Der Deutsche Bundestag schafft bei der Grundsteuer Planungssicherheit.
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober die Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b), zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) sowie zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung beschlossen.
„Was lange währt, wird endlich gut.“ Die Kommunen haben jetzt Planungssicherheit für eine ihrer bedeutendsten Einnahmequellen. Bei den Verhandlungen zur Grundsteuerreform konnten wir wichtige Erfolge erzielen. So ermöglicht die Öffnungsklausel den Ländern, dass sie ihre eigenen Grundsteuergesetze erlassen können. Regionale Verwerfungen wie z. B. in Stadtstaaten und Flächenländern, Ballungszentren und ländlichen Räumen werden dadurch möglicherweise verhindert. Für Steuerpflichtige in Ländern, die diese Möglichkeit nutzen, konnte zudem vermieden werden, dass die Bürger zwei Erklärungen ausfüllen müssen: einmal zum Zwecke der Grundsteuer und einmal zur Berechnung des Länderfinanzausgleichs.
Weiterhin konnten wir einen Abschlag für Baudenkmäler bei der Steuermesszahl im Gesetz verankern. Damit wird den besonderen Eigenschaften von Denkmäler Rechnung getragen.
Wir wollen steigende Steuereinnahmen und damit einhergehende höhere Mieten vermeiden. Deshalb werden wir, bevor das neue Gesetz am 1. Januar 2025 angewendet wird, die Steuermesszahl noch einmal evaluieren und gegebenenfalls anpassen.
Auch hier zeigt das Gesetzgebungsverfahren, dass unsere Demokratie funktioniert. Ein Dank gilt auch der FDP und den Grünen, die sehr sachorientiert mitberaten und mit ihrer Zustimmung die umfassende Grundsteuerreform ermöglicht haben.