Der Deutsche Bundestag schafft bei der Grundsteuer Planungssicherheit. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober die Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b), zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) sowie zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung beschlossen. „Was lange währt, wird endlich gut.“Weiterlesen