60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner um mindestens die Hälfte ihrer Beiträge entlastet. Die übrigen werden um rund 300 Euro pro Jahr entlastet. Durch die Einführung eines Freibetrages in Höhe von rund 160 Euro ab dem 1. Januar 2020 ist dies möglich. Dieser Freibetrag kommt allen Betriebsrentnern zu Gute, anders als eine Freigrenze, die immer zu Ungerechtigkeiten für die führt, deren Renteneinnahmen knapp über der Grenze liegen. Durch dieses Gesetz wird die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung und stärken damit die wertvolle zusätzliche Altersvorsorge. Der Gesetzesbeschluss zeigt zudem, dass die große Koalition auch Projekte erfolgreich abschließen kann, die nicht im Koalitionsvertrag stehen.
Hintergrund: Durch das sogenannte GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz werden die Betriebsrentnerinnen und -rentner in Höhe von 1,2 Milliarden Euro von Krankenversicherungsbeiträgen auf ihre Betriebsrenten entlastet. Diese Entlastung wird im Jahr 2020 vollständig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgeglichen. Im Jahr 2021 werden 900 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve finanziert, im Jahr 2022 werden es 600 Millionen Euro sein, und im Jahr 2023 werden 300 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve finanziert. Dies ist ein ausgewogener Kompromiss, der die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Blick behält.