Der Deutsche Bundestag hat eine Wahlrechtsreform beschlossen. Die Reform setzt an drei Stellschrauben an: 1. Bis zu drei Überhangmandate werden ausgleichslos bleiben. 2. Überhangmandate werden künftig teilweise mit Listenmandaten in anderen Ländern verrechnet. 3. Die Anzahl der Wahlkreise wird von derzeit 299 auf 280 reduziert. Die Anzahl der Listenplätze von 299 bleibt bestehen, sodass derWeiterlesen