Rückblick der Woche

Aktuelle politische Lage
Die Demonstrationen des vergangenen Wochenendes zeigen deutlich: Viele junge Menschen haben das Gefühl, dass ihre Sorgen und Erwartungen nicht ausreichend gehört werden. Dabei geht es um weit mehr als einzelne politische Forderungen. Es geht um die grundlegende Frage, wie ihre Zukunft aussehen wird.
Junge Menschen fragen sich, wie sie Schule, Ausbildung oder Studium erfolgreich absolvieren und gleichzeitig ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Hinzu kommen Herausforderungen bei der psychischen Gesundheit sowie die Frage, welche Perspektiven Ausbildung und Studium in einer zunehmend von Künstlicher Intelligenz geprägten Arbeitswelt bieten.
Gleichzeitig blicken viele mit Sorge auf die großen Herausforderungen unserer Zeit. Die heute 20-Jährigen sollen im Jahr 2040 sagen können, dass sie stolz auf Deutschland sind.
Stolz auf ein Land, das Freiheit und Sicherheit verbindet. Ein Land, in dem man sich ein eigenes Zuhause schaffen, eine Familie gründen, ein Unternehmen aufbauen und durch eigene Leistung erfolgreich sein kann. Der Staat soll dabei nicht bevormunden, sondern ermöglichen. In einer immer älter werdenden Gesellschaft müssen wir aufgrund steigender Kosten unsere Gesundheits-, Pflege-, und Rentensysteme fit für die Zukunft machen. Einige Maßnahmen dafür sind umgesetzt, weitere folgen.
Für mehr Generationengerechtigkeit brauchen wir mutige Reformen. Wir setzen einen klaren Kurs für Freiheit, Sicherheit und die Chancen der nächsten Generation. Das Aufstiegsversprechen müssen wir erneuern. Nur so gewinnen wir das Vertrauen junger Menschen zurück und sichern die Zukunft unseres Landes.
Andererseits erleben wir, wie Chaoten friedliche Proteste dafür missbrauchen, die Basis unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung anzugreifen. In Köln, Frankfurt und Berlin kam es zu erschreckenden Gewaltszenen. Statt friedlich ihre Meinung zu äußern, griffen Gewalttäter diejenigen an, die unser aller Sicherheit schützen: unsere Polizisten.
Allein in Frankfurt wurden über 100 Einsatzkräfte verletzt. Wer Polizisten angreift, greift Menschen an, die für unseren Rechtsstaat einstehen. Deswegen ist unsere Haltung unmissverständlich: Wir stehen an der Seite unserer Polizei. Sie verdient nicht nur unseren Dank, unseren Respekt und unsere Anerkennung, sondern auch den entschlossenen Rückhalt von Politik und Gesellschaft. Es wurden Autos demoliert, beschmiert und ganze Ladenstraßen verwüstet und in Angst und Schrecken versetzt. Diesen Gewaltzug gegen unsere Gesellschaft und unsere Art zu leben werden wir nicht akzeptieren.
Die Bundesregierung setzt wichtige wirtschafts- und außenpolitische Prioritäten. Mit der Asien-Reise des Bundeskanzlers nach Japan, Singapur und Südkorea stärken wir strategische Partnerschaften, erschließen neue Handelsmöglichkeiten, diversifizieren Lieferketten und reduzieren einseitige Abhängigkeiten. Auch der jüngste Investitionsgipfel setzt ein wichtiges Signal: Unser Land braucht mehr private Investitionen, um die Modernisierung voranzutreiben, Arbeitsplätze zu sichern und Wohlstand zu schaffen. Zugleich richten sich in diesen Tagen unsere Blicke nach Washington: Die US-Zwischenwahlen in der vergangenen Woche betreffen auch unsere Interessen. Umso wichtiger sind verlässliche transatlantische Beziehungen, ein starkes Europa, aber auch breitere internationale Partnerschaften.
Schwerpunkte der Sitzungswoche
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen.
Wer einem anderen Menschen heimlich K.-o.-Tropfen verabreicht, nutzt dessen Ahnungslosigkeit niederträchtig aus und nimmt ihm jede Möglichkeit sich zu wehren. Mit der 2./3. Lesung zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen haben wir eine Schutzlücke geschlossen, die nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofes 2024 offenbart wurde. K.-o.-Tropfen sind im Körper meist nur wenige Stunden (oft nur 6 bis 12 Stunden) nachweisbar, wodurch die Beweisführung oft gehemmt und die Strafverfolgung erheblich erschwert wird. Umso wichtiger ist es, dass wir das in unserer Macht stehende tun, um die Opfer zu schützen und die Täter konsequent zur Verantwortung ziehen. Wer K. -o. – Tropfen einsetzt, um Menschen zum Opfer schwerer Sexual- oder Raubstraftaten zu machen, muss künftig mit mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Wir stehen an der Seite der Opfer und sorgen dafür, dass die besondere Gefährlichkeit solcher Taten strafrechtlich angemessen berücksichtigt wird.
Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz).
Die soziale Pflegeversicherung (SPV) steht angesichts steigender Ausgaben und der demografischen Entwicklung vor großen Herausforderungen: Bereits heute übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, obwohl der Beitragssatz zuletzt zum 1. Januar 2025 angehoben wurde. Der ausgeprägte Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen führt aktuell und zukünftig zu einem steigenden Bedarf an pflegerischer Versorgung und setzt die SPV unter erheblichen finanziellen Druck.
Mit diesem Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde, wird das Ziel verfolgt, die Finanzierungsgrundlagen der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren und dabei eine bürgernahe Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in der Stadt und auf dem Land mit effizienten und nachhaltigen Versorgungsstrukturen weiterhin sicherzustellen. Die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen dienen u.a. der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und wirken damit auch auf der Ausgabenseite. Sie umfassen insbesondere die Stärkung von Prävention und Rehabilitation, die Einführung einer regelhaften Dynamisierung erst ab dem 1. Januar 2029, die präventionsorientierte Fokussierung der Leistungen bei Pflegegrad 1, die Korrektur der nicht-intendierten Folgen der sogenannten „Flexi-Rente“, die Begrenzung des Anstiegs der Verwaltungskostenerstattung der Pflege- an die Krankenkassen, die Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen auf den Zeitraum 2035 bis 2039. Die Maßnahmen auf der Einnahmenseite umfassen insbesondere das Nachvollziehen der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der SPV um 300 Euro pro Monat, die Anhebung des Beitragszuschlags kinderloser Mitglieder der SPV, die Erhebung eines Beitragszuschlags für die Mitversicherung von Ehepartnern, sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt, die Verbeitragung von geringfügiger Beschäftigung (sogenannte Minijobs).
Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze.
Mit der Reform der Fahrschulausbildung, die wir in 2./3. Lesung verabschiedet haben, wird der Führerscheinerwerb bezahlbarer und moderner gestaltet werden, ohne dabei Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen. Hierzu sollen Verbesserungen für Fahrschüler umgesetzt werden, etwa durch eine effizientere Gestaltung des Theorieunterrichts. So soll dieser künftig auch in digitaler Form absolviert werden können. Die praktische Ausbildung in der Fahrschule soll durch die sog. Laienausbildung ergänzt werden. Diese soll ermöglichen, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, z. B. den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Auch Fahrschulen sollen deutlich entlastet werden, vor allem durch den Rückbau bürokratischer Hürden. Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten sollen künftig reduziert sowie die Fortbildung von Fahrlehrern vereinfacht werden. Durch diese und weitere Maßnahmen sollen die Kosten für den Führerschein deutlich gesenkt werden.
Gesetz zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Mit dem in 2./3. debattierten und abgestimmten Gesetz zur Stärkung der Elektromobilität schaffen wir Kontinuität und Planungssicherheit für Kommunen und Nutzer von Elektromobilität. Zentrale Änderung im Rahmen der Novellierung ist daher neben der Verlängerung bzw. Teilentfristung der Bevorrechtigungen bis 31.12.2035 die Erweiterung des Anwendungsbereichs. Gerade mit Blick auf Nutzfahrzeuge und Busse besteht ein großer Bedarf, die Kennzeichnung und Bevorrechtigungen einheitlich festzulegen. Dies unterstützt die Elektrifizierung und den Markthochlauf dieser Fahrzeugklassen.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes.
Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes wird die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen eingeführt. Darüber hinaus haben wir mit einem Änderungsantrag insbes. das Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 1. Januar 2027 auf den 1. Oktober 2027 verschoben und werden nun die inhaltliche Überarbeitung dieses Gesetzes weiterführen. Ziel der verpflichtenden Videoüberwachung sind die Sicherstellung des Tierschutzes beim Schlachten und die Verbesserung der Kontrollen der zuständigen Behörden der Länder. Dabei geht es insbesondere um die ordnungsgemäße Betäubung vor der Schlachtung, aber auch um die Entladung, Unterbringung und Zuführung zur Betäubung. Die Kontrolle von Schlachteinrichtungen erfasst bisher regelmäßig nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume. Mit der Videoüberwachung können im Fall von Unregelmäßigkeiten auch vorausgehende Zeiträume kontrolliert und relevante Ereignisse dokumentiert werden. Die Regelung betrifft insbesondere die großen Schlachtbetriebe, in denen 90 % der Schlachtungen stattfinden. In kleineren Schlachteinrichtungen kann die Videoüberwachung angeordnet werden, wenn es konkrete Hinweise auf Tierschutzverstöße gibt. Vorgesehen ist zudem eine Übergangsfrist von einem Jahr.
Antrag zur Weltklimakonferenz in Antalya – Klimaschutz als Zukunftsinvestition und Wettbewerbsfaktor.
Zur Weltklimakonferenz in Antalya wurde von der Koalition einen Antrag zur direkten Abstimmung eingebracht, der sich mit dem Klimaschutz auf internationaler Ebene auseinandersetzt. Der Antrag beinhaltet Forderungen für die anstehenden Verhandlungen auf der COP 31 in Antalya, bei denen Deutschland als Teil des Verhandlungsteams der EU auftritt. Hierzu gehört etwa, dass sich die Bundesregierung für eine internationale Ausweitung einer wirksamen CO₂‑Bepreisung einsetzt, dass sie klimapolitische Allianzen mit anderen Staaten schmiedet, Klimaanpassung vorantreibt und für eine breitere Geberbasis bei der Klimafinanzierung wirbt. Dabei wird ein besonderer Fokus auf den globalen Klimaschutz einerseits und wirtschaftliche Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand andererseits gesetzt.
Gesetzentwurfs zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen.
Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs in erster Lesung soll die Finanzierung der Autobahn GmbH des Bundes langfristig verlässlicher und flexibler ausgestaltet werden. Kernstück ist, der Autobahn GmbH des Bundes die Einnahmekompetenz für einen Teil der Lkw-Maut zu geben und ihr begrenzt die Aufnahme von Krediten zu ermöglichen.
Ziel ist es, Flexibilität und Planungssicherheit zu schaffen. Investitionen in Erhalt, Modernisierung und Ausbau der Bundesfernstraßen werden stärker von den jährlichen Haushaltszyklen entkoppelt und die Planungssicherheit für mehrjährige Infrastrukturprojekten erhöht.
Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen.
Zudem haben wir die Abschaffung des Papierbons das erste Mal im Plenum beraten. Der Entwurf setzt eine Reihe von Maßnahmen in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung um, insb. im Zusammenhang mit Kasseneinnahmen. Dazu zählen u.a. die Einführung einer Kassenpflicht ab 100.000 Euro Jahresumsatz und die Ausweitung der selbständigen Ermittlungskompetenz von Finanzbehörden bei Sachverhalten im Zusammenhang mit der Fälschung technischer Aufzeichnungen. Es soll eine digitale Belegbereitstellungspflicht eingeführt werden, im Gegenzug entfällt die papierhafte Belegausgabepflicht vollständig zum 1. Januar 2028. Um unnötige Bürokratie und Aufwand zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf sowohl Befreiungsmöglichkeiten in Einzelfällen als auch allgemeine Befreiungen durch eine BMF-Verordnung vor.


