60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner um mindestens die Hälfte ihrer Beiträge entlastet. Die übrigen werden um rund 300 Euro pro Jahr entlastet. Durch die Einführung eines Freibetrages in Höhe von rund 160 Euro ab dem 1. Januar 2020 ist dies möglich. Dieser Freibetrag kommt allen Betriebsrentnern zu Gute, anders als eine Freigrenze, die immerWeiterlesen