Tagesordnungspunkt 8:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Drucksache 18/910
Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Nächster Redner ist Wilfried Oellers für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wilfried Oellers (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag
(Heiterkeit bei der SPD)
für die Beseitigung von Missbrauch und ungewünschten Arbeitsbedingungen in Deutschland und ein guter Tag für die Tarifautonomie in unserem Land.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist es eben nicht!)
Mit der Aufnahme der Fleischbranche findet nunmehr eine weitere und damit die 14. Branche Einzug ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Damit wird ein weiterer bundesweiter Mindestlohn bzw. Mindeststandard geregelt.
Bei Zustimmung zum hier vorliegenden Gesetzentwurf gilt für die Fleischbranche ab dem 1. Juli 2014 ein bundeseinheitlicher Mindestlohn in Höhe von 7,75 Euro pro Stunde. Nach einer Anhebung des Mindestlohns ab dem 1. Dezember 2014 auf 8 Euro und einer weiteren Anhebung ab dem 1. Oktober 2015 auf 8,60 erreicht der Mindestlohn ab dem 1. Dezember 2016 einen Betrag in Höhe von 8,75 Euro.
Durch den am 13. Januar 2014 zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossenen Tarifvertrag wird damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro mehr als ein Jahr vor dem Stichtag 1. Januar 2017, ab dem der bundesweit einheitliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro auch für bis dahin noch gültige anderweitige tarifvertragliche Vereinbarungen gelten soll, überschritten.
Die aus dem Gesetzentwurf resultierende Aufnahme des vereinbarten Tarifvertrags der Fleischindustrie in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz hat insbesondere zur Folge, dass die Arbeitnehmer von ausländischen Subunternehmern, die in Deutschland arbeiten, ebenfalls die genannten Mindestlöhne und Mindeststandards zu erhalten haben. Damit wird ein zu Recht an den Pranger gestellter Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeitern aus Osteuropa unterbunden; denn eine solche Aufnahme erfolgt nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit dem Ziel, angemessene Mindestarbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen und faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Dies gilt bei der Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Betriebe einer Branche.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Durch den geschilderten Missbrauch geriet nicht nur die gesamte fleischverarbeitende Branche in Misskredit. Diese negativen Zustände hatten eine gewisse Strahlwirkung und damit auch Auswirkungen auf das fleischproduzierende landwirtschaftliche Gewerbe, das in dieser Diskussion zu Unrecht in einem Atemzug mit der Fleischwirtschaft genannt wurde.
Mit diesem Tarifvertrag haben es die Tarifvertragsparteien geschafft, Mindeststandards bundeseinheitlich festzulegen, um so zukünftig den geschilderten Missbrauch zu unterbinden.
All die genannten Gründe rechtfertigen die Empfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, um den negativen Eindrücken der Vergangenheit entgegenzuwirken.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Insbesondere ist bei diesem Gesetzentwurf zu berücksichtigen, dass es der ausdrückliche Wunsch der Tarifvertragsparteien ist, den beschlossenen bundeseinheitlichen Tarifvertrag in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen. Der Gesetzgeber sollte sich diesem ausdrücklichen Wunsch nicht entgegenstellen und damit die Tarifautonomie stärken.
Die gewünschte Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz stellt damit den letzten Schritt eines seit Frühjahr bzw. Sommer 2013 eingeleiteten Prozesses dar. Sie ist als wesentlicher Erfolg der Union anzusehen, die sich sehr für den Abschluss eines bundeseinheitlichen Tarifvertrags der Fleischbranche ausgesprochen hat.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vor allem aber ist diese Aufnahme ein deutlicher Erfolg für die Tarifautonomie. Sie stärkt damit die verfassungsrechtlich garantierte Tarifvertragsfreiheit, für die sich die Union stets eingesetzt hat. Dass nunmehr die 14. Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen wird, ist ein deutliches positives Signal in Richtung Tarifvertragsfreiheit. Diese positive Entwicklung sollte uns Anlass geben, die Tarifautonomie bei allen anderen anstehenden Entscheidungen weiter zu stärken.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Katja Mast [SPD]: Das machen wir ja mit den Tarifverträgen!)
Heute ist ein guter Tag für die Beseitigung von Missständen und für die Tarifautonomie in Deutschland. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten, dass noch viele weitere gute Tage für die Tarifautonomie und gegen Missbrauch in Deutschland folgen werden!
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)