Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das die ganze Gesellschaft betrifft, schon heute leben rund 2,6 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Diese Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren noch deutlich ansteigen. Pflegekräfte verdienen Anerkennung, aber nicht nur das. Ihre Arbeitsbedingungen müssen besser und der Beruf attraktiver für Neueinsteiger werden.
Deshalb freut es mich, dass das Bundeskabinett die Mindestlöhne nun erstmals verbindlich für die gesamte Pflegebranche festgelegt hat. Die verabschiedete „Pflegearbeitsbedingungenverordnung“ setzt die Empfehlungen der paritätisch besetzten Pflege-Mindestlohnkommission um. Sie bringt für Pflege- und Pflegefachkräfte eine spürbare Erhöhung ihrer bisherigen Mindestlöhne.
Das ist ein gutes und notwendiges Signal für die Pflegekräfte, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, auch über die Corona-Krise hinaus.
Für Pflegehilfskräfte steigen die Mindestlöhne ab 1. Mai 2020 bis zum 1. April 2022 in vier Schritten auf bundesweit 12,55 Euro pro Stunde. Für qualifizierte Hilfskräfte mit einjähriger Ausbildung gilt ab 1. April 2021 ein Mindestlohn von 12,50 Euro (im Westen) oder 12,20 Euro (im Osten). Ab 1. April 2022 sind es dann in Ost und West 13,20 Euro. Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung erhalten ab dem 1. Juli 2021 bundesweit mindestens 15 Euro pro Stunde, am 1. April 2022 steigt der Mindestlohn auf 15,40 Euro.
Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigten in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben. In 2020 werden dies 5 Tage mehr Urlaub sein und im Jahr 2021 werden es 6 Tage sein.
Ich hoffe sehr, dass durch die beschlossenen Maßnahmen die gute Arbeit in der Pflege und Betreuung aufrechterhalten und ausgebaut werden kann.