartoffeln, Blumen sowie Milch und Milcherzeugnisse) zu ermöglichen. Zusätzlich wird durch eine punktuelle Änderung des Weingesetzes die Gültigkeit von Genehmigungen für Rebpflanzungen verlängert. Dies ist aufgrund der Einschränkungen durch die Corona- Pandemie notwendig.

     

    Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen

    Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) infolge eine EuGH-Urteils angepasst, wonach die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI ein Verstoß gegen EU-Recht darstellen. Zudem werden vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie einige Klarstellungen in den vergaberechtlichen Rechtsverordnungen vorgenommen.

     

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen

    Mit dem in erster Lesung anstehenden Gesetzentwurf werden Vorgaben der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es soll die Einführung transparenter, diskriminierungsfreier und marktgestützter Beschaffungsverfahren für sogenannte nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen im Strombereich ermöglicht werden.

     

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen.

    In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag die Erhöhung bei zu Unrecht erfolgter Freiheitsentziehung den staatlichen Entschädigungsbetrag für immaterielle Schäden von 25 Euro auf 75 Euro pro Hafttag beschlossen. Die Entschädigungspauschale ist zuletzt im Jahre 2009 erhöht worden. Mit der Anhebung soll dem Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken angemessen Rechnung getragen werden. Die Entschädigungsleistungen sind von den Ländern zu tragen.

     

    Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.

    In zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz geschlossen, mit dem der Praxis missbräuchlicher Abmahnungen entgegengewirkt werden soll. Die geltenden Anforderungen an abmahnbefugte Wettbewerber und Verbände werden nachgeschärft und auf diese Weise der Kreis der Abmahnbefugten insgesamt eingeschränkt. Zugleich wird Abmahnvereinen mehr Transparenz abgefordert. Ein wesentlicher Ansatz ist zudem, finanzielle Anreize für lauterkeitsrechtliche Abmahnungen abzubauen.

     

    Zukunftstechnologie Künstliche Intelligenz als Erfolgsfaktor für ein starkes und innovatives Europa – Eine Stellungnahme zum Weißbuch KI der EU-Kommission.

    Mit dem Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz hat die Europäische Kommission ein Konzept vorgeschlagen, wie sie einerseits die Vorteile des Einsatzes von KI für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar machen will und andererseits auch den damit einhergehenden, möglichen Risiken begegnen will. Mit dem Antrag nimmt der Bundestag Stellung zu dem Weißbuch und unterstützt den innovationsfreundlichen, zukunftsgewandten Ansatz der Europäischen Kommission zum Umgang mit KI.

     

    Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag: Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2019.

    Der Deutsche Bundestag hat den Bericht des Petitionsausschusses beraten. Seit drei Jahren nimmt die Zahl der Petitionen wieder zu. Über 13.500 Bürgerinnen und Bürger nutzten 2019 die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Wie im vergangenen Jahr wurde mehr als ein Drittel der Petitionen über das Online-Portal eingereicht.

     

    Berufsbildungsbericht 2020.

    Der Berufsbildungsbericht fasst die Situation vor der Corona-Pandemie zusammen und beschreibt einen sehr robusten Ausbildungsmarkt in Deutschland. Gegen den Trend stieg die Zahl der Anfänger in der Berufsbildung um 0,9%. Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge ging im vergangenen Jahr um 1,2% zurück.

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