22. August 2013
Rheinische Post, Lokalteil Erkelenz
Erkelenzer Land. Einen Monat vor der Bundestagswahl beginnt diese schon: mit der Briefwahl. Die kann jetzt bei den Kommunen beantragt werden. Ab Samstag bringt die Post die Wahlbenachrichtigungskarten.
Über das Internet können ab sofort Briefwahlunterlagen angefordert werden, um in Erkelenz, Hückelhoven, Wegberg sowie Wassenberg schon vor dem 22. September seine zwei Stimmen für den neuen Bundestag abzugeben. Alle vier Städte machen darauf auf ihren Internetseiten aufmerksam. Die Wählerverzeichnisse wurden am vergangenen Sonntag aufgestellt, so dass jetzt die Wahlbenachrichtigungskarten produziert werden können. Ab morgen sollen sie regionweit per Post verschickt und ab Samstag zugestellt werden.
In Erkelenz leben derzeit 34 660 Wahlberichtigte und beispielsweise in Hückelhoven rund 28 500, die älter als 18 Jahre sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Sie können am 22. September eines der Wahllokale aufsuchen, oder zuvor Briefwahl machen. „Erkelenz hatte bei der vergangenen Bundestagswahl etwa 5500 Briefwähler“, berichtet Hans-Willi Bongartz vom Haupt- und Wahlamt. „Die Tendenz zu mehr Briefwählern ist schon länger zu beobachten, und so gehen wir von erneut mehr Briefwählern aus – die ersten waren schon da.“ Die noch zwei Wochen dauernden Schulferien würden dieser Entwicklung wohl nicht entgegenstehen.
Gewählt werden können acht Direktkandidaten (Wilfried Oellers, CDU; Norbert Spinrath, SPD; Linus Kester Stieldorf, FDP; Hans Josef Dederichs, Grüne; Ayten Kaplan, Die Linke; Katharina Lenzen, Piraten; Heiko Glowka, NPD; Hermann Navel, AfD) sowie 22 Parteien. Im Erkelenzer Bürgerbüro sind bereits ein Wahlbereich abgetrennt und Wahlkabinen aufgebaut worden. „Der Arbeitsplatz ist bereits besetzt, so dass auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte die Briefwahl getätigt werden kann. Dazu ist dann jedoch der Personalausweis mitzubringen“, erklärt Bongartz. Beendet wird die Briefwahl-Möglichkeit am Freitag, 20. September, um 18 Uhr. Danach ist sie nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich. Für alle Kommunen gleichermaßen gültig und noch wichtig zu wissen ist vorher, sagt Bongartz: „Wer bis 1. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte das Wahlamt seiner Stadt anrufen.“