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Rückblick der Woche

· Wilfried Oellers

Wilfried Oellers an einem Sitzungstisch mit Mikrofonen, den Blick auf sein Smartphone gerichtet

Aktuelle politische Lage

In vergangenen Sitzungswoche haben wir uns am 7. Oktober an den terroristischen Überfall der Hamas auf Israel, an die Ermordung jüdischer Menschen und an das Leid der Geiseln und ihrer Angehörigen vor drei Jahren erinnert. Heute muss klarer sein denn je: Jüdisches Leben muss sicher sein – in Israel und in Deutschland. Antisemitismus muss mit aller Kraft bekämpft werden.

Das gilt auch für die politische Zusammenarbeit. Wer jüdisches Leben schützen will, muss klare Grenzen ziehen. Parteien, die ein ungeklärtes Verhältnis zum Antisemitismus oder auch zur Arbeit unserer Sicherheitsbehörden haben, dürfen keine Regierungsverantwortung tragen.

Am 3. Oktober feierten wir den Tag der Deutschen Einheit. Wir feiern, was wir gemeinsam erreicht haben: Freiheit, Einheit und Selbstbestimmung. Diese Werte machen unser Land aus. Sie verdienen unseren Einsatz. Denn Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss geschützt werden, gegen Extremismus, politische Gewalt und Menschenfeindlichkeit – von rechts wie von links. Einheit heißt deshalb mehr als ein gemeinsamer Staat: Sie heißt, gemeinsam frei zu sein, Verantwortung zu übernehmen und unsere demokratische Ordnung zu schützen. Das tun wir konsequent – gerade in aufgeregten Zeiten wie diesen.

Vor uns liegen weiter viele Herausforderungen, viel Arbeit ruft. Aber es gibt auch erste positive Signale aus der Wirtschaft. Die Wirtschaftsforschungsinstitute heben ihre Prognosen für das Wirtschaftswachstum in diesem Jahr von 0,6% auf 1,3% an. Der Geschäftsklimaindex ist leicht angestiegen, die deutschen Exporte haben einen positiven Wachstumstrend, wir haben sogar 52% mehr Start-Up-Gründungen als im Vorjahr.

Die Migrationszahlen entwickeln sich weiter deutlich rückläufig. Im September 2026 wurden 5.276 Asylerstanträge registriert, das ist der niedrigste Septemberwert seit 2012 und etwa 70% weniger als noch im September 2024. Der Kurswechsel wirkt, aber wir dürfen jetzt nicht nachlassen. Unser Ziel bleibt, irreguläre Migration dauerhaft zu begrenzen und die Kontrolle darüber zu behalten, wer nach Deutschland kommt und wer bleiben darf.

Im Deutschen Bundestag haben wir in der abgelaufenen Woche einmal mehr gezeigt, dass wir unser Land weiter voranbringen wollen – mit insgesamt 24 Gesetzen in 1. Lesung: vom Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz bis hin zu weiteren Maßnahmen für den Bürokratierückbau.

Schwerpunkte der Sitzungswoche

Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrecht.

Neue Produkte brauchen moderne Haftungsregeln. Mit dem in 2./3. Lesung beschlossenen Gesetz bringen wir das Produkthaftungsrecht ins digitale Zeitalter und beziehen Software und KI ausdrücklich mit ein. Wer ein fehlerhaftes Produkt auf den Markt bringt, muss dafür einstehen – egal ob der Fehler in einem Bauteil oder im Code steckt. Zugleich achten wir darauf, dass Haftung nicht zum Innovationshemmnis für unsere Unternehmen wird. Wir setzen die europäischen Vorgaben zielgenau um, schützen Geschäftsgeheimnisse bei der Offenlegung von Beweismitteln und nehmen nicht-kommerzielle Open-Source-Software von der Haftung aus. So schaffen wir Rechtssicherheit, ohne Entwicklung und Einsatz neuer Technologien unnötig auszubremsen.

Gesetz zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte.

Mit dem Abschluss des Gesetzes zum Austausch von Informationen über den Handel mit Kryptowerten stärken wir die Datengrundlage der Finanzverwaltung für Krypto-Sachverhalte, ohne materiell neue Steuern einzuführen. Es dient der Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung und der Förderung der Steuerehrlichkeit. Zudem ist das Vorhaben international anschlussfähig. Deutschland setzt auf einen OECD-/G20-basierten Standard und vermeidet nationale Alleingänge. Der automatische Austausch soll mit einer Vielzahl relevanter Staaten erfolgen und grenzüberschreitende Ausweichgestaltungen erschweren. So versetzen wir die Finanzverwaltung in die Lage, Krypto-Transaktionen besser zu prüfen.

Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung.

Mit dem in erster Lesung beratenen Gesetz zur Stärkung der Frühkindliche Bildung wollen wir erreichen, dass alle Kinder die Schule erfolgreich beenden und ihre berufliche Laufbahn gelingt. Wir haben erkannt, dass wir viel stärker bei der frühkindlichen Bildung ansetzen müssen. Das Gesetz wird bundesweit verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstands-Erhebungen spätestens für vierjährige Kinder einführen. Wird Bedarf festgestellt, soll verpflichtend eine individuelle Förderung erfolgen. Unser Ziel ist: Wer eingeschult wird, kann deutsch sprechen und dem Unterricht folgen. Das Aufstiegsversprechen muss wieder gelten.

Kitas mit vielen Kindern in schwierigen Lebenslagen sollen nicht alleingelassen werden: Sie sollen besondere Unterstützung erhalten. Erfahrungen aus dem von der Ampel beendeten Sprach-Kita-Programm greifen wir wieder auf. Es soll erstmals einen verbindlichen Fachberatungsschlüssel geben. Der Bund will die Länder bei der Umsetzung bis 2034 finanziell in erheblichem Umfang unterstützen.

Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe setzen.

Mit dem in erster Lesung debattierten Gesetzentwurf setzen wir die Vereinbarung zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten der Länder um. Im Wesentlichen ist folgendes vorgesehen: Die Bildungsassistenz (in Schule und Kita) soll zukünftig durch Gruppenangebote, die mit dem so genannten „Pooling“ vergleichbar sind, geleistet werden. Bedarfsgerecht können weiterhin Einzelassistenzen eingesetzt werden, sofern ein individueller Betreuungsbedarf besteht. Familien mit Unterstützungsbedarf werden künftig vorrangig an niedrigschwellige kommunale Infrastrukturangebote wie Familienzentren, Erziehungs- und Familienberatungsstellen und Elternkurse verwiesen. Erst wenn die Angebote vor Ort nicht mehr ausreichen, soll eine individuelle Einzelfallbetreuung durch das Jugendamt erfolgen. Zudem soll die Nutzung von Kindertagesstätten durch Familien mit Unterstützungsbedarf gezielt gefördert werden. Auch der Schutz für Pflegekinder bei der Unterbringung in Pflegefamilien außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hilfe gewährenden Jugendamts soll verbessert werden. Junge Menschen sollen durch Wohnangebote mit sozialpädagogischer Begleitung gezielt bei der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen sowie bei der beruflichen Eingliederung unterstützt und so auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeitsmarkt begleitet werden.
Zudem wird das sogenannten „begleitete Trinken“ für 14- und 15-jährige Jugendliche abgeschafft. Und schließlich sollen Bürokratie abgebaut und die Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen vereinfacht werden.

Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027.

Mit der Einbringung des Einkommensteuerreformgesetzes setzen wir die verfassungsrechtlich erforderliche Anhebung von Grund- und Kinderfreibetrag für die Veranlagungszeiträume 2027 und 2028 um. Entsprechend erhöhen wir das Kindergeld. Zusätzlich wird auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro angehoben. Zur Gegenfinanzierung sieht der Gesetzentwurf einen höheren Reichensteuersatz sowie die Einführung einer weiteren Proportionalzone zwischen 250.000 und 280.000 Euro vor. Außerdem wird die pauschale Besteuerung von Minijobs leicht angehoben. Darüber hinaus erhöhen wir die Grundlohngrenze bei der steuerlichen Begünstigung von Sonn- und Feiertagszuschlägen auf 75 Euro.

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026.

Mit dem Jahressteuergesetz sollen steuerliche Rechtsänderungen, bei denen Änderungsbedarf besteht, umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen von indexierten Kindergeldzahlungen ins Ausland an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität.

Mehr Stärkung der Zollverwaltung und Bekämpfung der Finanzkriminalität war ein weiterer Tagesordnungspunkt in erster Lesung im Deutschen Bundestag. Dabei schaffen wir die rechtliche Grundlage zur Modernisierung der Zollverwaltung und stärken die Befugnisse der Zollverwaltung, insbesondere durch ein neues Instrument der administrativen Ermittlung und Sicherstellung von Vermögensgegenständen, an deren rechtmäßiger Herkunft begründete Zweifel bestehen. Zudem sind flankierende Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur digitalen Transformation des Zolls vorgesehen.

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen.

Wir machen Tempo beim Netzausbau für bessere Telekommunikation. Mit der sogenannten TKG-Novelle 2026 werden wir den Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk vereinfachen, Genehmigungen beschleunigen und schaffen mit dem Gigabit-Grundbuch mehr Transparenz. Zugleich stellen wir, durch den in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf, die Weichen für den geordneten Übergang vom Kupfer- zum Glasfasernetz. Unser Anspruch ist klar: Investitionen erleichtern, statt sie durch unnötige Bürokratie zu erschweren.

Gesetzes des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich.

Mehr Flexibilität für die Wissenschaft. Wer sich für eine wissenschaftliche Karriere entscheidet, braucht Perspektiven statt Kettenverträge. Deshalb führen wir mit der 1. Lesung des Gesetzes des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich erstmals Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren vor und zwei Jahren nach der Promotion ein und verbessern die Absicherung bei Familie und Pflege. Gleichzeitig erhalten wir die notwendige Flexibilität für Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Damit schaffen wir verlässliche Karrierewege und machen den Wissenschaftsstandort Deutschland attraktiver für die besten Köpfe. Denn gute Arbeitsbedingungen und exzellente, wettbewerbsfähige Forschung gehören zweifelsohne zusammen.

Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen.

Wir verbessern die Daten und sorgen für digitale Innovation im Gesundheitswesen. In erster Lesung haben wir ein Gesetz beraten, das insbesondere die wesentlichen technischen Voraussetzungen für ein „digital gestütztes Primärversorgungssystem“ schaffen soll, das benötigt wird, um Patienten beim ersten gesundheitlichen Anliegen optimal zu steuern und zu behandeln. Weiter wollen wir die Nutzung der Gesundheitsdaten verbessern und die elektronische Patientenakte weiterentwickeln, um ihre bestmögliche und praktikable Nutzung zu gewährleisten.

Gesetz zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See.

Wir treiben den Ausbau der Windenergie auf See voran und haben hierzu ein Gesetz eingebracht, um mehr Planungs- und Investitionssicherheit sowie Versorgungssicherheit, nationale Resilienz und Unabhängigkeit zu schaffen. Mit intelligenter Optimierung und Synchronisierung von Erzeugung und Netzanbindung sollen die Systemkosten gesenkt werden, insbesondere durch die Überbauung der Netzanschlüsse. Zudem sollen Abschattungseffekte reduziert und die Regellaufzeit von Windenergieanlagen erhöht werden. Das vereinheitlichte Ausschreibungsdesign gibt der förderfreien Umsetzung der Windenergie auf See Vorrang. Eine Absicherung erfolgt nur, sofern dies nötig ist. Überförderungen werden durch Abschöpfung vermieden.

Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, dass in erster Lesung beraten wurde, ermöglichen wir einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027-2029 und entlasten Stromverbraucher. Wir verlängern die bestehende Regelung und schaffen so Planungssicherheit für Übertragungsnetzbetreiber, Unternehmen sowie Verbraucher. Der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten soll bei 5,525 Milliarden Euro pro Jahr im gesamten geregelten Zeitraum betragen.

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