Tagesordnungspunkt 8:
Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Höhere Löhne in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen absichern
Drucksache 18/795
Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Wilfried Oellers, CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wilfried Oellers (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! The Show Must Go On – so würde Freddie Mercury den Antrag der Linken kommentieren. Wenn Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst anstehen, muss dies wohl gleichzeitig wieder eine Debatte im Deutschen Bundestag nach sich ziehen.
(Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Wir haben Gewerkschafter dabei, Sie ja nicht!)
Dabei sollte doch inzwischen bekannt sein, dass das Parlament für Tarifverhandlungen nicht zuständig ist. Die erste Forderung im Antrag ist deswegen schon aus rein formellen Gründen abzulehnen. Nach unserer Verfassung liegt die Zuständigkeit für Tarifangelegenheiten bei den Tarifvertragsparteien. Tarifvertragspartei ist nicht das Parlament, sondern der Bund, vertreten durch den Bundesminister de Maizière, und die Kommunen, vertreten durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Es steht dem Parlament in diesem Zusammenhang nicht zu, Forderungen zu formulieren, geschweige denn anzunehmen oder zu akzeptieren, so wie es die Linken in ihrem Antrag tun.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Daher kann von dieser Stelle aus lediglich der Wunsch an die Tarifvertragsparteien geäußert werden, ein für beide Seiten angemessenes und akzeptables Ergebnis zu erzielen.
Die zweite Forderung im Antrag ist derart unsubstantiiert, dass sich eine Debatte hierüber erübrigt. Es verwundert schon sehr, dass mit dieser Forderung zwar das Ansinnen auf Sicherstellung der Kommunalfinanzen geäußert, aber nicht ein einziger Vorschlag unterbreitet wird.
Da mir das Thema Kommunalfinanzen als ehemaligem Ratsmitglied besonders am Herzen liegt, sei Folgendes erwähnt: Wir, die CDU/CSU-Fraktion, haben das Thema „Sicherstellung der Kommunalfinanzen“ schon längst aufgenommen. Offensichtlich scheinen die Linken das noch nicht registriert zu haben. Daher verweise ich auf die letzte Legislaturperiode und den Koalitionsvertrag.
In der letzten Legislaturperiode hat die CDU/CSU-Fraktion maßgeblich dazu beigetragen, dass die Kommunen mit der stufenweisen Rücknahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter eine erhebliche finanzielle Entlastung erhalten. Hierdurch werden die Kommunen nach dem Erreichen der 100-prozentigen Übernahme der Kosten ab 2014 um jährlich 5 Milliarden Euro entlastet.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Mit der Eingliederungshilfe werden wir eine weitere maßgebliche finanzielle Entlastung der Kommunen auf den Weg bringen, die die Kommunen im Ergebnis um weitere 5 Milliarden Euro jährlich entlasten wird. Dabei möchte ich das Thema Eingliederungshilfe nicht nur als finanzielle Entlastung der Kommunen verstanden wissen, sondern an dieser Stelle insbesondere die Neuregelung der Teilhabe von behinderten Menschen durch das beabsichtigte Bundesteilhabegesetz als einen wesentlichen Bestandteil des Gesetzes erwähnen.
Darüber hinaus werden Länder und Kommunen hinsichtlich der Kosten für Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen zusätzlich finanziell unterstützt. Die Länder werden hierzu in der laufenden Legislaturperiode um 6 Milliarden Euro entlastet. Es wird daher Aufgabe der Länder sein, diese Entlastung an die Kommunen weiterzugeben und nicht etwa zur Konsolidierung der Länderhaushalte zu verwenden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Die genannten Maßnahmen sind prioritäre Maßnahmen, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen. Hieran sieht man deutlich, dass wir, die CDU/CSU-Fraktion und auch die Regierungskoalition, längst auf dem Weg sind, die Kommunen finanziell weiter zu entlasten. Man sieht auch, welche große Bedeutung wir der finanziellen Entlastung der Kommunen beimessen. Hierzu bedarf es keiner Aufforderung durch die Linken.
Weiter weise ich darauf hin, dass der Bund für allgemeine Gesetzesinitiativen zur Sicherung der Kommunalfinanzen – so fordert es die Linke in ihrem Antrag – ebenfalls nicht zuständig ist, da dies Aufgabe der Länder ist. All dies zeigt deutlich, dass Sie mit Ihren Forderungen lediglich eine Showveranstaltung initiieren wollen, frei nach dem Motto: The Show Must Go On.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Bezüglich der Forderungen im Antrag der Linken fasse ich abschließend wie folgt zusammen: Beide Forderungen richten sich an das nicht zuständige Gremium. Die erste Forderung missachtet zudem die Grundsätze der Tarifautonomie und damit die Verfassung. Die zweite Forderung ist schlichtweg unsubstantiiert. Beide Forderungen sind damit abzulehnen, da sie eklatante Fehler bzw. Mängel aufweisen. In der Schule würde man dazu sagen: Thema verfehlt, Prüfung nicht bestanden!
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)